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Hallo,
A befindet sich seit 2006 in Insolvenz, in der Wohlverhaltensphase,
A hatte vor dieser Zeit ein Geschäft, im Wohn-und Geschäftshaus war eine Wohnung vermietet, der Mieter zahlte jedoch keine Miete, A lies ihn Zwangsräumen.
Aus dieser Sache war ein Gerichtsverfahren gegen den Mieter anhängig.
Das ganze Haus und das Inventar, Maschinen usw. flossen in die Insolvenz und wurde zwangsversteigert.
Der Inolvenzverwalter erhielt daraus Geld, zum verwalten ....
Jetzt, im März 09 kommt vom Gericht eine Kostenrechnung wegen der Mietsache.
Muss A diese Rechnung nun bezahlen oder werden diese Gerichtskosten aus dem Topf bedient, der jeden Monat auch von A gefüllt wird durch den pfändbaren Betrag.
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