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GEZ für das Autoradio rückwirkend

 
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tus-gc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:56    Titel: GEZ für das Autoradio rückwirkend Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgendes "Problem" mit der GEZ habe ich:

- Februar 2008 Auto gekauft, Radio war drin aber defekt, liest sich nicht einschalten.
- Dezember 2008 Autoradio über Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft und eingebaut. Kauf kann Anhand eine Quittung nachgewiesen werden.
- Dezember 2008 Anmeldung bei der GEZ (per Normalbrief)
- Januar 2009 altes Autoradio defekt verkauft . Verkauf kann Anhand eine Quittung nachgewiesen werden.
- Februar 2008 bekomme ich ein Schreiben von der GEZ, "vielen Dank für die Anmeldung..." + Kontoauszug vom 18.02.09 rückwirkend bis April 2000 mit dem Gesamtbetrag und die Aufforderung ca. 550,- EUR nachzuzahlen.
- Sofort nach Erhalt des Schreibens hab eich die GEZ angeschrieben und den Fall kurz geschildert, jedoch bis heute keine Antwort erhalten...

Meine Frage:

- Wie ist die Rechtslage? Darf die GEZ rückwirkend bis 2000 das Autoradio anmelden? Von 2000 bis jetzt habe ich bereits 5 Autos gehabt und keins hat ein Radio gehabt. außer das Letzte, war aber defekt und nicht empfangsbereit.

Danke im Voraus für Eure Antworten
tus-gc
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Für welchen Termin wurde denn das Radio angemeldet (im Anmeldeformular steht ja ein Feld "Seit: Tag/Monat/Jahr") ?

Einfach rückwirkend darf die GEZ einen Rundfunkteilnehmer nicht anmelden. Dieser RT sollte für den unstrittigen Anmeldezeitraum (hier: seit Februar 2008, da auch ein defektes Radio zum Empfang bereit gehalten wird!) die Gebühr zahlen und dem Rest widersprechen, schriftlich per Einschreiben. Eine Antwort erhält man i.d.R. von der GEZ nicht Winken
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ernsthaft. Rückwirkend bis April 2000?

Der 'Kontoauszug' stellt noch keine Rechtsgrundlage für eine Forderung dar. Dem Gebührenbescheid ist aber unbedingt zu widersprechen. Der entfaltet leider keine automatische aufschiebende Wirkung. Die muss im Widerspruch mit 'beantragt' werden. Dem wird aber häufig stattgegeben.

Die GEZ robbt auch noch ohne Beine weiter. Die Leute sind meist gegen alle Vernunft immun. Du solltest dich schon mal langsam mit dem Prozedere einer Verwaltungsgerichtsklage vertraut machen. Die wirst du einreichen müssen. Die GEZ kann nämlich selbst die Vollstreckung veranlassen und durchziehen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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tus-gc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das Autoradio habe zum 22.12.08 angemeldet und an diesen Tag das Schreiben losgeschickt.

@Karsten
Ja, rückwirkend bis 2000, wobei auf dem Kontoauszug irdgendwas dabei steht mit Saldo in 2007 und 0,- EUR. Die GEZ hat einen Überweisungsträger mit der Summe von 550,- EUR geschickt.

Was habe ich denn jetzt falsch gemacht? Gut, ich hätte das Radio seit Februar 2008 anmelden müssen, auch wenn sie defekt war. Dies war mir allerdings nicht bewusst, aber wie man so schön sagt: unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Da muss ich wohl in den sauren Apfel beißen. Weinen

Aber wie sieht es jetzt vor Februar 2008 aus? Da habe ich tatsächlich kein Autoradio gehabt. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust vor Gericht zu gehen und mir den Stress anzutun... und bezahlen natürlich auch nicht, da kein Grund dafür gibt.

Das ist ja super, ich bi ehrlich und werde dafür jetzt anscheinend bestraft Geschockt
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

mal ganz doof gefragt 2000 - 2009 sind 9 jahre, somit gehe ich davon aus das der TE nicht mehr in der ausbildung ist - somit "seine eigenen geräte angemeldet haben muss".
wenn ich mich jetzt richtig erinnere so muss man nur ein radio anmelden (sofern man eines besitzt), das "autoradio" wäre kostenlos.

od. hat der TE nur dieses autoradio angemeldet u. ansonsten keines?!
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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webmaster76
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser Fall hat es in sich...

Ich gehe davon aus, dass dieser Fall Person X passiert ist, also rein fiktiv ist Winken
Person X hat sich also Anfang 2009 ein funktionstüchtiges Radio gekauft, dieses ins Auto eingebaut und es ordentlich bei der GEZ angemeldet.
Und Person X hatte durchgehend seit dem Jahr 2000 verschiedene Autos.

Bei der beschriebenen Sachlage gehe ich davon aus, dass die Autos alle auf Person X zugelassen waren. Und genau da sehe ich den Knackpunkt bei der Sache!
Ich nehme an, dass Person X durch die Anmeldung des Radios die GEZ veranlasst hat ein wenig zu recherchieren. Es ist ja anscheinend sehr genau bekannt wann X Autos angemeldet hatte... Sonst würden die ja nicht bis 2000 die Kohle verlangen...

Ich sage es einfach mal ganz objektiv: es ist einfach sehr unglaubwürdig, dass in einem Auto kein Radio eingebaut ist. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in jedem Auto ein Radio vorhanden ist. D.h. im Ernstfall (also vor Gericht) sprechen die Indizien sehr gegen Person X. Es sei denn, X kann schlüssig aufzeigen, dass wirklich kein Radio in den Autos eingebaut war (z.B. anhand der Autobestellung die aufzeigt, dass keine Boxen und kein Radio vom Werk ab verbaut waren oder X benennt die Vor- bzw. Nachbesitzer der Autos als Zeugen, dass weder Radio noch Boxen eingebaut waren).
Ich gehe jedoch einfach mal davon aus, dass Person X solche Nachweise nicht vorlegen kann Traurig

Natürlich ist die "Schuld" von X nachzuweisen, sprich, dass er auch wirklich ein Radio in den Autos hatte. Doch alleine die Anmeldung der 5 Autos auf X ist ein starkes Indiz hierfür...

Ist in dem Schreiben der GEZ irgendwo die Rede von Strafzahlung wegen Nichtanmelden?

Meiner Meinung nach hat X nun 2 Optionen:
1. die 550 Euro bezahlen
2. Widerspruch einlegen (per Einschreiben mit Rückschein). Besser noch direkt zu einem Anwalt gehen und diesen das machen lassen. So oder so denke ich aber nicht, dass sich die GEZ damit zufrieden geben wird. Ich bin mir sehr sicher, dass die ohne zu zögern vor Gericht gehen werden. Und aus der beschriebenen Sachlage würde ich deren Chance als ziemlich gut einschätzen. D.h. wenn der Fall nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen wird kommen auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten zu den 550 Euro, wenn die GEZ gewinnt Traurig
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
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BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

webmaster76 hat folgendes geschrieben::
Es sei denn, X kann schlüssig aufzeigen, dass wirklich kein Radio in den Autos eingebaut war
Interessanter Ansatz. Seit wann muß man das Nichtvorhandensein von irgendwas beweisen? Und wie macht man das? Das
webmaster76 hat folgendes geschrieben::
z.B. anhand der Autobestellung die aufzeigt, dass keine Boxen und kein Radio vom Werk ab verbaut waren oder X benennt die Vor- bzw. Nachbesitzer der Autos als Zeugen, dass weder Radio noch Boxen eingebaut waren
dürfte kaum ausreichen, schließlich gibt es ja doch vereinzelt Unternehmen, die solche Geräte auch zum nachträglichen Einbau anbieten. Muß ich also eine Nichtkaufquittung vorlegen?

Viel interessanter ist doch die Frage, warum man ein Autoradio anmeldet - in der Wohnung existiert weder Radio noch Fernseher? Oder gehören die jemanden anderen?
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webmaster76
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, es muss nachgewiesen werden. Doch einen Nachweis kann man auch anhand von Indizien führen, sonst gäbe es denke ich eine ganze Stange mehr an Freisprüchen bei Gericht...
So und wenn Person X nun in 9 Jahren 5 Autos auf sich angemeldet hat dann ist dies schon ein starkes Indiz dafür, dass darin jeweils ein Radio eingebaut war.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies ein Richter genauso sehen wird. Ein Radio im Auto ist nun halt mal Standard.

Natürlich kann er nicht beweisen, dass nie ein Radio im Auto war, wenn dieses bei Auslieferung nicht der Fall war. Doch mit diesem Beleg könnte man das Indiz zumindest abschwächen, sodass wiederum begründete Zweifel bestehen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

webmaster76 hat folgendes geschrieben::
So und wenn Person X nun in 9 Jahren 5 Autos auf sich angemeldet hat dann ist dies schon ein starkes Indiz dafür, dass darin jeweils ein Radio eingebaut war.
Das wird im Zweifel ein Richter zu entscheiden haben, nicht die GEZ.

webmaster76 hat folgendes geschrieben::
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies ein Richter genauso sehen
wird.
In diesem Zusammenhang wird dieser Hinweis immer wieder gern genommen.
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tus-gc
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Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Damit etwas Licht ins Dunkel kommt:

Wir sind Januar 2000 von NRW nach Bayern gezogen und hatten davor ein Fernsehen und ein Radio bei der GEZ angemeldet. Mit dem Umzug haben wir unser Fernsehen und Hifi-Geräte verkauft, damit wir sie nicht rumschleppen brauchen. In April 2000 haben wir ein neues Auto gekauft und unser alten im Zahlung gegeben. Bei Autos hatten ein Radio gehabt. Nach eine Woche haben wir das Radio abgebaut und eine Ablage daraus gemacht. Gleitzeitig haben wir uns bei der GEZ abgemeldet.

Ca. 6 Monaten später haben wir ein Kotrollbesuch bekommen und den guten Mann gezeigt, wir haben weder Fernsehen noch ein Radio in Haushalt oder im Auto.

Bei den Autokauf war es dann immer so, dass wir das Auto ohne Autoradio abgegeben hatte. Das Radio im neuen Auto wurde dafür aus- und im alten dann eingebaut. Theoretisch gesehen, stand unser Auto dann beim Autohändler 2-3 Tage mit einem Radio, bis er das Auto abgemeldet hatte.

Beim letzten Autokauf war es anders, und zwar der Passat hat ein Doppel-DIN Radio, das in unseren alten Scenic nicht passte, somit habe wir das Auto mit Radio gekauft, das aber nicht funktionierte (liest sich nicht einschalten). Auf Grund dessen, haben wir das Radio nicht ausgebaut und uns auch keine Gedanken mehr gemacht.

Jetzt, Weihnachten 2008, haben wir uns die Kinder zur Liebe entschlossen, das Radio zu ersetzen damit die Kinder im Auto die Kinder-CDs von Oma und Opa hören können. Darauf hin haben wir das Gerät bei der GEZ angemeldet.

Nachzuweisen wann, wie und an wenn das Auto verkauft wurde, wird kaum möglich sein, einfacher wäre, wenn einer fragt, wie tief das Reifenprofil jedes mal war Lachen

Nur weil ich 5 Autos gehabt habe, heißt es nicht, dass ich ein Autoradio hatte. Genau so wenig heißt es, dass ich jemanden überfahren habe, weil ich eine Beule am Auto hatte.

Verurteilt unser Rechtssystem nach Indizien oder nach Fakten?

Mittlerweile habe ich viel im Internet gelesen und ich glaube, ich werde eine Zahlung nicht entkommen, es sei dem, ich ziehe vor Gericht, bekomme graue Haare und werde 10 Jahre älter, da die GEZ blockt ziemlich stark ab.

...oder hat einer eine Bessere Idee? Ich will, wie bereits erwähnt, nicht vor Gericht ziehen...

Dankeschön!
tus-gc
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 12.03.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde wahrscheinlich den zuständigen Sachbearbeiter der GEZ anrufen und ihn fragen, wie er denn darauf käme, ich hätte in meinen Autos ein Radio gehabt und die GEZ über Jahre hinweg betrogen und warum er denn glaube, ich hätte es mir jetzt plötzlich anders überlegt (und nichts mit Ein- und Ausbau, einfach nur klarstellen: keins eingebaut).

Gleichzeitig würde ich den unstrittigen Gebührenteil zahlen und das schriftlichmitteilen.
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tus-gc
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Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

...nur zur Info...

inzwischen hatte ich die GEZ angeschrieben, eine Antwort kam, sie hätten den Fall den bayerischen Rundfunk weitergeleitet, gleichzeitig kam auch Post von der bayerischen Rundfunk, sie wurden den Fall überprüfen und ich sollte Ihnen die Kaufbelege zur Verfügung stellen.

Da ich das Autoradio über das Auktionshaus gekauft hatte, konnte ich die Auktion ausdrucken, die Email-Bestätigung und außerdem habe ich eine Quittung vom Verkäufer gehabt.

Das Ganze habe ich jetzt den bayerischen Rundfunk geschickt. Schauen wir mal, was kommt... aber ich bin schon sehr froh, dass sie den Sachverhalt überprüfen...

Ich werde dann weiter berichten.

Danke an alle für die Antworten!

tus-gc
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cuQa
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Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

sieht ja ganz gut aus für dich.

Ich wohn mittlerweile knapp 20 Monate nicht mehr bei meinen Eltern. Habe zwei Briefe von denen bekommen, dass ich angeben soll welche Geräte ich im Haus habe, die ich beide ignoriert habe.

Denke ständig bei unangekündigtem Klingeln an einen GEZ-Mitarbeiter, aber irgendwie will doch niemand vorbei kommen. Smilie
Bin mal gespannt ob ich drum rum komme. Finde diese GEZ Gebühren sind einfach keineswegs gerechtfertigt.
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DMC
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei der genannten Einrichtung handelt es sich gewissermaßen um einen Staat im Staat, deren Methoden dem sizilianischen Pendant sehr ähnlich sind. Dass sie oft erfolgreich sind, heißt allerdings noch lange nicht, dass sie bedingungslos legal sind.

Einige kleine Anmerkung zum Fall
1. Zunächst sei mal anzumerken, dass sich die Verjährung gem. §4 Abs. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) nach den Vorschriften des BGB richtet und damit gem § 195 BGB drei Jahre beträgt. Um irgendetwas aus dem Jahre 2000 einzufordern, müsste man also quasi mit der Zeitmaschine mind. ins Jahr 2004 zurück fliegen.

2. Gem. §4 Abs 1 RGebStV beginnt die Rundfunkgebührenpflicht sobald ein so genanntes Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird, vorliegend also ab Februar 2008 nicht früher, aber auch nicht später.

3. Steht der potenzielle Rundfunkteilnehmer keineswegs in der Beweispflicht, keine Geräte zum Empfang bereit gehalten zu haben. Wenn das so wäre, würden die Mitarbeiter dieser fragwürdigen Einrichtung wohl kaum so penetrant in die Privatsphäre ihrer Opfer eindringen und diese zu irgendwelchen Aussagen nötigen müssen.

4. Mit einem Kontoauszug oder sonstigen Drohungen kann man getrost so verfahren, wie es die Gegenseite üblicherweise mit Abmeldungen von Empfangsgeräten tut, also nach /dev/null verschieben; optional gleichzeitig weitere Drohungen mit Strafanzeige quittiern.

5. Sollte allerdings ein Gebührenbescheid zugestellt werden, sollte man diesem innerhalb eines Monats widersprechen und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung bei der ausstellenden Behörde beantragen, um eine aufschiebende Wirkung herzustellen.

Gruß
DMC
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