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Mahnbescheid, Widerspruch, erneuter Inkassobrief

 
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gabsche
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 18:50    Titel: Mahnbescheid, Widerspruch, erneuter Inkassobrief Antworten mit Zitat

Hallo,

Person erhält einen Mahnbescheid. Da geht es um unbezahlte Handyechnungen eines Mobilfunkunternehmens.

Person ruft i dem im Mahnbeschied angegebenen Inkassobüro in Berlin an und fragt nach um was es sich handelt, da er bei diesem Anbieter noch nie einen Vertrag hatte, sondern über den Anbieter der Eltern eine Zusatzkarte.

Inkasso sagt aus, er habe für eine andere Person einen Vertrag abgeschlossen, die aber die Rechnungen nun nicht mehr zahlt!

Angeblich sei er mehrmals umgezogen,deshalb hätten ihn die Mahnungen nicht erreichen können. Es wurde ihm frech unterstellt, das er genau wisse um was es sich handle.

Der Vertrag ist in Potsdam abgeschlossen worden.

Dort war die Person noch nie im Leben.

Die Person wohnte bis vor kurzem aus Altersgründen noch bei den Eltern in Köln!

Dies sagte die Person auch dem Inkasso. Daraufhin wollten die eine Kopie des Personalausweises zugefaxt haben, was er natürlich nicht machte.

Nach dem Widerspruch kam nun ein frecher Brief des Inkasso, er solle nun aber mal schnellstens zahlen, da er in der Gerichtsverhandlung auf jeden Fall verurteilt werden würde.

Das käme ihn dann teurer, also solle er diese letzte Chance zur Zahlung nutzen. Man wäre auch bereit auf einen Teil des BEtrages zu verzichten.

Die Person hat auf diesen Brief nicht reagiert und die gesetzte Frist verstreichen lassen.

Hat die Person richtig gehandelt?

MfG
gabsche
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Person P hat dann richtig gehandelt, wenn zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Mobilfunkunternehmen M und P zustande gekommen sein kann und sich P in diesem Punkt wirklich ganz sicher ist. Besteht kein Vertrag, gibt es für P auch keine Zahlungsverpflichtung.
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach dem Widerspruch kam nun ein frecher Brief des Inkasso, er solle nun aber mal schnellstens zahlen, da er in der Gerichtsverhandlung auf jeden Fall verurteilt werden würde.


Zitat:
Das käme ihn dann teurer, also solle er diese letzte Chance zur Zahlung nutzen. Man wäre auch bereit auf einen Teil des BEtrages zu verzichten.


Die Gegenseite schwächelt
Deutet m.M auf baldige Ausbuchung hin


lg
_________________
Bin klein und gemein
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gabsche
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ Beitragsschreiber

Die Eltern sind bei einem völlig anderen Anbieter, und haben mit diesem überhaupt nichts zu tun. Sie haben dem Sohn lediglich eine Karte überlassen, die aber auch auf die Eltern läuft.

Als Nutzer wurde ja im Vertrag des Anbieters auch auf eine dem Sohn völlig unbekannte Person genannt.

Es sieht hier schwer danach aus, das jemand mit den Personendaten des Sohnes einen Vertrag abgeschlossen hat. Das Inkasso kann wohl auch keine Kopie des Ausweises beibringen, die für Handyverträge nötig sind. Sonst hätte es die Kopie vom Sohn nicht angefordert.

MfG
Gabsche
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gabsche
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

@
vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten.
Wünsche ein schönes WE

MfG
gabsche
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