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Aufkleber schon strafbar?
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:06    Titel: Aufkleber schon strafbar? Antworten mit Zitat

Die nachfolgende Frage ist nur aus reiner Interesse und würde wenn es so ist lächerlich finden.

Ich habe heute ein Auto gesehen wo an der Fahrertür ein Aufkleber klebte auf dem stand "Klaust du mein Auto, bist du tot"

Wie gesagt ist nur aus reiner Interesse und daher meine Frage, kann das schon eine Bedrohung sein?
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Da eine Bedrohung nach §241 StGB einem "Menschen", also m.E. einer bestimmten Person gegenüber, ausgedrückt werden muss, seh ich in dem Aufkleber an sich keine strafrechtlich relevante Aktion in diesem Sinne.

Gruß
Rena
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sonst würde sich ja jeder Garagenbesitzer mit dem Schild
"Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"
ebenso strafbar machen, denn auch das ist eine Drohung.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Sonst würde sich ja jeder Garagenbesitzer mit dem Schild
"Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"
ebenso strafbar machen, denn auch das ist eine Drohung.


Ja, aber keine strafbare, da das Abschleppen widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge nicht rechtswidrig ist.

Gruß
Dea
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal daran anzuknüpfen:

Ich habe am letzten Wochenende ein Fahrzeug am Straßenrand stehen sehen, bei dem die offensichtlich eingeschlagene Seitenscheibe der Beifahrerseite mit Folie behelfsmäßig geflickt war. Hinter der Folie konnte man ein Blatt erkennen auf dem in großen Buchstaben der Satz "Vielen Dank ihr Ar..löcher" (dort natürlich ausgeschrieben^^) stand. Wäre hier gegenüber dem/der Scheibeneinschläger der Tatbestand der Beleidigung erfüllt?
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beleidiger wuerde sich ueber eine Anzeige bestimmt sehr freuen Winken
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::

...da das Abschleppen widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge nicht rechtswidrig ist.


Das würde ich so ganz pauschal nicht sagen.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Selbst die Drohung mit einem (ausnahmsweise) widerrechtlichen Abschleppen, wäre zumindest nicht als Bedrohung im Sinne des § 241 StGB strafbar, weil der Straftatbestand die Drohung mit einem "Verbrechen" voraussetzt.

Aber eine Nötigung nach §240 StGB.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir doch wieder die gute alte (und wahrscheinlich erfundene) Geschichte ein, als ein Angeklagter behauptet hat: "Die Hälfte alle Juristen sind Vollidioten"
Eine Beleidigung? Weil in dem Fall vor Gericht geäußert wohl schon.

Aber was ist dann mit der anschließend geäußerten Widerrufsformulierung "Ich nehme die Behauptung mit Bedauern zurück. Die Hälfte aller Juristen sind natürlich keinen Vollidioten" Geschockt
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

Da müssten wird jetzt doch einmal den Fall konkreter bilden. Wenn der Eigentümer einer Garage damit droht, widerrechtlich parkende Fahrzeuge abzuschleppen, dann muss man schon erfinderisch sein, um sich ein widerrechtliches Abschleppen auszudenken.
Es fällt doch schwer, in diese Androhung auch noch eine Verwerflichkeit hinein zu lesen.

Das wäre dann aber eine Sachverhaltsquetschung. Dass es sich um ein widerrechtliches Abschleppen handelt war da schon gegeben und ein Fall könnte so lauten: A sagt zu B: "Ich schleppe dein Auto ab, wenn du mir nicht sofort die Schuhe putzt".
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markus_1002001
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:06    Titel: Re: Aufkleber schon strafbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
"Klaust du mein Auto, bist du tot"

Wie gesagt ist nur aus reiner Interesse und daher meine Frage, kann das schon eine Bedrohung sein?


vom Wortlaut her nicht. Wenn man tot ist, kann man keine Autos klauen.
Korrekt müsste es heißen (Den Hintergrund vorraussetzend):

"Klaust Du mein Auto, wirst Du sterben"

Eigentlich auch falsch, da ja jeder sterben muß.

Ganz korrekt wäre also:

"Klaust Du mein Auto, werde ich Dich zeitnah ins Jenseits versetzen"

Dafür müsste man aber erstmal des Diebes habhaft werden.

Oh man, richtig Drohen ist nicht einfach.

Schönen Gruß
Markus
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sind sie den drauf?

Ist mir jetzt zwar zu blöd, aber da steht "Klaust du mein Auto (erste Handlung), bist du Tot (Ergebnis der Handlung), also wird er nur Tot wenn er klaut.

Oh Gott, ich geh mich unter der Decke verkrichen weil ich mich auf so eine Diskusion einlasse.

Ps : Wenn er schon beim klauen tot wäre, würde es ja heißen "Klaust du mein Auto, wirst du tot bleiben.
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markus_1002001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Wie sind sie den drauf?

Mir geht's gut, danke der Nachfrage.

Ich habe allerdings noch ein paar Anmerkungen. In der Rechtskunde muß man schließlich auf den genauen Wortlaut achten - sonst geht's schnell schief.

DessertWolf hat folgendes geschrieben::

Ist mir jetzt zwar zu blöd, aber da steht "Klaust du mein Auto (erste Handlung), bist du Tot (Ergebnis der Handlung), also wird er nur Tot wenn er klaut.

Sehe ich anders, da jeder sterben muß (totgehen muß), egal, ob er das Auto klaut oder nicht.
Für eine Bedrohung fehlt die Zeitliche Nähe und die Aussage, daß man als Besitzer des Autos etwas mit dem Tod zu tun haben wird.

DessertWolf hat folgendes geschrieben::

Ps : Wenn er schon beim klauen tot wäre, würde es ja heißen "Klaust du mein Auto, wirst du tot bleiben.

Hm... Was ist den, wenn ein Toter mein Auto nicht klaut? Bleibt er dann nicht tot?. Da ich davon ausgehe, daß im Falle eines Autodiebstahles Tote nie der Täter sein werden, müssten sich in dem Fall die Gräber öffnen und Milliarden von Untoten, die mein Auto nicht geklaut haben, überschwemmen die Erde.
Beängstigend.
Da würde ich auch unter die Decke kriechen.

Schönen Gruß
Markus
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist schwindlig, ich geh pennen.

Ob ein Staatsanwalt es in so einen Fall auch so sehen würde?

"Rufst du mich nocheinmal an, bist du tot"

Er wird dann sagen "Ja was meinen sie, wollten sie ihn töten, oder haben sie in die Zukunft geschaut und gesehen das er mal sterben wird?"

- Ja genau Herr Staatsanwalt, das habe ich gemeint, ich wollte ihn nur verklickern das er irgendwan mal sterben muß.

- Achso, na das ist aber lieb von ihnen, dass sie ihn das sagen, sie sollten Hellseher werden


Verfahren eingestellt
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 20.03.09, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::


Ob ein Staatsanwalt es in so einen Fall auch so sehen würde?

Völlig uninteressant. Der Staatsanwalt ist nämlich nicht die letzte, entscheidende Instanz. Das ist dann wohl ein Richter.
Und ich bin recht optimistisch, dass der Angeklagte in so einem Fall mit einem guten Rechtsanwalt wieder aus der Nummer rauskommt.
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