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Schulveranstaltung in einer Kirche

 
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Dvalin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:42    Titel: Schulveranstaltung in einer Kirche Antworten mit Zitat

Hi, ich bin grade neu hier und hoffe mal ich vergesse in meiner beschreibung nichts.

Es geht hier um einen sehr speziellen Fall: undzwar soll demnächst während einer unterrichtsstunde ein auftritt unseres musikkurses in einem katholischen gottesdienst stattfinden. Einige von uns sind aber strikt dagegen in diese Kirche zu gehen, zunächst 2 muslimische Schüler und dazu noch welche (zu denen auch ich gehöre) die die Kirche an sich ablehnen.
Ab 14 ist man Religionsmündig, also müsste uns doch eine art alternativunterricht gestellt werden, oder nicht? Unsere lehrerin beharrt darauf, dass es eine Schulveranstaltung ist und wir deshalb teilnehmen müssen.

Ich hoffe hier weiß jemand bescheid und kann mir tipps geben, wie ich weiter argumentieren und auf welche gesetze ich mich evtl berufen kann.

Danke im vorraus, Dvalin
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

handelt es sich wirklich um eine Teilnahme am Gottesdienst, oder ist das nur der Ort, an dem ein Konzert gegeben werden soll?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Dvalin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Konzert soll im Rahmen eines Gottesdienstes stattfinden, ich gehe also davon aus, dass wir auch am Gottesdienst teilnehmen müssen/sollen.

Also wenn wir nicht teilnehmen würden, sondern nur "reingehen, singen und wieder abhauen" wäre das rechtlich gesehen in ordnung?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Anregung mal zum Schulrecht verschoben.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde insoweit keine Probleme sehen. Ihr nehmt ja nicht aktiv am Gottesdienst teil, sondern gestaltet nur ein Rahmenprogramm. Dabei wird es so sein, dass man sich natürlich in der Kirche aufhält (ggf. in der ersten Reihe sitzt) und sich nicht vor die Tür stellt, um dann hereingeholt zu werden. Mit dem passiven Danebensitzen ist ja keine Glaubenshandlung verbunden und es besteht ein sachlicher Grund in der Kirche zu warten.

Wenn das ein großes Problem ist, kann man das ggf. so regeln, dass man nur zur Musikdarbietung das Gebäude betritt und dann wieder geht.

Ungeachtet dessen könnte selbst das passive Besuchen eines Gottesdienstes als Unterricht betrachtet werden (zB in Ethik); als würde man zB eine Gerichtsverhandlung im Rechtskundeunterricht besuchen.
_________________
mfg
Klaus
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Ungeachtet dessen könnte selbst das passive Besuchen eines Gottesdienstes als Unterricht betrachtet werden (zB in Ethik); als würde man zB eine Gerichtsverhandlung im Rechtskundeunterricht besuchen.

Der Vergleich hinkt etwas.

Sicherlich ist das letztlich eine Frage der Einstellung der Akteure. Ich habe seinerzeit als Evangole lieber in der katholischen Kirche musiziert - die zahlen besser Lachen

Andererseits - wenn man Mitglied in einem Chor ist, der auch geistliche Musik im Repertoire hat, sollte man schon mit sowas rechnen müssen...
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dvalin,

die Religionsfreiheit nach dem Grundgesetz beinhaltet m.E. auch, dass kein Schüler gezwungen wird, an einem Gottesdienst welcher Religion auch immer teilzunehmen (Ausnahmen mögen sein, wenn sich ein Schüler bzw. dessen Eltern freiwillig für den Besuch einer Schule in kirchlicher Trägerschaft entschlossen hat).

Ruf mal den Pfarrer an und frag ihn, ob er nicht mit der Lehrerin reden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein vernünftiger Pfarrer möchte, dass Schüler in seinen Gottesdienst gezwungen werden.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Dvalin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Andererseits - wenn man Mitglied in einem Chor ist, der auch geistliche Musik im Repertoire hat, sollte man schon mit sowas rechnen müssen...


"Mitglied in einem Chor" trifft nicht ganz zu, es ist lediglich der Musikunterricht in der 10. Klasse, welche Lieder wir singen kann ich leider kaum beeinflussen.

Aber ich hab mich entschlossen einen Kompromis einzugehen, schließlich will ich nicht für den Rest meiner Schulzeit auf Kriegsfuß mit meiner Lehrerin oder sogar der Rektorin stehen. Solange ich am Gottesdienst nicht teilnehmen muss, werd ich auch auftreten. Mal schauen was sie am Freitag dazu sagen wird.

Danke für die schnellen Antworten
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mitternacht
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::

Ruf mal den Pfarrer an und frag ihn, ob er nicht mit der Lehrerin reden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein vernünftiger Pfarrer möchte, dass Schüler in seinen Gottesdienst gezwungen werden.


"Gottesdienst" heißt nicht gleich "Pfarrer". Es gibt auch Laien, die Gottesdienste leiten dürfen. Für eine kirchenrechtliche Beurteilung müsste man wissen, welche Art des Gottesdienstes es ist, für eine schulrechtliche sollte man das Bundesland kennen. Berlin hat da mit Sicherheit ganz andere Regelungen als Bayern (wenn überhaupt).
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 06:20    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte unterscheiden zwischen:

Fehler im Ergebnis der Entscheidung der Schule und

Fehler in der Herleitung/Begründung der Entscheidung.

Denn eines kann man hier festhalten:

Es ist keinesfalls verfassungsrechtlich unproblematisch, Schüler unabhängig von der Konfession in einen Gottesdienst zu zwingen. Und da hier laut Sachverhalt ausdrücklich die Schulpflicht als Teilnahmegrund geltend gemacht wird, ist es nicht weniger als staatlicher Zwang zum Besuch nicht nur eines religiös genutzten Gebäudes, sondern aktiver Ausübung von religiösen Handlungen.

Damit ist in jedem Fall die negative wie ggf. auch die positive Glaubens- und Gewissensfreiheit berührt und die Entscheidung der besagten Lehrerin bedürfte einer nicht unkomplizierten juristischen Abwägung und Erklärung - die ich dieser nicht sponatn zutraue. Selbst wenn wir also einmal unterstellen, dass aus welchen Gründen auch immer der zwangsweise Besuch eines Gottesdienstes nicht die Antithese der verfassungsrechtlichen Glaubensfreiheit sein soll - dann bezweifle ich trotzdem, dass hier eine rechtlich tragfähige Begründung der besagten Schule vorliegt.

Oder einmal anders gesagt: ich traue mir selbst keine unangreifbare Begründung für den Gottesdienstbesuch als Teil des Schulunterrichts zu(mir fällt partout Nichts ein, wie man das begründen will) ...ich bezweifle, dass es eine Musiklehrerin besser und reflektierter kann oder bessere juristische Quellen hat.

Zudem: Die Kruzifix- und Kopftuchurteile waren bereits Grenzentscheidungen und in diesen ging es lediglich um das Tragen von Glaubenssymbolen ohne Missionierungszwang oder sonstige aktive Ausübung religiöser Handlungen während des Unterrichts. Hier ist das Ganze m.E. weitaus intensiver.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Oder einmal anders gesagt: ich traue mir selbst keine unangreifbare Begründung für den Gottesdienstbesuch als Teil des Schulunterrichts zu(mir fällt partout Nichts ein, wie man das begründen will) ...ich bezweifle, dass es eine Musiklehrerin besser und reflektierter kann oder bessere juristische Quellen hat.


Ich würde ab vom konkreten Fall, wie ich bereits ausgeführt habe, es als zulässig ansehen, wenn man die Schüler im Rahmen von Ethik/Gemeinschaftskunde Gottestdienste verschiedener Religionsgemeinschaften (vielleicht auch nur der örtlich verfügbaren) besuchen lässt.

So dürfte es als Erwachsener durchaus vorkommen, dass man diese Veranstaltungen auch als Nichtgläubiger zB im Rahmen einer Trauung oder Beerdigung oder vielleicht sogar vor einem Geschäftsabschluss als Geschäftsmann/frau besuchen muss. Ich denke hier spielt nicht der Gesichtspunkt des Glaubens, sondern vielmehr eine allgemeine Wissensvermittlung eine Rolle, so dass man weiß, wie man sich dort benehmen soll oder zumindest den Ablauf kennenlernt. Was machen andere im Gottesienst und wie läuft das da ab?
_________________
mfg
Klaus
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