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wirksamkeit einer auskunft die nicht im verhandlungsprotkoll

 
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longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 04:38    Titel: wirksamkeit einer auskunft die nicht im verhandlungsprotkoll Antworten mit Zitat

mal angenommen,

A erteilt eine Auskunf in der verhandlung. die Auskunft steht nicht im prtokoll.

wie kann sich B versichern lassen, dass diese Auskunft der wahrheit entspricht?

gibt es einen unterschied ob anhörung und verhandlung?
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Tim_S.
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Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Tag,
nach dt. Prozessrecht wird der Beweis über den wesentlichen Inhalt einer Verhandlung nur durch das Sitzungsprotokoll geführt. Wenn eine Zeugenaussage anders protokolliert wurde, als sie tatsächlich erfolgte, wirds schwer.

Man kann dann eigentlich nur versuchen, die Aussage nochmals in den Prozess einzuführen, vielleicht durch neues Beweisangebot oder eine schriftliche Stellungnahme.

Ich weiß allerdings nicht, wie das in den 26 verschiedenen kantonalen Prozessordnungen in der Schweiz ist.
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longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

es geht um deutsches recht.

jemand hat den beteiligten briefe zu stellungnahme versandt, allerdings ohne antwort,

anträge zur abänderung des protkolls.

lässt scih damit was anfangen?
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

§ 164 ZPO.

die von Tim_S erwähnte problematik bezieht sich nur auf die beachtung der für die verhandlung vorgeschriebenen förmlichkeiten (vgl 165 ZPO). die aussagen von zeugen oder parteien sind keine vorgeschriebene förmlichkeit (bei parteien aber mglw schon: siehe 160 III Nrn. 1, 2, 3, 8, 9 ZPO). im übrigen richtet sich einiges nach der art und weise, wie das protokoll zustande gekommen ist - wenn es, wie wahrscheinlich, mit einem diktiergerät erstellt wurde (das gesetz nennt das dann "aufzeichnung auf einem ton- oder datenträger"), dann würde wohl 160a II satz 4 ZPO einschlägig sein.

ansonsten wäre es hilfreich, zu erfahren, was die "erteilte auskunft" war - ein geständnis? ein anerkenntnis? diejenige auskunft, zu der der A eigentlich verurteilt werden sollte? oder nur eine bloße parteierklärung?
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:11    Titel: Re: wirksamkeit einer auskunft die nicht im verhandlungsprot Antworten mit Zitat

longtimer hat folgendes geschrieben::
wie kann sich B versichern lassen, dass diese Auskunft der wahrheit entspricht?


Wenn ich die Frage wörtlich interpretiere:
Das hat doch nichts mit dem Protokoll zu tun. Es kann ja auch eine unwahre Aussage protokolliert (oder nicht protokolliert) werden.

Also meinen Sie wirklich "Wie kann sich B versichern, daß die Auskunft im Prozeß mit diesem Wortlaut gegeben wurde"?
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longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

ich wollts mir und euch ersparen. ein ist ein maximalmass an naivität.

deutsche recht

also; ich bin it-mensch gut studiert usw. im abenstudium habe ich bwl draufgelegt. also gut im denken, schlecht in beziehung usw, naive technikersprache ....... eben klassisch. früheres motto : 60 stunden ergeben keine arbeitswoche.

heiratet, schwägerin ist RA, eigener bruder cleverle

seit jahren finde ich keinen RA der mich engagiert vertritt, entweder legen die RA das mandat nach einger stunden nieder, ohne weiteren kontak zu mir zu haben oder sie bleiben passiv.

es geht um die regelung von nachlässen mit scheidung. normal kein thema

aktuell fand ich heraus dass beim nachlassgericht nicht alles auf den tisch kam. stichwort striktes verschwiegenheitsprinzip.

von einem banker erfuhr ich,dass für mich betreuungskonten geführt werden. ich forschte nach und erfuhr nichts. intern habe ich erfahren, dass das cleverle meine kontenbetreuung macht.

die protkolle der verhandlungen von denen ich betroffen war wurden im nachhinein immer weider zu meinem nachteil verändert. unerlaubterweise machte ich aufzeichnungen, ich traute meiner wahrnehmung nicht mehr. ich irrte mich nicht.

bei der nächsten verhandlung fragte ich den RA A der gegenseite in wieweit ihm vollmachten mündelbeziehungen betruungen fürsorgen in bezug auf meine person bekannt sind. und ob er mich berits einmal verteretn hat, er verneinte

hintergrund: ein schweizer anwalt teilte mir mit, dass RA A mich in einem unterhaltsverfahren vertrat.

meine exschwägerin war ebenfalls im saal, also stellte ich die gleich frage an sie, ebenfallsbeantwortet mit verneinung.

RA A hatte untervollmacht von der schägerin. die vollmachten liess ich mir leider nicht zeigen.

im rptokoll sind die äusserunegn nicht drin.

das prtokoll wurde diesmal extrem verandert.

zum einen wäre alle ansprüche auf unberehctigte zahlung in richtuing unterhalt in jeder weise verloren, zudem ansprüche auf verwandtenunterhalt usw.

zum anderen hat sich mein RA von der haftung bezüglich des vergleiches freistellung durch die gegenseite versichern lassen.

mit sowas wäre ich niemals einverstanden.

das seltsame ist auch, dass mein bruder immer wieder in der umgebung dieser gerichte auftaucht in dem die verhandlungen sind. münchen ist keine kleinstadt, zufall ist dies nicht.

ich habe den einfdruck, dass ich zu anhörungen geladen werde und die echten verhandlungen hinterher erfolgen.

dies klingt alles so merkwürdig, dass ich es ungern erzähle.

wie lautet der reim?

ich überlegte, dass die RAs die ich beuaftrage für mich vermögensverwaltung betreiben, das würde sie sperren. mein bruder macht die vermögensverwaltung oder nachlassveralter, meine frau vermögensfürsorge, meine kinder sind erben, statt meiner erlauchten verdienten person.

oben drauf, eventuell noch ein vertrag den meine etwas demente gutgläubige mutter mit einem dritten schloss, etwas auf den nachlass oben drauf.
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, aber aus dem gewusel werde ich nicht schlau.
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juggernaut

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longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

tja, ich zähle fakten auf. in drei zeilen ist es schwierig zu verstehen. den reim darauf?

wie bereits erwähnt schleifen mich eine RAs durch die ZPO GVG BGB FGG Bestimmungen für Rechtspfleger und dergleichen mehr.

ein weiters detail. bei einen prozess am LG kassierte ich ein versäumnisurteil mangels RA. der einspruch war von einem rasch besorgten mit einem einzeiler erledigt. ungewöhnlich nicht wahr!!!!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Stehen Sie denn unter Betreuung?

Ist nicht persönlich gemeint, aber wer sich als "gut studierter IT-Mensch" derart vage und wirr ausdrückt, kann doch nicht mehr so ganz 100% beieinander sein, oder?

Dazu dann noch abstruse Verschwörungstheorien von Protokollfälschungen und Scheinverhandlungen... scheint mir nicht so ganz sinnig zu sein, das ganze.
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

LONGTIMER,, ich vermute, wenn Ihre pers. Angabe stimmt, stammen Sie evtl. aus dem Kanton Tessin (italienische Schweiz) ? Das würde einiges erklären. Wenn nicht, achten Sie bitte auf ein gutes Deutsch, das erleichtert uns das Lesen und bitte formulieren Sie einen "fiktiven, also theoretischen Fall" (Person A hat das und das und B meint so und so.....) gem. Foren-Regeln. Danke. Smilie Gruss Phönix
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ist nicht persönlich gemeint, aber wer sich als "gut studierter IT-Mensch" derart vage und wirr ausdrückt, kann doch nicht mehr so ganz 100% beieinander sein, oder?


Lange keinen ITler mehr als Mandanten gehabt, hm? Ingenieure sind als Mandanten ähnlich schlimm wie Lehrer (nur sympathischer). Es muß alles immer schwarz oder weiß sein, grau ist nicht (es gibt nur 10 Arten von Menschen: die, die binär verstehen und die, die es nicht verstehen). Teufel-Smilie

Nix für ungut, longtimer!
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longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

die ganze geschichte ist schräg, das ganze belastet unheimlich.

therapeutische hilfe habe ich selbstverständlch in anspruch genommen. ich bin kerngesund, kein zweifel möglich.
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

N´ abend longtimer,

lassen Sie sich jedenfalls von Ihrer Schwägerin oder dem Cleverle nicht rumschubsen.

Was haben Sie denn als IT´ler so gemacht?

Gruß
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ingenieure sind als Mandanten ähnlich schlimm wie Lehrer (nur sympathischer). Es muß alles immer schwarz oder weiß sein, grau ist nicht


Schlimmer ist nach meiner Erfahrung, daß sie immer alles besser zu wissen glauben. Auf den Arm nehmen Ich würde mir ja nie anmaßen, einem Architekten zu erzählen, wie Statik funktioniert und er habe ja keine Ahnung...
Aber glücklicherweise habe ich solche nur als Kunden und nie als Mandanten gehabt (wobei die Ingenieure in den USA nicht so schlimm drauf sind Winken).
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