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Zivilprozess gar nicht erst möglich???
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:37    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

1. Juhuuu, und es werde Licht... Winken
2. Nein, es gibt keinen weiteren Tatvorwurf.
3. ..im Stalkingprozess die Chancen verbessern? Da der Prozess ja gar nicht erst stattfand..
4. "so interessenhalber": keine Briefe, keine Anrufe. Unter die "Beweise" fallen: SMS, die nach der Trennung noch gegenseitig verschickt wurden. Eine ganz normale Kommunikation, keine Beleidigungen, keine Streitigkeiten etc.
Meine SMS, mit der ich um meine Sachen bat wurde nicht beantwortet, einen Tag später fragte ich kurz und knapp nach, warum ich keine Antwort erhalte, daraufhin auch nichts, also fuhr ich vorbei und klingelte, die Rolläden wurden hochgezogen, ich wurde beschimpft und bekam die Info, dass meine Sachen weggeschmissen wurden und ich den Rest "auf dem Sperrmüll abholen" könnte. Rolläden wieder runter, ich nach Hause.
Setzte danach noch eine E-Mail auf, was der Mist denn solle und nahm Bezug auf die vorigen Beleidigungen. Wohlgemerkt: Auch hier keine Beleidigung meinerseits.
Er meldete sich ca. zwei Wochen später, ich geantwortet, dass ich keinerlei Kontakt mehr wünsche und ihm nicht mehr über den Weg laufen möchte. Daraufhin standen um 0:30 Uhr Polizei und Feuerwehr vor der Türe- ein Notruf vom Ex ging ein, ich hätte per SMS wer weiß was geschrieben, sehen wollte das vorerst aber niemand.
Nun, die Kosten dafür muss ich aber nicht übernehmen, da mein Ex in Erklärungsnot geriet und die besagte SMS nicht vorlegen konnte. Wie denn auch? Es gab sie ja nie.
Zwei Wochen später: Vorladung zur Aussage bei der Polizei. Und so nahm die Sache ihren Lauf..
5. Nein, es kam zu keinem Prozess. Warum auch? Keine Belästigung, keine Beschimpfungen, kein Auflauern etc. meinerseits.
6. Ich habe überhaupt keine Vorstellungen vom Rechtssystem. Kam zuvor nie damit in Berührung und habe so auch immer nur das mitbekommen, was man in den Nachrichten zu sehen/hören bekommt. Wenn man das erste Mal damit in Berührung kommt und dann direkt als "Täter" und vor dieser Masse an Informationen von verschiedenen Personen und Websites steht, dann weiß man sehr schnell nicht mehr weiter.
7. Und warum man nicht weiter weiß? Weil der hier geschilderte Fall völlig absurd ist.
Die Schäden entstanden auf Seiten des "Täters". Um es mal in andere Worte zu packen: üble Nachrede und Verleumdung. Nebenbei noch meine Dinge, die jetzt "futsch" sind und die Belastung, die über vier Monate anhielt, aufgrund der Vorgehensweise meines Ex.
Demnach kann ich es völlig nachvollziehen, wenn da kein Mensch durchsteigt.
Da ich die Persönlichkeit meines Ex aber sehr gut kenne, verwundert mich die Vorgehensweise nicht weiter.
Und da ich endlich damit abschließen will, sehe ich auch von Anzeigen für die oben genannten Dinge ab und hoffe, dass die (Rechts)wege für ihn bald ausgeschöpft sind, damit ich endlich meine Ruhe habe.
8. Ganz genau. Weil ihm die Kosten für den Anwalt entstanden, will er die nun wiederhaben.
9. Sorry, sollte das Posting hier "angenervt" klingen. Ich freue mich über jede Antwort.
Wenn man sich aber tagtäglich mit dem Fall befasst, sich fragt, was als Nächstes kommen könnte, wann man endlich Ruhe hat und es dabei noch super peinlich ist, diesen Fall zu schildern, da einfach lächerlich und mit dem Wissen, dass man anderen die Zeit damit raubt, indem sie sich das durchlesen und ggf. beantworten (natürlich in der Hoffnung, dass einen das in irgendeiner Art und Weise weiterbringt) ist man irgendwann davon (von dem Fall an sich) einfach genervt..

LG
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:29    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
.. beschimpft und bekam die Info, dass meine Sachen weggeschmissen wurden und ich den Rest "auf dem Sperrmüll abholen" könnte. Rolläden wieder runter, ich nach Hause.
Und dann schreib ich meine Sachen einfach "in den Wind"?
Keine Schadensersatzansprüche?
Na gut, wenn einem das "seine Ruhe" wert ist - den Eindruck zu erzeugen "Volltrottel lässt sich auch alles gefallen" - auf ungerechtfertige Anschuldigungen nichts erwidert - evtl auf Drohungen des gegnerischen Anwalts hereinfällt und die Prozesskosten erstattet ... Ich klink mich da aus (kopfschüttel)

hws
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:51    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
.. beschimpft und bekam die Info, dass meine Sachen weggeschmissen wurden und ich den Rest "auf dem Sperrmüll abholen" könnte. Rolläden wieder runter, ich nach Hause.
Und dann schreib ich meine Sachen einfach "in den Wind"?
Keine Schadensersatzansprüche?
Na gut, wenn einem das "seine Ruhe" wert ist - den Eindruck zu erzeugen "Volltrottel lässt sich auch alles gefallen" - auf ungerechtfertige Anschuldigungen nichts erwidert - evtl auf Drohungen des gegnerischen Anwalts hereinfällt und die Prozesskosten erstattet ... Ich klink mich da aus (kopfschüttel)

hws


Ja, dann schreibt man seine Sachen in den Wind. Es ging hierbei auch um einen Wert von ca. 350€. Von Prinzip aus zwar nicht richtig, aber zu dem Zeitpunkt hatte ich ganz andere Sorgen: Nämlich erst einmal die Trennung irgendwie verdauen. Und dann folgte ja schon ziemlich bald die Anzeige. Auf die Anschuldigungen habe ich reagiert, per persönlicher Aussage bei der Polizei im Zuge des Ermittlungsverfahren und per schriftlicher Stellungnahme. Mir kam nie in den Sinn, seine Anwaltskosten zu übernehmen. Deshalb die Anmeldung hier und die Fragestellungen zu eben diesem Thema. Am Freitag weiß ich Weiteres, da geht es nach Akteneinsicht zum Gespräch mit meiner Anwältin.
Und wenn man diesen ganzen Mist durch hat, mal abgesehen von der vorigen Beziehung, nebenbei berufliche und private Verpflichtungen hat, dann ist einem die Ruhe so viel wert, dass man zwar keinen Cent für diesen ganzen "Schwachsinn" rausrücken wird, sich aber nicht auf weitere Monate damit rumärgern will indem man Schadensersatzansprüche stellt..
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Sir Galahad
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 03:05    Titel: Nicht so vorschnell, Herr Vormundschaftsrichter... Antworten mit Zitat

...gegen Ihr ansonsten von mir sehr geschätztes Urteil lege ich in diesem Falle Berufung ein!

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
...finde ich diese Frage verdammt interessant.

Nach meinem Laienverständnis steht das Strafrecht über dem Zivilrecht. Soll heißen: Ein verurteilter Taschendieb hat keine Aussichten, seine "Forderung" nachträglich zivilrechtlich doch noch durchzusetzen (etwa mit der Begründung, "ich war eben stärker und konnte schneller laufen").

In der Frage geht es aber "irgendwie" um das Umgekehrte. Strafrechtlich wars erfolglos, aber wie ist es im Zivilrecht? Die Antwort ist ganz einfach: Zivilrechtlich können auch dann Ansprüche bestehen, wenn die Umstände keinen Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Gegenpartei zulassen. Aber das ist in der Tat trivial.

Und normal, sollte es jedenfalls sein. Um mal zu plaudern: Nach meinem Verständnis ist das Zivilrecht das Hemd und das Strafrecht die Jacke. Das Hemd ist einen näher als die Jacke, wie die Redensart sagt. Die Jacke braucht man nur, wenn es im Hemd allein zu kalt wird. Soll heißen: Erst Strafanzeige und dann Zivilklage ist die falsche Reihenfolge - meiner bescheidenen Laienmeinung nach.

Sir Gallert-Head,

Ihr Beitrag ist - da von keiner Sachkenntnis getrübt - recht erfrischend. Inhaltlich ist aber leider alles falsch.


Meine einzige Aussage in speziell rechtlichen Dingen war hier: "Zivilrechtlich können auch dann Ansprüche bestehen, wenn die Umstände keinen Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Gegenpartei zulassen." Das stimmt ja wohl oder? Siehe den Beitrag von Michael A. Schaffrath respektive den erwähnten Simpson-Prozess.

Mit "Strafrecht steht über Zivilrecht" meinte ich keine rechtliche "Rangordnung" wie Bundesrecht bricht Landesrecht. Es geht um den praktischen Weg, seine persönlichen Interessen durchzusetzen. Dies tut man zunächst einmal zivilrechtlich, z.B. gegen jemanden der einen betrogen hat. War der Betrug aber kein Einzelfall, sondern sind auch viele andere betroffen, dann ist auch eine strafrechtliche Verfolgung in meinem persönlichen Interesse, jedenfalls dann, wenn ich mich als Mitglied einer Gesellschaft sehe, die eine gemeinsame Rechtsordnung anerkennt. So ist das gemeint mit dem Hemd und der Jacke.

Ich hatte da allerdings noch etwas im Hinterkopf, was ich nicht erwähnte: Es gibt diese Fälle, wo einer Geldforderung für den Fall der Nichtzahlung mit der Androhung einer Strafanzeige wg. "Betruges" Nachdruck zu verleihen versucht wird - also eben nicht mit der ganz normalen Beschreitung des zivilen Rechtsweges. Das ist eine bekannte Methode vieler Internetabzocker. Dies spukte mir freilich im Kopf herum, in Bezug auf Hemd und Jacke und der falschen Reihenfolge.

@ Michael A. Schaffrath: Ihren Punkt 3. mag es in der Realität auch geben, aber ganz bestimmt SEHR viel seltener als etwa Punkt 1., 2. und 4. - so gesehen kann man diese Möglichkeiten nicht einfach gleichrangig gegenüberstellen.

@ Vormundschaftsrichter: Gibts echt verurteilte Taschendiebe, die die Beute behalten durften?


viele Grüße,

Galahad
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 08:34    Titel: Re: Nicht so vorschnell, Herr Vormundschaftsrichter... Antworten mit Zitat

Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Meine einzige Aussage in speziell rechtlichen Dingen war hier: "Zivilrechtlich können auch dann Ansprüche bestehen, wenn die Umstände keinen Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Gegenpartei zulassen." Das stimmt ja wohl oder?

Nein, auch das ist ungenau.

Straf- und Zivilprozess sind zwei komplett verschiedene Schuhe.

Der Zivilrichter ist in keiner Weise an die strafrechtlichen Ergebnisse gebunden. Selbst wenn der Strafrichter jemanden wegen "Taschendiebstahls" verurteilt, kann der Zivilrichter zu dem Ergebnis kommen, dass kein Taschendiebstahl vorlag, sondern die Tasche dem "Täter" gehört. Ein solches Ergebnis ist auch nicht völlig selten. Es resultiert zum einen daraus, dass der Zivilrichter die Beweise noch einmal erheben und eigenständig würdigen muss. Er kann also einem Zeugen glauben, während der Strafrichter von einer falschen Aussage ausging. Zum anderen bestehen im Zivilprozess andere Beweislastregeln.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Sir Galahad
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 00:00    Titel: Zivilrecht vs Strafrecht Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Der Zivilrichter ist in keiner Weise an die strafrechtlichen Ergebnisse gebunden. Selbst wenn der Strafrichter jemanden wegen "Taschendiebstahls" verurteilt, kann der Zivilrichter zu dem Ergebnis kommen, dass kein Taschendiebstahl vorlag, sondern die Tasche dem "Täter" gehört. Ein solches Ergebnis ist auch nicht völlig selten. Es resultiert zum einen daraus, dass der Zivilrichter die Beweise noch einmal erheben und eigenständig würdigen muss. Er kann also einem Zeugen glauben, während der Strafrichter von einer falschen Aussage ausging. Zum anderen bestehen im Zivilprozess andere Beweislastregeln.


Danke für die Antwort. Das scheint doch in der Tat komplizierter zu sein, als ich annahm. Und ich finde es im höchsten Maße interessant. Es wäre also theoretisch sogar noch eine strafrechtliche Verfolgung möglich, obwohl der Anspruch des Täters zivilrechtlich bereits durchgesetzt wurde? Die Frage ist absolut ernstgemeint und steht in Bezug zu existierenden Sachverhalten.


viele Grüße,

Galahad
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:15    Titel: Re: Zivilrecht vs Strafrecht Antworten mit Zitat

Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Es wäre also theoretisch sogar noch eine strafrechtliche Verfolgung möglich, obwohl der Anspruch des Täters zivilrechtlich bereits durchgesetzt wurde? Die Frage ist absolut ernstgemeint und steht in Bezug zu existierenden Sachverhalten.


ist das eine ernstgemeinte frage? natürlich ist das nicht nur theoretisch möglich, sondern tägliche praxis. beim strafrecht geht es um den strafanspruch des staats (= bürger, gesellschaft) wegen eines verhaltens, das nicht toleriert wird. im zivilrecht geht es um ansprüche, meistens auf geld.

soll heißen: wenn sie mich um 50 betrügen, und ich zeige sie an, dann kann ich sie a) zivilrechtlich auf rückzahlung dieser 50 verklagen, und unabhängig davon, ob ich die 50 wiederbekomme oder nicht, werden sie b) strafrechtlich wegen betrugs verurteilt werden. denn natürlich spielt es für den begangenen betrug keine rolle, ob sie mir mein geld hinterher wiedergeben (das wird höchstens bei der strafzumessung berücksichtigt).
_________________
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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