Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - strickte verschwiegenheitspflicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

strickte verschwiegenheitspflicht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 13:41    Titel: strickte verschwiegenheitspflicht Antworten mit Zitat

mal angenommen

jemand sieht in alte erbakten und stösst auf den begriff strickte verschwiegenheitspflicht.

was ist das?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Begriff der strikten Verschwiegenheitspflicht ist meines Wissens kein gesetzlich definierter Begriff.

In der Rechtssprache wird unter strkter Verschwiegenheitspflicht in der Regel die besondere, auf einer gesetzlichen Vorschrift beruhende Verpflichtung von Angehörigen bestimmter Berufe verstanden, über Angelegenheiten, über die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen, Verschwiegenheit zu wahren (Schweigepflicht). Einer solchen Verschwiegenheitspflicht unterliegen die Angehörigen zahlreicher Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.

Von einer strikter Verschwiegenheitspflicht wird auch gesprochen bei der Verpflichtung von Geistlichen, das Beichtgeheimnis unter allen Umständen zu wahren.

Eine Verschwiegenheitspflicht kann sich auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben. So können aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen auch Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, z.B. Produktionsverfahren oder Kundenstamm, verpflichtet sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 04:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die gute Antwort

kann sich diese verschwiegenheitspflicht oder Verschwiegenheitsprinzip aus privaten erbrechtlichen Vereinbarung ergeben?

in der auswirkeung, dass ein gericht behindert wird?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Verschwiegenheitspflicht kann sich auch aus einer vertraglichen Vereinbarung in einer erbrechtlichen Angelegenheit ergeben.

Ob ein Gericht trotz einer zur Verschwiegenheit verpflichtenden Vereinbarung eine Aussage verlangen kann, hat das Gericht zu entscheiden.

Denkbar ist auch, dass eine andere Person einen Rechtsanspruch gegen den durch die Vereinbarung Begünstigten oder den zur Verschwiegenheit Verpflichteten hat, aufgrund dessen er verlangen kann, die Pflicht zur Verschwiegenheit aufzuheben oder nicht zu beachten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

longtimer hat folgendes geschrieben::
...
kann sich diese verschwiegenheitspflicht oder Verschwiegenheitsprinzip aus privaten erbrechtlichen Vereinbarung ergeben?
...

Eine privatrechtliche Verschwiegenheitspflicht findet ihre Grenzen zum Beispiel bei gesetzlichen Offenbarungspflichten oder anderer Gesetze.

longtimer hat folgendes geschrieben::
...
in der auswirkeung, dass ein gericht behindert wird?

Einem Gericht gegenüber bedarf es eines eigenständigen Zeugnisverweigerungsrechtes. Dieses kann aber nicht privatrechtlich vereinbart werden, sondern Bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.