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Verlustrücktrag - Einkünfte aus Leistungen

 
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fwp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 19:32    Titel: Verlustrücktrag - Einkünfte aus Leistungen Antworten mit Zitat

Hallo

Neben vielen Einnahmen und Ausgaben hat ein freiberuflicher Einzelunternehmer auch

Einkünfte auf Grund des Verkaufes von erklärungsbedürftigen Produkten:

Man
- akquiriert,
- berät,
- bietet an,
- erhält Bestellung,
- bestellt selbst auch bei seinem Lieferanten (Kreditor),
- erhält Rechnung und Ware vom Lieferanten,
- liefert die Ware weiter,
- stellt Rechnung an seinen Debitor,
- erhält Zahlung von seinem Debitor und
- gleicht letztendlich sein Konto bei seinem Kreditor aus.

Der Differenzbetrag ist der Margin, mit dem bestreitet man weitere Betriebsausgaben und Privatentnahmen.

Das Geschilderte ist ein Einzelvorgang für einen Debitor. Ähnliche Vorgänge mit weiteren Debitoren überlappen sich zeitlich, so dass man einen nur leicht schwankenden Strom aus Margins hat - normalerweise.

Nun hat es sich ergeben, dass sich die Jahresgrenze 2007 nach 2008 der Art in diesen Strom hineingeschoben hat, dass 2007 sehr viele Debitoren bezahlten, die sehr vielen Kreditoren aber erst im Jahr 2008 entlohnt wurden.

Wegen dieser Eselei (oder vielleicht hat man vergessen, Ende 2007 Kreditorenkonten auszugleichen) hat man 2007 riesige Einnahmen (also auch riesige Steuern) und 2008 riesige Ausgaben. Vielleicht wird sogar das Gesamtergebnis 2008 negativ, aber wegen anderer Geschäfte mit positiver Bilanz nicht der Art 'hoch'.

Ist dies ein Fall für einen Verlustrücktrag von Zahlungsausgängen in 2008 (Rechnungen aus 2007, die 2008 beglichen wurden) nach 2007 (Zum Ausgleich mit den entsprechenden Zahlungseingängen in 2007)?

Ich denke mir das so: Die Ausgangsrechnung AusRe#4711 vom 12.11.2007 mit Zahlungseingang am 13.11.2007 über 4712 EUR wird mit der EinRech#0813 vom 11.11.2007 mit Zahlungsausgang am 1.2.2008 über 4711 EUR verrechnet.

Der Margin ist also nicht 4712 EUR in 2007 und -4711 EUR in 2008, sondern - Dank des Verlustrücktrages - +1 EUR in 2007 und 0 EUR in 2008. Geht das so?

WiSo erlaubt jedem, unter

Verlustrücktrag aus dem Jahr 2008 in das Steuerjahr 2007 für Einkünfte aus Leistungen (§22 Nr. 3 EStG)

einen beliebigen Betrag einzusetzen. Angenommen, 4711 EUR ist die symbolische Summe dieser Eingangsrechnungsbeträge (aus der oben erwähnten Menge von Ein- und Ausgangsrechnungen). Darf man dann 4711 EUR als Verlustrücktrag eintragen?

[Das ist dann das, was man bei einer Einkommensermittlung per Bilanz und Buchhaltung wohl einen Abgrenzungsposten nennt, oder?]

P.S.: Falls Fragen zur Einkommensermittlung in diesem fiktiven oder allgemeinen Fall vorliegen: USt: Ist-Besteuerung (wenn ich mich nicht irre), ESt: Einnahmen-Überschuss (§4 Nr. 3 EStG).

Vielen Dank.
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fwp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 03:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem ich mittlerweile schon einiges ergockelt, pardon -googled, habe:

Nein, ist wohl nicht so gedacht.

Es zählt wohl nur ein absolutes Minus. Verdient der Ehegatte gut: Gemeinsame Veranlagung, da dieser die Verluste gut verdauen kann.

Verdient der Ehegatte dagegen schlecht: Getrennte Veranlagung; ist das Ergebnis richtig, fett und nominativ Minus, dann kann man Verlustausgleich versuchen, sonst halt nicht und man hat Pech gehabt. (Die Privatentnahmen der wenigen Unternehmer, die so etwas wie Gehalt zur Bestreitung Ihrer Lebensführungskosten benötigen, erhöhen - so meine Vermutung - den Verlust, der sich auf dem Bankkonto widerspiegelt steuerlich wohl nicht!?)

Praktische Fragen, die bleiben:

I. Was ist, wenn man in 2008 (dem schlechten Jahr) eine Dienstleistung per 'Storno' gutschreibt, die sich auf ein Dienstleistung von 2007 beziehen [Gutschrift von etwas, das in 2007 versehentlich doppelt berechnet wurde. Oder noch krasser: Einnahmen 2007: 200.000 EUR; 2008: 100.000 abzgl. 100.000 für Gutschr. von Leistung aus 2007 = 0 EUR.] Ich gebe zu: In fetten Jahren verschmiert sich dies und es ist egal; aber in mageren Jahren ist der 41ste Tag ohne Wasser nun mal der fatale.

II. Was ist, wenn man in 2008 (dem schlechten Jahr) eine Rechnung von einer aufgelösten Steuer-Sozietät erhält, oder sogar zwei Rechnungen, mit
(a) Leistungszeitpunkt 04.2007 ... (über X EUR inkl. MWSt.)
(b) Leistungszeitpunkt 10.2006 und 12.2006 ... (über Y EUR inkl. MWSt.)
(Thema: Betriebsprüfung 2002-2004 u. Steuern 2005)

Kann man so etwas 2007 zuordnen? Welches Kto. SKR03 würde man als Gegenkoto verwenden

Abschluss- und Prüfungskosten SKR03-Nr 4957 über (X+Y)EUR Soll / Bank 1200 über (X+Y)EUR Haben geht wohl nicht, da 1200 in 2007 gar nicht bemüht wurde sondern erst in 2008.

Und noch eine prinzipielle, praktische Frage, die geblieben ist:

III. Stimmt es eigentlich, dass man Alles, das man gut verkaufen (also begründen) kann, durchsetzen kann? Sozusagen mit dem Hinweis, dass aus diesem besonderen Grunde jenes Außerordentliche getan wurde: "Die Rechnung X aus 2008 wurde in 2007 berücksichtigt, wegen [besonderer Grund]." (Oder gemäß diesem Tenor (technische Begründung): Kleine Strecken werden mit dem Privatwagen zurückgelegt, da der Schaden bei diesem Kleinwagen bei kleinen Strecken geringer ist als beim großen Firmenwagen, der für große Strecken ausgelegt ist.)

Gibt es dafür eigentlich ein juristisches Maxim, einen Grundsatz, auf das/den man sich beziehen kann, oder sind Mitleid und gesunder Menschenverstand das einzige, das man heranziehen kann, falls dieser Punkt III eine praktische Relevanz haben sollte?

Wie gesagt, Fragen die bleiben, nachdem man sich schon ein Bild gemacht hat.

Vielen Dank.

gez. Pessimisimus Maximus
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