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Schupsen am Arbeitsplatz?

 
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Rachlust
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Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:28    Titel: Schupsen am Arbeitsplatz? Antworten mit Zitat

Ich wollte mich einmal erkundigen, wie es ist, wenn ein Teamleiter auf der Arbeit einen Angestellten im Streit schubst und somit attackiert.
Wie sähe in so einem Fall die Rechtslage aus?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Theorie: Potentielle Körperverletzung und Nötigung durch den Täter

Praxis: Dito plus ein "Wir Schauen Dir ganz intensiv auf die Finger und wenn Du die ganze Sache wahrheitswidrig aufbauschst oder hier aus Rachsucht den Unschuldigen markierst obwohl Du ebenfalls Dreck am Stecken hast" für das"Opfer".
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.kostenlose-urteile.de/newslistview.CW2077.htm?view=3294&referrer=news7290

ist mit dem vorliegenden Fall wohl nicht ganz vergleichbar. Aber ein körperlicher Angriff( wenn man schubsen als solchen definiert) dürfte wohl für eine Abmahnung des Teamleiters reichen.
Ob diese vom AG ausgesprochen wird, steht auf einem anderen Blatt.
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Rachlust
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::

Praxis: Dito plus ein "Wir Schauen Dir ganz intensiv auf die Finger und wenn Du die ganze Sache wahrheitswidrig aufbauschst oder hier aus Rachsucht den Unschuldigen markierst obwohl Du ebenfalls Dreck am Stecken hast" für das"Opfer".


Das ist mir nicht ganz schlüssig was du da genau schreibst Smilie

Aber je nachdem was du meinst, stecke ich die Frage einmal in ein Szenario.

Nehmen wir an, es gibt streitigkeiten zwischen Arbeitern und einem Teamleiter, da dieser vor sagen wir Mobbing die Augen verschliest und es nicht sehen will und so tut als währe nichts. Nach dem Gespräch, sagt ein Arbeiter, dass er die haltung des Teamleiters in so einer wichtigen Sache nicht verstehen kann und der Teamleiter geht auf den Arbeiter zu und fängt ihn an zu schupsen im beisein der anderen Kollegen und Provoziert dazu noch verbal.

Sprich nur weil der Teamleiter das thema nicht hören will, wird er grundlos Handgreiflich. Hie rwürde mnich daher die Rechtslage interessieren "falls" es natürlich solche Fälle gibt

Um die Frage in einem Szenario zu erfragen Smilie

@J_Denver
Danke shconmal für den link, werde mal da nachlesen Smilie
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Rachlust hat folgendes geschrieben::


Nehmen wir an, es gibt streitigkeiten zwischen Arbeitern und einem Teamleiter, da dieser vor sagen wir Mobbing die Augen verschliest und es nicht sehen will und so tut als währe nichts. Nach dem Gespräch, sagt ein Arbeiter, dass er die haltung des Teamleiters in so einer wichtigen Sache nicht verstehen kann und der Teamleiter geht auf den Arbeiter zu und fängt ihn an zu schupsen im beisein der anderen Kollegen und Provoziert dazu noch verbal.


Und nun exerzieren wir das Ganz einmal alltags nah durch.

Der Vorgesetzte ist anders als in einem Bildzeitungsbericht keine Eintagsfliege und sein allgemeines Verhaltensmuster bekannt. Wäre er cholerisch oder ein eher "handfester" Charakter mag ein derartiges Verhalten schlicht Ausdruck von Instabilität sein, ohne dass jemand auf die Idee kommen wird, zu hinterfragen *warum* nun eigentlich eine stabile Führungskraft plötzlich handgreiflich geworden sein könnte.

Possierlicherweise laufen solche Situationen in der Praxis aber meist anders, denn typischerweise kommen zusätzliche Details zu Tage. Das können vermeintlich unscheinbare Dinge sein. So könnte sich durchaus herausstellen, dass

Zitat:
dieser vor sagen wir Mobbing die Augen verschliest und es nicht sehen will und so tut als währe nichts...sagt ein Arbeiter, dass er die haltung des Teamleiters in so einer wichtigen Sache nicht verstehen kann


in Wirklichkeit eher ein

"der Fachvorgesetzte sah sich durch eine Gruppe von Mitarbeitern erneut Behauptungen über einen anderen Mitarbeiter ausgesetzt, in welchen diesem unter der Bezeichnung als "Mobbing" diverse Pflichtwidrigkeiten und Straftaten unterstellt wurden.Dem waren bereits früher mehrfach ähnliche Behauptungen vergleichbaren Inhalts durch Mitglieder der Mitarbeitergruppe vorausgegangen, die sich nach näherer Untersuchung durch den Fachvorgesetzten als haltlos herausgestellt hatten. Nach diesbezüglichen Aufklärungsmaßnahmen und nach unvoreingenommener Situationskenntnis des Fachvorgesetzten war nicht auszuschließen, dass diese Behauptungen unwahr seien, zumindest aber ihrerseits den Straftatbestand der Verleumdung erfüllten und auf emotionaler Voreingenommenheit der besagten Mitarbeiter und darauf beruhender Darstellung des kritisierten Kollegen gegenüber einer Vielzahl weiterer Mitarbeiter des Betriebs- mithin "Mobbing"-Strukturen- basierten.

Diesbezügliche sachliche Hinweise und Aufforderungen des Fachvorgesetzten das gezeigte Fehlverhalten unverzüglich zu beenden, derartige den Betriebsfrieden störende, bislang nicht belegbare Äußerungen zu unterlassen ggf. bestehende Unstimmigkeiten mit anderen Mitarbeitern des Betriebs sachlich geltend zu machen, sowie die Verzögerung einer Entscheidung bis zum Abschluss einer unvoreingenommenen Sachaufklärung unter Anhörung ALLER Beteiligten zu akzeptieren, wurden von den besagten Mitarbeitern wiederholt ignoriert. Als daraufhin der Fachvorgesetzte das Gespräch beendete, ignorierte Mitarbeiter M entgegen dieser Anweisung und noch in Anwesenheit weiterer Arbeitnehmer dies und wiederholte die bereits gerügten verleumderischen Äußerungen, die geeignet waren, das Ansehen des besagten Kollegen in erheblicher Weise zu schädigen. Da das mildere Mittel der verbalen Aufforderung zur Unterlassung besagter Äußerungen somit bereits erkennbar gescheitert war und kein andere Mittel zur unverzüglichen und effektiven Beendigung des Verhaltens des M erkennbar waren, sah sich der Fachvorgesetzte gezwungen, zu milder körperlicher Gewalt zu greifen und das verleumderischen Vorbringen durch "Schubsen" des Täters zu unterbinden.

Fazit: Es gibt immer zwei Seiten, Gewalt als Antwort auf strafbare Ehrverletzungen könnte durchaus gerechtfertigt sein und "Mobbing" ist oft genug eine Phrase, die nicht die Opfer, sondern erst recht die Täter für sich beanspruchen.
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Rachlust
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Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::

Fazit: Es gibt immer zwei Seiten, Gewalt als Antwort auf strafbare Ehrverletzungen könnte durchaus gerechtfertigt sein und "Mobbing" ist oft genug eine Phrase, die nicht die Opfer, sondern erst recht die Täter für sich beanspruchen.


Es ist verständlich das du das schreibst aber glaub mir, in diesem Szenario ist dies nicht der Fall und es ist noch wesentlich weitreichender wieso weshalb und warum aber die Kurzfassung von mir ist Fakt ohne zwei Seiten. Nur möchte ich das Szenario nicht noch weiter ausbauen da es sehr weitreichend ist und möchte daher nur wissen, wie dann die Rechtslage ist wenn der Vorgesetzte nicht verletzt wurde da es normal und rechtmäßig geäußert wurde.

Aber ich denke es wurde vschon von Denver richtig beantwortet ohne das er eine große Verschwörungstheorie dahinter sieht Winken
Denn Mobbing ist keine Phrase in dieem Fall wenn es schon soweit ging das ein Kollege nun in Psychiatrischer behandlung deswegen ist da er es Nervlich nicht mehr verkraftet.

Aber danke auf jeden Fall schonmal für Antworten denn das Szenario wird definitiv fiktive konsequenzen mit sich ziehen
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