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Vaterschaftstest vor der Anerkennung

 
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Nicolai 8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:26    Titel: Vaterschaftstest vor der Anerkennung Antworten mit Zitat

Moin, moin

Ich lebe von meiner EX seit April 2008 getrennt. Am 15.12.2008 wurde ein Kind geboren von dem meine EX behauptet das ich der Vater sei. Die Anerkennung habe ich am 26.01.2009 verweigert da es verschiedene Verdachtsmomente gibt die mich an diese Tatbestand zweifeln lassen.

Nach einem weiteren Gespräch mit dem Jugendamt habe ich angeregt einen Vaterschaftstest machen zu lassen ohne eine gerichtliche Anordnung. Am 26.02.09 sollte der test im Jugendamt durchgeführt werden und meine EX mit dem Kind um 10:00 erscheinen. Ich war schon um 8:00 da um meine Probe abzugeben.

Mein Sachbearbeiter teilte mir am 26.02.09 um 8:00 mit das meine EX nicht erscheinen würde, da sie davon ausginge das ich die Testergebnisse verfälschen würde.

Heute telefonierte ich ein weiteres mal mit dem Sachbearbeiter, der mir mitteilte das die Klageschrift auf dem Weg zu mir ist.

Als ich ihn fragte warum ich nun der beklagte sei, da ich ja nichts verschleppt sondern im Gegenteil gehandelt habe und einen Test machen wollte auf dessen Ergebnis ich die Vaterschaft anerkannt hätte oder eben auch nicht wurde mir gesagt dass, das für das Jugendamt keine Relevanz hätte und ich nur die Option habe die Vaterschaft anzuerkennen oder mit einem gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest rechen muss der dann mit ca. 1000,-€ zu buche schlägt und nicht wie der von mir angeforderte 200,- € kostet.

Ist das richtig, das ich nicht vorab das Recht habe einen solchen Test machen zu lassen außer meine EX stimmt dem zu? Warum wird mir unkooperatives Verhalten vorgeworfen und meine EX kann tun und behaupten was sie will aber wird ihrerseits nicht mit dem Vorwurf des unkooperativen Verhaltens belegt?
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Blaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

für eine Anerkennung der Vaterschaft ist ein "Vaterschaftstest" nicht Voraussetzung. Eine solche Anerkennung ist nicht die Erklärung, biologischer Vater des Kindes zu sein. Der Mann erkennt rechtlich an, Vater des Kindes zu sein.

Die Anerkennung der Vaterschaft darf auch nicht mit einer Bedingung verknüpft werden. Deshalb nehme ich an, dass Ihre Forderung, vorher einen "Vaterschaftstest" machen zu wollen, nicht zulässig war. Das hat wohl nichts mit "unkooperativem" Verhalten zu tun.

Wenn Sie die Vaterschaft nicht anerkennen wollen, lassen Sie es einfach. Dann wird eben die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgen. Wegen der Kosten der "Vaterschaftstestes" können Sie ja mit dem Jugendamt sprechen. Möglicherweise sind die ja bereit, einen günstigeres Testinstitut zu nehmen. Gerichtskosten werden wohl trotzdem anfallen.
_________________
Blaise


Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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Nicolai 8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:06    Titel: Danke für die Antwort. Antworten mit Zitat

Ja und um genau die Gerichtskosten und den Juristischen Aufwand allen zu ersparen habe ich aus dem Flur des Jugendamtes den Flyer Papa-Test mitgenommen. Also es wird im Jugendamt ja dafür geworben. Aber durchführen kann ich es eben nur mit der Einwilligung der Mutter. Und weigert sich sei es um einen Fehltritt zu verschleiern oder mir einfach mehr Kosten aufzuerlegen die sich durch ihr unkooperatives verhalten von 200,-€ auf mindestens 800,-€ Mehrkosten belaufen werden. Es kann doch nicht recht sein das ich meine Unschuld beweisen muss und meine werte EX mir dabei legal Knüppel zwischen die Beine wefen kann.
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Nicolai 8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Das hat mir dann ja doch geholfen, da ich nach

(§ 1598a
Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung)

das Recht dazu habe, und nur durch das verweigern meiner EX das Familiengericht bemüht werden muss. Somit werde ich gegen die Gerichtskosten Einspruch erheben da ich durch meine koopeation ja gerade das vermeiden wollte.
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Blaise hat folgendes geschrieben::

Wenn Sie die Vaterschaft nicht anerkennen wollen, lassen Sie es einfach. Dann wird eben die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgen. Wegen der Kosten der "Vaterschaftstestes" können Sie ja mit dem Jugendamt sprechen. Möglicherweise sind die ja bereit, einen günstigeres Testinstitut zu nehmen. Gerichtskosten werden wohl trotzdem anfallen.


Läuft das nicht (vereinfacht) folgendermaßen ab:

Mann erkennt Vaterschaft nicht an.
JA erhebt im Namen des Kindes Klage.
Test wird angeordnet.

Das bedeutet, wenn der Beklagte nun nicht der Vater ist, kostet ihn der Spaß garnichts, weder Gerichts- Anwalts- noch Testkosten, oder irre ich?
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Blaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

häschen hat folgendes geschrieben::

Das bedeutet, wenn der Beklagte nun nicht der Vater ist, kostet ihn der Spaß garnichts, weder Gerichts- Anwalts- noch Testkosten, oder irre ich?


Ich nehme an, Sie irren nicht.
_________________
Blaise


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