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Umzug - Miete über Regelsatz

 
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marcel.hami
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:02    Titel: Umzug - Miete über Regelsatz Antworten mit Zitat

Frau A. alleinerziehend mit 2 Kindern (bezieht Hartz 4)
möchte wegen Schimmel und Wasserschaden aus ihrer Wohnung ausziehen und hat schon eine andere Wohnung in aussicht.

Das Wohnungsangebot liegt 20€ über dem Regelsatz von 542€.
Diese 20€ würde Frau A. allein begleichen.

Nun wurde Frau A. vom Job-Center darauf hingewiesen,
dass sie die Kosten für Kaution und Umzug alleine tragen muss,
weil die Miete über dem Regelsatz liegt.

Nun die Fragen:
Kann das Job-Center bei einer Mieterhöhung verlangen, dass diese auch von Frau A. aufgestockt wird?
Kann das Job-Center eine Betriebskostennachzahlung verweigern?
Ist das Job-Center berechtigt, die Kostenübernahme für Umzug und Kaution zu verweigern?
Wo kann ich dazu etwas nachlesen?
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html

Abs. 3 betrifft die Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution und Umzug)
Ablehnung dürfte korrekt sein.

Wenn die neue Wohnung von der Größe her angemessen ist, dürfte es m.E. bei den Betriebskosten keine Probleme geben, eine mögliche Mieterhöhung dürfte wohl selbst zu tragen sein, sofern nicht auch die Angemessenheit neu festgelegt wird.

Man kann natürlich auch immer klagen gegen Entscheidungen der Behörde, ob diese hier zum Erfolg führen könnte steht aber in den Sternen.
Es empfiehlt sich lieber nochmal nach einer angemessenen Wohnung Ausschau zu halten.
_________________
ausgezeichnet
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kirchturm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 13:19    Titel: Re: Umzug - Miete über Regelsatz Antworten mit Zitat

marcel.hami hat folgendes geschrieben::
Frau A. (...) möchte wegen Schimmel und Wasserschaden aus ihrer Wohnung ausziehen ...

Das Wort "möchte" sagt eigentlich schon alles. Wenn eine Wohnung von Schimmel befallen ist oder sonstige Schäden aufweist, wendet man sich an den Vermieter und fordert ihn - notfalls auch per Gericht - auf, die Schäden zu beseitigen.

Der bequeme Weg, dem Ärger auf Kosten der Allgemeinheit aus dem Weg zu gehen, funktioniert nicht. Von daher kann die Entscheidung der ARGE nur ablehnend sein.
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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compi57
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

... und es gibt letztendlich bei Schimmel immer zwei mögliche Wahrheiten, die vom Schreibtisch aus nicht beurteilt werden können, aber das gleiche Ergebnis haben:

Entweder der Vermieter ist verantwortlich, dann ist er auch für die Behebung verantwortlich, oder der Mieter, dann ist dieser selbst dafür verantwortlich. In beiden Fällen erst einmal kein Umzugsgrund, da behebbar und damit auch keine Kostenübernahme durch die ArGe...

Gruß
C.
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marcel.hami
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 16:22    Titel: schimmel ist schuld des vermieters Antworten mit Zitat

Hallo,
auf den Schimmel und Wasserschaden wollte ich hier nicht so detalliert eingehen.
Aber der Wasserschaden kommt vom Flachdach. Auch die Bauaufsicht war schon in der Wohnung und hat den Vermieter, genau wie auch meine Anwältin, aufgefordert die Schäden zu beseitigen.
Der ganze Streit geht seit letzten Sommer.
Der Vermieter hat mal eine Malerfirma beauftragt den Schimmel zu beseitigen und die entsprechenden Wände neu zu tapezieren.
Der Schaden am Dach wurde trotz Hinweise nicht beseitigt. Die Wände im Flur waren so naß, dass es dem Maler nicht möglich war eine neue Tapete zu kleben.
Die Mieterin hat eine Luftfeuchte von 70% und mehr.
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