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Haftung Vostand eines vereins

 
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fck
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:23    Titel: Haftung Vostand eines vereins Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich hätte folgende Frage und hoffe mir kann jemand weiterhelfen:
In einem Verein wurden durch den Vorstand Schulden gemacht. d.h. es wurden Aufträge vergeben, Zahlungen zugeasgt etc. obwohl dem Vorstand längst bekannt war, dass kein Geld mehr vorhanden ist bzw. dass dies nur über Schulden zu finanzieren ist. Mitglieder waren über die Situation bzw. das Vorhaben nicht informiert. Selbst Aufwandsentschädigungen für tätige Personen können nun nicht mehr bzw. wurden nicht gezahlt . Das einzige was regelmäßig gezahlt wurde, waren Sozialabgaben. Nun ist der Vorstand zurückgetreten wurde allerdings noch nicht entlastet. Kann der Vorstand persönlich haftbar gemacht werden? Wie ist die Rechtslage?

Danke schon mal für eure Hilfe
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Halo,
grds. muss für die Schulden des Vereins erst einmal der Verein eintreten.
Dann ist zu prüfen, ob der Vorstand gegen die Satzung (sind Schulden zulässig) oder gegen/ohne Beschluss des zuständigen Vereinsorganes gehandelt hat.
Dann kann der Verein den Vorstand in Regress nehmen.
Dazu sollte jedoch die Entlastung nicht erteilt werden - das erleichtert die Sache.
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