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Rechtsfrieden

 
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 02:10    Titel: Rechtsfrieden Antworten mit Zitat

Mal angenommen eine Partei geht mit Stalking gegen eine andere Person vor.

Das Opfer erstattet Anzeige.

Innerhalb eines Täter Opfer Ausgleich bringt das opfer zum Ausdruck, das alle Straftaten zum jetzigen Zeitpunkt erledigt sind und das Opfer dem Täter mit Rat und Tat zur Zeite stehen möchte, um in dem Fall der Anzeige milde rauszukommen.

Somit wäre der Rechtsfrieden zwischen beiden Parteien wieder hergestellt.

Gibt es somit von Seiten der Staatsanwaltschaft noch einen Grund , die Sache noch weiter zu verfolgen?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 05:07    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Rechtsfrieden geht es nicht nur um die direkt Beteiligten, sondern um die ganze Rechtsgemeinschaft(so Wikipedia).
Das heißt, nur weil Täter und Opfer im Moment versöhnt sind, kann dennoch der Rechtsstaat(vertreten durch den Staatsanwalt, aber Prinzip betrifft es jeden Bürger) den Anspruch haben, dass der Täter trotzdem bestraft wird, weil er etwas Verbotenes getan hat.
So hab ich das zumindest verstanden.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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