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Bauvorhabensicherung innerhabl der Privathaftpflicht - Wer?

 
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 20:29    Titel: Bauvorhabensicherung innerhabl der Privathaftpflicht - Wer? Antworten mit Zitat

Sind eigentlich Bauvorhaben auf meinem Grundstück, wenn sie ein Vater in Auftrag gibt, durch seine Haftfplicht abgesichert oder durch die des Sohnes? Kommt es immer auf die Rechnungsanschrift an, also die darin genannte Person? Wenn wir z.B. eine Garage in Auftrag geben, und dort steht als Auftraggeber bzw. die Rechnung geht an ihn, ein Vater drin - ist das dann über seine Bauhaftpflicht abgesichert oder durch die des Sohnes, weil er Eigentümer des Grundsücks ist?

Hintergrund:
Da der Vater Nichtveranlagt ist, sollen die Rechnungen möglichst auf den Sohn laufen(steuerlich sinvoll) - nur dann müsste der Sohn diesen Baustein in seiner Haftpflicht haben.

Vielen Dank und ein schönes sonnige Wochenend!

Pascal
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

das hab ich jetzt nicht begriffen (die klare Ausdrucksweise scheint nicht so ganz zu deinen Stärken zu gehören..... Winken )

wer ist denn der Bauherr?

aber letztendlich müsste das auch egal sein. Das Bauvorhaben muss abgesichert sein. Wenn der Versicherungsnehmer ein anderer als der Bauherr ist, dann handelt es sich um "Versicherung für fremde Rechnung". Müsste problemlos machbar sein.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

habe wie Mogli hier auch ein Verständnisproblem, aber ich versuch´s mal...

Wenn der Sohn Eigentümer des Grunstücks ist (zumindest hab ich das so verstanden), dann ist er verantwortlich dafür was auf seinem Grund und Boden geschieht.
Also sollte er sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und ggfs. den fehlenden Versicherungsschutz ergänzen. Wer die Rechnungen letztlich bezahlt ist für die Versicherung nicht entscheidend.

Bzgl. Rechnungsanschriften und steuerlicher Aspekte würde ich gezielt bei den Experten im Steuerrecht nachfragen.
_________________
chatterhand
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigt für die schlechte Ausdrucksweise.
Mogli hat folgendes geschrieben::

Wenn der Versicherungsnehmer ein anderer als der Bauherr ist, dann handelt es sich um "Versicherung für fremde Rechnung". Müsste problemlos machbar sein.

Haus + Grundstück:
Sohn: Ist Eigentümer des Haus und Grundtücks
Vater: hat lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus

Vater hat Haftpflicht mit Bauherrenabsicherungsbaustein. Der Sohn nicht. Aufträge sollen an Baufirmen auf Rechnung des Sohnes passieren(Stuervorteile, Handwerkerarbeiten sind absetzbar - Vater ist Nichtveranlagt)!

Der Sohn gibt den Auftrag einen Pool in den Garten zu bauen. Reicht dann die Versicherung des Vaters aus, oder muß der Sohn diesen Baustein auch noch mit versichern in seiner Haftpflichtversicherung? Ich möchte ja nicht vor jedem Bauvorhaben mit meiner Versicherung telefonieren und fragen ob es als Versicherung für Fremde Rechnung gilt.

Kann man nicht einfach als Rechnungsanschrift den Sohn eintragen in der Rechnung für die Lohnsteuerjahresabrechnung und als Auftraggeber den Vater? Oder wäre das dann gemogelt, weil der Auftraggeber die steuerlichen Vorteile haben soll und nicht der Rechnungsbezahler. Versicherungstechnisch wäre man aus dem Schneider, weil der Vater ja dann der Bauherr ist als Auftraggeber.

ein schönes Wochenende

Pascal
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