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Verfasst am: 26.02.09, 22:35 Titel: Wieviel Aufschlag MUSS man aufrechnen?!
Wieviel Prozent muss ein Gewerbetreibender auf seinen Einkaufspreis aufschlagen
1.) Wenn er die Ware an einen Bekannten ohne Gewinn verkaufen möchte
oder 2.) für sich privat kaufne möchte. Also wird hier der Einkaufsbruttopreis ohne Vorsteuererstattung gezahlt und man schreibt sich selbst ne Rechnung, bzw "bucht" (keine doppelte Buchführung da kleines Einzelunternehmen) das ganze als Privatentnahme?
NettoEinkaufspreis plus 19% Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer, dies ist der Mindestbetrag der zu berechnen wäre.
Es gibt, wie du schon geschrieben hast, verschiedene Möglichkeiten. Als Privatentnahme buchen (mit oder ohne Rechnungserstellung) oder über die Kasse laufen lassen.
Wichtig ist die Belege aufheben, damit alles bei einer möglichen Steuerprüfung nachvollzogen werden kann. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Bei Privat okay, so ähnlich habe ich das schonmal gehört udn wollte es nochmal bestätigt haben.
aber wie sieht es aus, wenn ich jmd etwas verkaufen will, auf seinen namen eine rehcnung ausstellen möchte, da meine ich darf ich nicht den netto einkaufspreis plsu 19 % USt berechnen. ich weiß jetzt nur nicht mehr, ob es da einen mindestprozentsatz gab den man aufschlagen muss, oder ob es sich an der üblichen mage halten soll.
Kein Unternehmer ist verpflichtet, immer und bei jedem Verkauf Gewinn zu machen. Aufschläge sind daher kein Zwang, genau so wenig wie Rabatte. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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