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ist die SCHUFA haftbar ?

 
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arko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 01:47    Titel: ist die SCHUFA haftbar ? Antworten mit Zitat

Nach langer Zeit mal wieder ein herzliches *Hallo* an alle..

Zu folgender *Geschichte* würde ich gerne mal Eure Meinung wissen...

A war versicherungspflichtig beschäftigt und ist durch Insolvenz arbeitslos geworden.
Da A nur 14 Monate beschäftigt war, und davor ALG2 erhielt, war das *neue* ALG1 auf 6 Monate beschränkt.
In dieser Zeit hatte A das Angebot, als Alleinunternehmer eine bestehende Firma zu übernehmen, die aus altersgründen aufgegeben werden sollte.
A nahm an den Schulungen teil, die dafür notwendig waren und erhielt die Zertifikate darüber. Ein Business-Plan wurde erstellt und von einem geprüften Unternehmensberater für gut befunden.
Für das benötigte Startkapital war ein (relativ) geringer Betrag nötig. (40.000)
Die Hausbank von A verlangte eine Schufa-Auskunft, die A auch Anfang November einbrachte.
Diese enthielt einen Eintrag der Hausbank, bei der A zehn Jahre zuvor sein Konto hatte. (anderer Ort, anderes Bundesland)
Bei Nachfrage bei der ehemaligen Bank wurde ihm gesagt, dass diese erst seit Mitte Dezember bei der Schufa eingetragen ist, und dass es von A niemals einen Eintrag gab. A bekam über diese Aussage einen schriftlichen Bescheid.
Inzwischen ist A im ALG2.
Die Möglichkeit sich selbständig zu machen war, logischer Weise, mit der Falschaussage der Schufa im November vertan.
So gesehen hat A dadurch einen Verdienstausfall / Verlust von ca. 10-15.000 Euro (Netto) bis jetzt erlitten.
Kann A dagegen angehen (Regress-Ansprüche geltend machen), oder muss A das als *Pech gehabt* *verbuchen* ?
Oder gilt für die Schufa auch das deutsche *Manager-Gesetz* ?
(Mist bauen, Verluste einfahren, und trotzdem Prämie bekommen)

Ich bin sehr gespannt auf Eure Meinungen

Mit freundlichen Grüssen

arko

Zusatz: natürlich bleibt ebenfalls die Frage, woher kam dieser Eintrag ???
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ganz habe ich es nicht verstanden. Ich versuche mal zu rekapitulieren:

In der Schufa war ein (Negativ)-Eintrag. Und zwar ein so gewichtiger, dass die Bank zunächst einmal gesagt hat, dass sie deswegen keine Finanzierung macht.

Dieser Eintrag war falsch. Hier ist für mich nicht klar, ob es den negativen Sachverhalt nie gab oder ob er nicht nach Fristablauf gelöscht wurde. Im ersten Fall wäre nicht die Schufa derjenige, der den Fehler gemacht hat sondern die alte Bank. Im zweiten (unwahrscheinlichen, weil die Löschung automatisch erfolgt) wäre die Schufa der Überltäter. Das die Schufa einen Eintrag hat, den die Bank nie gemacht hat, halte ich für eine Schutzbehauptung der alten Bank. In der Schufa sitzen doch keine unbeschäftigten Leute, die sich Einträge für beliebige Personen ausdenken... Plausibel ist höchstens z.B. eine Fehleingabe (also Bank meldet Kontoanfrage, Schufa gibt Kontokündigung ein). Heute werden

Ein Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich nur gegen den denkbar, der auch einen Fehler gemacht hat.

Nachdem der Fehler im November aufgefallen ist, hat die alte Bank (unverzüglich ?) den Sachverhalt richtiggestellt und die Schufa ihre Daten bereinigt.

Nun hat die neue Bank den Kredit vergeben. Richtig?

Damit besteht der Nachteil von A in der verzögerten Kreditvergabe. Sofern diese Verzögerung durch ein vertragswidriges Verhalten der alten Bank oder der Schufa begründet ist, ist diese dem Grundsatz nach schadensersatzpflichtig.

Die Frage ist nur: Wie hoch ist der Schaden? Macht A´s neue Firma Verluste, hat A sogar einen Nutzen, macht A´s neue Firma Gewinn, hat er einen Schaden. Auch der Betrag ist nicht zu spezifizieren. Das ist keine gute Basis für eine Schadensersatzforderung. Reine Musterrechnungen reichen für die Spezifikation eines Schadens nicht aus.
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