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Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 14.03.09, 14:40 Titel:
Der Begriff der strikten Verschwiegenheitspflicht ist meines Wissens kein gesetzlich definierter Begriff.
In der Rechtssprache wird unter strkter Verschwiegenheitspflicht in der Regel die besondere, auf einer gesetzlichen Vorschrift beruhende Verpflichtung von Angehörigen bestimmter Berufe verstanden, über Angelegenheiten, über die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen, Verschwiegenheit zu wahren (Schweigepflicht). Einer solchen Verschwiegenheitspflicht unterliegen die Angehörigen zahlreicher Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.
Von einer strikter Verschwiegenheitspflicht wird auch gesprochen bei der Verpflichtung von Geistlichen, das Beichtgeheimnis unter allen Umständen zu wahren.
Eine Verschwiegenheitspflicht kann sich auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben. So können aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen auch Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, z.B. Produktionsverfahren oder Kundenstamm, verpflichtet sein.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 20.03.09, 11:45 Titel:
Eine Verschwiegenheitspflicht kann sich auch aus einer vertraglichen Vereinbarung in einer erbrechtlichen Angelegenheit ergeben.
Ob ein Gericht trotz einer zur Verschwiegenheit verpflichtenden Vereinbarung eine Aussage verlangen kann, hat das Gericht zu entscheiden.
Denkbar ist auch, dass eine andere Person einen Rechtsanspruch gegen den durch die Vereinbarung Begünstigten oder den zur Verschwiegenheit Verpflichteten hat, aufgrund dessen er verlangen kann, die Pflicht zur Verschwiegenheit aufzuheben oder nicht zu beachten.
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kann sich diese verschwiegenheitspflicht oder Verschwiegenheitsprinzip aus privaten erbrechtlichen Vereinbarung ergeben?
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Eine privatrechtliche Verschwiegenheitspflicht findet ihre Grenzen zum Beispiel bei gesetzlichen Offenbarungspflichten oder anderer Gesetze.
longtimer hat folgendes geschrieben::
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in der auswirkeung, dass ein gericht behindert wird?
Einem Gericht gegenüber bedarf es eines eigenständigen Zeugnisverweigerungsrechtes. Dieses kann aber nicht privatrechtlich vereinbart werden, sondern Bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
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