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Hallo,
hoffe dass mir jemand hier helfen kann, da ich mich leider mit dem Steuer-Thema nicht so auskenne.
Ich war schon immer bekenntnislos, also ohne Religion.
Seit Feb.2007, nachdem ich meine Ausbildung beendet hatte und von der Firma übernommen wurde, bin ich irgendwie bei meiner Lohnsteuer bzw beim Finanzamt als "römisch-katholisch" eingetragen und zahle seitdem auch immer Kirchensteuern bis dato.
Ist mir leider erst jetzt aufgefallen, bei der genauen durchsicht meiner Lohnzettel.
Wie muss ich nun vorgehen um
1. zu berichtigen dass ich nicht römisch-katholisch bin
2. eine Rückerstattung der Steuern zu erhalten?
Steuererklärungen mache ich nicht, bzw. hatte noch keinen Bedarf dafür.
Wie ist die Rechtslage?
Man sollte wohl zunächst einmal versuchen zu klären, wie dieser Vermerk auf die Lohnsteuerkarte gelangt ist.
Oz666 hat folgendes geschrieben::
2. eine Rückerstattung der Steuern zu erhalten?
Steuererklärungen mache ich nicht, bzw. hatte noch keinen Bedarf dafür.
Jetzt besteht ggf. wohl ein Bedarf.
Z.B so --> www.elster.de/ _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Habe mal nachgefroscht,
auf den Lohnsteuerkarten bin ich nachwievor die letzten Jahre immer als "bekenntnislos" eingetragen, der Fehler liegt also beim Arbeitgeber.
Wenn ich dem besdcheid gebe, müsste ja nach berichtigung nix mehr auf dem Lohnzettel auftauchen oder?
Zur Rückerstattung muss ich eine Steuererklärung abgeben und erhalte ann von 2007, 2008 und 2009 die Kirchensteuer zurückerstattet (laut Steuerberater in meiner Nähe)
Kann mir jemand erklären wie diese funktioniert oder ob es irgendwo ein Formular zum Download gibt dafür?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 20.03.09, 09:51 Titel:
Oz666 hat folgendes geschrieben::
Kann mir jemand erklären wie diese funktioniert oder ob es irgendwo ein Formular zum Download gibt dafür?
Und dem schon genannten Link www.elster.de kann man m.W. Formulare für Steuererklärungen herunterladen und die Erklärung auch auf elektronischem Weg abgeben. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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