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Mutter will nicht erreichbar sein
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 15.03.09, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
...
Ich würde da glatt mal einen Anwalt fragen, ob hier nicht eine Möglichkeit des Zwangs der KM gegenüber durchgesetzt werden kann, eine Kontaktsmöglichkeit bereit zu stellen.

Es gibt keine Pflicht zum Telefonanschluß oder zur Entgegennahme eines Anrufes.
Das ist ja schön, dass Sie diese Ansicht so vehement verteidigen (warum nur Geschockt ), und ich wiederhole, wenn die KM nicht erreichbar ist - einen Kontakt unterbindet, dann ist das durchaus als Versuch zu bewerten, dem V das Sorgerecht streitig zu machen.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Michaela

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Sehe ich es richtig, dass bei Notoperationen die Unterschrift eines Sorgeberechtigten reicht? Wäre doch Unsinn, wegen einer fehlenden Unterschrift die rettenden Maßnahmen nicht durchführen zu können.

Das sehe ich wie Klaus.

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Wie wäre die Rechtslage, wenn der Ehepartner einer allein sorgeberechtigten Mutter in eine solche Entscheidungssituation gerät? Reicht das sogenannte "kleine Sorgerecht" in diesem Fall aus oder muss tatsächlich erst die Mutter erreicht (und damit möglicherweise das Leben des Kindes gefährdet) werden?

Das so genannnte kleine Sorgerecht ergibt sich aus § 1687b BGB. Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes erforderlich sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten (§ 1687b Abs. 2 BGB).

Gruß, Franz
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
... Das ist ja schön, dass Sie diese Ansicht so vehement verteidigen (warum nur Geschockt ), und ich wiederhole, wenn die KM nicht erreichbar ist - einen Kontakt unterbindet, dann ist das durchaus als Versuch zu bewerten, dem V das Sorgerecht streitig zu machen.

Hallo Questor,

ich verteidige nichts und daher ergibt sich die Antwort auf

Questor hat folgendes geschrieben::
... (warum nur Geschockt ) ...

Hier geht es nur um die Rechtslage und nach dieser gibt es keinen Telefonanschlußzwang und Erreichbarkeitszwang.

Da aus dem Thread aber auch nicht hervor geht, warum die KM für den KV nicht erreichbar sein will, kann ich auch nicht mehr schreiben.

Vielleicht würden viele meine Antwort teilen, wenn die wahren Gründe der Telefonkontaktverweigerung bekannt wären. Kinder werden schon mal gerne in einem Rosenkrieg vorgeschoben. Aber ich mag mich nicht an Spekulationen usw. beteiligen.

Unterlassen Sie daher bitte den Versuch, mir irgend etwas unterstellen zu wollen.

Liebe Grüße

Klaus
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Franz Sehr glücklich

Dankeschön für die Erklärung und an dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an Sie und Klaus dafür, dass selbst am Sonntagabend Zeit zum helfen und antworten geopfert wird.

Wenn´s ginge, würde ich jetzt einen großen Blumenstrauß durchs Internetkabel schieben.

Liebe Grüße,
Michaela
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Lydi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr,

Zitat:
sehe ich es richtig, dass bei Notoperationen die Unterschrift eines Sorgeberechtigten reicht? Wäre doch Unsinn, wegen einer fehlenden Unterschrift die rettenden Maßnahmen nicht durchführen zu können.


Ich denke mal, bei einer lebensnotwenigen OP, entscheidet der Moment. Das ist außer Frage.
Darum geht es ja nicht. Mir war halt nur wichtig, ist die KM verpflichtet im Vorfeld den KV zu informieren und dessen Einverständnis einzuholen, sofern die Zeit gegeben ist. Und in diesem Fall war die Zeit da, denn es stellte sich im Nachhinein raus, der KH-Aufenthalt war geplant bzw. terminiert.

Zitat:
Wie wäre die Rechtslage, wenn der Ehepartner einer allein sorgeberechtigten Mutter in eine solche Entscheidungssituation gerät? Reicht das sogenannte "kleine Sorgerecht" in diesem Fall aus oder muss tatsächlich erst die Mutter erreicht (und damit möglicherweise das Leben des Kindes gefährdet) werden?


Das sehe ich nicht so, wie gesagt, ist die OP Lebensnotwendig, entscheidet der betreuende Elternteil, denn das Leben eines Menschen hat absoluten Vorrang.

Zitat:
bei lebensrettenden OP's reicht eine Unterschrift in der Regel aus. Anders bei Behandlungs-OPs. Da werden - je nach Sorgerechtsregelung - beide Unterschriften benötigt.


dann müsste man das Wort "Behandlungs-OPs." definieren. Eine OP besagt einen Eingriff. Ist eine Magenspiegelung keine Behandlungs-OP bzw. ein Eingriff?

Zitat:
wenn die KM nicht erreichbar ist - einen Kontakt unterbindet, dann ist das durchaus als Versuch zu bewerten, dem V das Sorgerecht streitig zu machen.


Diesen Anschein hatte ich auch.

Zitat:
Da aus dem Thread aber auch nicht hervor geht, warum die KM für den KV nicht erreichbar sein will, kann ich auch nicht mehr schreiben.


Schlicht und Ergreifend nur, weil sie keinen Bock hat,. so sagt es die KM. Einen trifftigeren Grund gibt es nicht. Die Spannungen von Seiten der KM sind seit der erneuten Heirat des KV. Die KM will mit dem KV nichts zutun haben, weil der KV die KM einmal zur Rede stellte weil ihr damaliger Freund die Tochter schlug, und da ist nicht die Rede von einer Ohrfeige sondern von regelrechten Misshandlungen.. Als dies die KM dennoch nicht unterbunden hatte, sah sich der KV gezwungen einen Anwalt ein zuschalten, der sich dann mit dem JA in Verbindung setzte. Das liegt jetzt ca. 3 Jahre her, die KM hat sich mittlerweile von diesem aggressiven Mann getrennt und lebt in einer neuen Beziehung.
Aber über diese neue Beziehung hällt sie dermaßen den Schutzmantel drüber, dass nichts nach außen kommt.
Nur hat der KV keinerlei Interesse was die KM privat macht, solange es dem Kind gut geht.
Aber seit diesem Tag meidet die KM den KV wie die Pest und verweigert ihm jeglichen Kontakt, egal ob persönlich oder verbal.

Zitat:
. Kinder werden schon mal gerne in einem Rosenkrieg vorgeschoben.


Leider viel zu oft, weil sie die einzige Waffe sind, die richtig verletzen kann. Eine Schande! Böse
Leider ist es in diesem Fall auch so.

Zitat:
Wenn´s ginge, würde ich jetzt einen großen Blumenstrauß durchs Internetkabel schieben.


Dem würde ich mich gern anschließen, denn hier wird man immer gut beraten.
Ein Dankeschön an ALLE hier im Forum.

GLG Lydia
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lydia,

eine Magenspiegelung ist kein operativer Eingriff, sondern eine ganz normale Untersuchungsmethode (zugegebenermaßen nicht die angenehmste...)

Es ist meine Meinung, dass es bei gemeinsamem Sorgerecht zumindest EINE Kommunikationsebene zwischen den Eltern geben muss - sonst ist die Ausübung der gemeinsamen Sorge schlichtweg nicht möglich.

Das Jugendamt bietet Gespräche zwischen Eltern am "runden Tisch" an - bspw. einmal im Monat. Vielleicht wäre die KM zu solchen Gesprächen bereit?
Die Mitarbeiter dort unterstützen und beraten Eltern.
Vielleicht wäre dies ein möglicher Weg, damit die Eltern die Sprache wiederfinden?

Liebe Grüße,
Michaela
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Sehe ich es richtig, dass bei Notoperationen die Unterschrift eines Sorgeberechtigten reicht? Wäre doch Unsinn, wegen einer fehlenden Unterschrift die rettenden Maßnahmen nicht durchführen zu können.

Das sehe ich wie Klaus.


Ich nicht ganz Winken

Bei einer Notoperation reicht im Zweifel sogar keine Unterschrift.

Lebensrettende Maßnahmen bedürfen keiner ausdrücklichen Einwilligung.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Lydi hat folgendes geschrieben::
...
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
bei lebensrettenden OP's reicht eine Unterschrift in der Regel aus. Anders bei Behandlungs-OPs. Da werden - je nach Sorgerechtsregelung - beide Unterschriften benötigt.


dann müsste man das Wort "Behandlungs-OPs." definieren. Eine OP besagt einen Eingriff. Ist eine Magenspiegelung keine Behandlungs-OP bzw. ein Eingriff?
...

Behandlungs-OP's sind m.E. OP's die auf Grund einer Erkrankung notwendig sind. Wird die OP aber auf Grund einer Verletzung (Unfall) notwendig, dann ist dies eher der Not-OP zuzuordnen.
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Lydi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr,


Zitat:
Behandlungs-OP's sind m.E. OP's die auf Grund einer Erkrankung notwendig sind


eine Magenspieglung wird doch aufgrund einer Erkrankung gemacht und es ist ein Eingriff oder? Schließlich wurde sie unter Vollnarkose gemacht und es bedaurfte einen 4 tägigen KH-Aufenthalt.

LG Lydia
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lydi,

Sie haben inzwischen einen weiteren Thread (Aufsichtspflicht verletzt!?) aufgemacht.

Ferner schreiben Sie

Lydi hat folgendes geschrieben::
Die KM will mit dem KV nichts zutun haben, weil der KV die KM einmal zur Rede stellte weil ihr damaliger Freund die Tochter schlug, und da ist nicht die Rede von einer Ohrfeige sondern von regelrechten Misshandlungen.. Als dies die KM dennoch nicht unterbunden hatte, sah sich der KV gezwungen einen Anwalt ein zuschalten, der sich dann mit dem JA in Verbindung setzte. Das liegt jetzt ca. 3 Jahre her, die KM hat sich mittlerweile von diesem aggressiven Mann getrennt und lebt in einer neuen Beziehung.
Aber über diese neue Beziehung hällt sie dermaßen den Schutzmantel drüber, dass nichts nach außen kommt.
Nur hat der KV keinerlei Interesse was die KM privat macht, solange es dem Kind gut geht.
Aber seit diesem Tag meidet die KM den KV wie die Pest und verweigert ihm jeglichen Kontakt, egal ob persönlich oder verbal.

Bitte berichtigen Sie mich, wenn ich falsch liegen sollte, aber ich werde das Gefühl nicht los, daß Sie in einer Verbindung zum KV stehen und eine Koalition gegen die KM bilden.

Ferner frage ich mich, warum der KV nicht selbst den fiktiven Fall zur Diskussion stellt.

Hat Ihrer Meinung nach die KM kein Recht auf eine neue Partnerschaft?

Liebe Grüße

Klaus
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zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann hat V eben erfahren, von der Tochter natürlich, dass die Tochter 4 Tage im KH lag und bei ihr diverse Untersuchungen wie CT, Magenspieglung u.v.m. gemacht wurden. Das die Kleine im KH war, erfuhr V erst nach der Entlassung.
Code:
Die KM hat weder V über den KH-Aufenthalt informiert noch hat die KM irgendeine Zustimmung für diverse Untersuchungen eingeholt. Müsste V nicht mitunterschreiben, da ja gemeinsames Sorgerecht ist?
Hätte der Arzt ohne Zustimmung des V diese Untersuchungen machen dürfen?
Sicher, die KM wird den Arzt diesbezüglich angelogen haben
, aber liegt da nicht ein Vergehen vor? Von Seiten der Mutter.


Nach dieser langen Diskussion über vermeintliche Pflichten und Anspruchsrechte überwiegt letztenlich eine Frage: Geht es hier um das Wohl des betreffenden Kindes oder um Machtdemonstrationen, die das Kind als Mittel zum Zweck mißbrauchen?

Es ist wohl offensichtlich, dass hier unbewältigte Konflikte zwischen den Eltern die Gesprächsbasis blockieren.
Bedauert werden kann hier nur das Kind, das zwischen den Parteien balanciert und als Kontaktvermittler instrumentalisiert wird. Das ist zweifellos überaus belastend und drängt das Kind in einen Loyalitätskonflikt. Aus dieser Belastungssituation muß das Kind befreit werden. Welcher Weg der richtige in diesem Fall ist, muß von beiden Elternteilen versucht und erprobt werden. Es gibt - guten Willen auf beiden Seiten vorausgesetzt - sowohl neutrale Gesprächsmöglichkeiten durch Mediation oder auch bereits durch das zuständige Jugendamt. Ob beide Eltern sich darauf einlassen/können, verbleibt letztendlich ihrer freiwilligen Entscheidung dazu.

Störend und konfliktverschärfend wirken in jedem Fall Einflußnahmen von Dritten, die nicht unmittelbar betroffen sind, allerdings aus vermeintlicher partnerschaftlicher Loyalität diesem Konflikt als Streitbeteiligte beitreten.

Gruß
zW
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Lydi
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr,

@ Dipl.-Sozialarbeiter

Zitat:
Bitte berichtigen Sie mich, wenn ich falsch liegen sollte, aber ich werde das Gefühl nicht los, daß Sie in einer Verbindung zum KV stehen und eine Koalition gegen die KM bilden.


Der KV ist mein Ehemann. Auch wenn es vielleicht so rüber kommt, ich versuche mich da überhaupt nicht zw. den beiden ein zumischen. Sicher unterhält sich mein Mann mit mir darüber und fragt schon mehr oder weniger nach meiner Meinung. Und bevor ich ihm etwas falsches rate, frage ich erstmal in Foren nach um auch andere Meinungen zu hören.
Ich selbst habe überhaupt keinen Kontakt zur KM, weder persönlich, schriftlich oder verbal. Wir sehen uns auch nie, weil die Wohnorte ca. 200Km aus einander liegen.

Zitat:
Ferner frage ich mich, warum der KV nicht selbst den fiktiven Fall zur Diskussion stellt.


weil er in diesem Forum nicht angemeldet ist. Aber muß man sich anmelden um ein Problem persönlich vorzutragen?

Zitat:
Hat Ihrer Meinung nach die KM kein Recht auf eine neue Partnerschaft?
ABSOLUT!
Die macht ihr doch keiner Streitig. Im Gegenteil, immer wenn die KM in einer Beziehung ist, ist sie umgänglicher als sonst. Oder besser gesagt, es herscht Ruhe auf beiden Seiten, was auch einen großen Mangel an kommunikation mit sich zieht.

@ zur Wieden,

Zitat:
Geht es hier um das Wohl des betreffenden Kindes oder um Machtdemonstrationen, die das Kind als Mittel zum Zweck mißbrauchen


Das frage ich mich, ehrlich gesagt, auch manchmal. Aber bei meinem Mann bin ich mir sicher, es geht ihm um das Wohl des Kindes. Aber ich bin ja auch parteiisch.
Er ist wirklich ein treusorgender Vater und möchte eigentlich nur auf den Laufenden gehalten werden, wenn es um seine Tochter geht. Und da die Wohnorte ca. 200 Km auseinander liegen, ist er schon auf die Mutter angewiesen. Mein Mann sagt, mit der Mutter bzw. deren Ehe hat er komplett abgeschlossen und zu 90% glaube ich es ihm auch. Sicher gibt es Momente.....
Aber wir sind seit 6 Jahren zusammen und seit fast 4 Jahren verheiratet und das glücklich, wenn ich es mal betonen darf Lachen ,Deshalb glaube ich es ihm auch wenn er es mir sagt. Aber wie gesagt, ich bin parteiisch.

Zitat:
Es ist wohl offensichtlich, dass hier unbewältigte Konflikte zwischen den Eltern die Gesprächsbasis blockieren.


Absolut!

Zitat:
Bedauert werden kann hier nur das Kind, das zwischen den Parteien balanciert und als Kontaktvermittler instrumentalisiert wird
[


das ist ein Punkt den selbst ich meinen Mann zum Vorwurf mache, leider. Aber ich lasse ihn gewähren, was soll ich auch anderes machen!?

Zitat:
sowohl neutrale Gesprächsmöglichkeiten durch Mediation oder auch bereits durch das zuständige Jugendamt. Ob beide Eltern sich darauf einlassen/können, verbleibt letzt


Wurde alles schon ausprobiert, denn mein Mann hatte sich zig Mal mit dem JA in Verbindung gesetzt und um Vermittlung gebeten. Als dies scheiterte, weil die KM es ablehnte, organisierte er einen Termin bei einer Ertziehungsberatungsstelle, was ebenso zum Scheitern verurteilt war. Beide Stellen sagten ihm, er könne sich nur noch ans Gericht wenden wenn er etwas erreichen möchte.

Zitat:
Störend und konfliktverschärfend wirken in jedem Fall Einflußnahmen von Dritten, die nicht unmittelbar betroffen sind, allerdings aus vermeintlicher partnerschaftlicher Loyalität diesem Konflikt als Streitbeteiligte beitreten
.

Dem stimme ich absolut zu und nebenbei gesagt, sehr schön ausgedrückt zur Wieden Winken

GLG Lydia [/quote]
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lydi,

vielen Dank für Ihre Erläuterung. Bitte lassen Sie sich nicht in den Konflikt zwischen dem KV (Ihrem Ehemann) und der KM hineinziehen. Dieser Konflikt wird dann nur auf dem Rücken der Kinder ausgetragen und zwingt sie in Loyalitätskonflikte, die sicher nicht dem Kindeswohl dienlich sind. Scheidungskinder haben es schon so schwer genug, und die Folgen einer Trennung/Scheidung gehen schon jetzt nicht spurlos an ihnen vorbei.

Trennung-/Scheidungskinder stehen schon jetzt in der Regel zwischen zwei Familien, und dies ist wirklich keine einfache Situation für diese Kinder.

Beruflich arbeite ich mit jungen Volljährigen (18-21 Jahre) und teilweise haben sie den Kontakt zu ihren beiden Familien ganz abgebrochen, weil sie an den Partnerschaftskonflikten ihrer leiblichen Eltern zerbrochen sind. Einige von diesen Kindern sind süchtig geworden, beziehungsunfähig oder gewalttätig. Narben auf den Unterarmen zeugen von einem langen Leiden und führten mitunter zur Einweisung in die (Kinder- und Jugend)Psychiatrie. Manche Kinder und Jugendliche wurden zwischen zwei Familien zerrieben und sahen im Suizid ihren letzten Ausweg.

Wenn zwei Familien an ein Kind zerren, besteht die Gefahr, daß ein Kind im wahrsten Sinne des Wortes zerrissen wird.

Liebe Grüße

Klaus

Siehe auch: Recht brisant-Thema: Scheidungskinder
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Lydi
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

Zitat:
Bitte lassen Sie sich nicht in den Konflikt zwischen dem KV (Ihrem Ehemann) und der KM hineinziehen


Ich versuche es so gut es geht, nur leider ist dies nicht immer möglich, da ich automatisch involviert werde ohne das ich es will.
Aber ich habe gelernt mich zu schützen, anders kann ich es nicht sagen.

Zitat:
Beruflich arbeite ich mit jungen Volljährigen (18-21 Jahre)


Ich bin auch seit 15 Jahren im Heilpädagogischen Bereich tätig und da ist es ähnlich.
Ob Behindert oder nicht, Konflikte äüßern sich auf beiden Seiten gleich. Nur das ein "Normaler" den frust etwas anders konsumiert wie ein Behinderter. Die Auswirkungen sind die Gleichen.

Trotzden ganz lieben Dank für den gutgemeinten Rat, denn ich gebe Ihnen vollkommen recht wenn Sie sagen:

Zitat:
Wenn zwei Familien an ein Kind zerren, besteht die Gefahr, daß ein Kind im wahrsten Sinne des Wortes zerrissen wird


Ich bin auch ein Scheidungskind und somit weiß ich wie sich Kinder fühlen, nämlich schrecklich. Schade nur, dass Eltern in solchen Situationen kein Auge für ihre Kinder haben weil sie zu sehr mit sich und dem Ex beschäftigt sind. Ist das nicht paradox? Erst trennen sie sich und lassen dann doch nicht einander los.
Möge einer diese Welt verstehen. Mit den Augen rollen

GLG Lydia
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