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Hallo
Auf Grund einer Hausdurchsuchung in meiner Wohnung wurde meiner Lebensgefährtin 16000,-€ von der Polizei beschlagnahmt.Das war am 27.3.07
Ich wurde aufgrund der Haussuchung und des Tatvorwurfs abweichender Tatvorwurf rechtskräftig Verurteilt. Meine Lebensgefährtin war weder angeklagt, noch hatte Sie in irgendeinerweise damit zu tun!
meine Lebensg. konnte ein Teil des Betrages noch am selben Tag nachweisen, den Rest der Summe erklärte Sie einige Tage danach.
Da sie das Geld nach ein Jahr immer noch nicht zurückerhielt, schaltete Sie ein Rechtsanwalt ein, und bekam am 16.9.08 die Hauptsumme von der Staatsanwaltschaft freigegeben. Anfang März 09 erhielt Sie den Rest was Sie sich beim Hauptzollamt abholen durfte.
Der RA wollte nun seine Kosten von der Staatskasse in Rechnung stellen, diese lehnten jedoch ab, und nun fordert der RA die Kosten (700,-) von meiner Lebensg.
meine Frage:
Der Staat nimmt über 1,5 Jahre jemanden eine solche Summe Geld ab und der geschädigte versucht mittels RA sein Geld wiederzubekommen und muß nun dafür die Kosten und Auslagen selber bezahlen ?
Hat man nicht sogar Anspruch auf Zinszahlung und entgangenen Gewinn?
Ist das keine Verschleppung nach solanger Zeit Geld zurückzubehalten?
Wie ist die Rechtslage?
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