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Ehevertrag !
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Crisi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 06:06    Titel: Ehevertrag ! Antworten mit Zitat

guten morgen

Eine Frage nur wann ist ein Ehevertrag ,Sittenwiedrig ?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 06:58    Titel: Sittenwidrig Antworten mit Zitat

Wenn er gegen das Anstandsgefühl aller Billig und Gerecht Denkenden verstößt.
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Crisi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

ok, danke,wie sieht das aus wenn beide Teile gemeinsam alles zusammen
aufgebaut haben und im Ehevertrag steht nur eine Unterhaltszahlung steht zu ?

Ist das Sittenwiedrig ?
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Crisi hat folgendes geschrieben::
wie sieht das aus wenn beide Teile gemeinsam alles zusammen
aufgebaut haben und im Ehevertrag steht nur eine Unterhaltszahlung steht zu ?
Ist das Sittenwiedrig ?


Das lässt sich aufgrund der sehr kurzen und etwas unverständlichen Wiedergabe der vertraglichen Vereinbarung kaum sagen. Was genau sollte denn da vereinbart werden, am besten mal den entsprechend zu diskutierenden Wortlaut wiedergeben.
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Crisi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das dem einen Teil alles alleine gehört und an den anderen Teil lediglich eine Unterhalts zahlung zu leisten ist,
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Crisi,

wenn beide sich gemeinsam etwas aufgebaut haben, sollte es bei einer Trennung auch jedem zur Hälfte gehören.

Unterhalt hat der Mehrverdienende an den Geringverdiener zu zahlen. Dies kann aber in einem Ehevertrag auch ausgeschlossen werden (wenn beide berufstätig sind).

Liebe Grüße,
Michaela
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Hallo Crisi,

wenn beide sich gemeinsam etwas aufgebaut haben, sollte es bei einer Trennung auch jedem zur Hälfte gehören.

Unterhalt hat der Mehrverdienende an den Geringverdiener zu zahlen. Dies kann aber in einem Ehevertrag auch ausgeschlossen werden (wenn beide berufstätig sind).


Und was haben nun Allgemeinplätze ohne Bezug zur Rechtslage bei der Gestaltung von Eheverträgen in diesem Thread zu suchen?

Wenn beide sich "gemeinsam etwas aufgebaut haben", aber extra noch in einem Ehevertrag geregelt haben, dass es eben gerade NICHT beiden gehören soll im Scheidungsfall, dann wird man sich schon fragen, wieso das Ganze nun "beiden gehören" soll. Insbesondere wenn "der/die Ander" durch hinreichende Unterhaltsansprüche abgesichert ist.

Auch die "Mehrverdiener an Geringverdiener" - Aussage ist weitgehend nutzlos. Es wäre schon im statistischen Regelfall einer Einverdienerehe oder bloß Zuverdienenden Ehefrau fragwürdig. In den Fällen, in denen das Ehepaar allerdings nennenswertes Familienvermögen geschaffen hat, wird regelmäßig eine Einnahmequelle oder eine Immobilie (Schlagwort "Eigenheim") vorliegen - und exakt bei derartigen Konstellationen ist es ganz regelmäßig bei wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung völlig sachgerecht von Anfang an einer Zerschlagung des Objektes bei einer Scheidung vorzubeugen - sowohl aufgrund des typischen Wertverlustes als auch, weil der geschaffene Wert meist für die Lebensführung zumindest eines der Ehegatten weit zentraler sein wird, als der bloße wirtschaftliche Wert es ausdrückt..

Unterhaltsansprüche einer Mehrverdienenden mit 10.000 Euro Monatsgehalt an ihren "Nullverdienergatten" mit einem Vermögen im Multimillionenbereich, das nur zufällig eben kein laufendes Einkommen liefert wäre ein weiteres Beispiel dafür, warum Pauschalaussagen in der obigen Art völliger Nonsens sind. Es sollte z.B. doch nicht abwegig erscheinen, dass die Ehegatten von Deutschlands Aktien-Milliardärinnen und Miliardären mit einem "moderaten" siebenstelligen Unterhalts-Festbetrag pro Jahr möglicherweise nicht unbedingt leiden und ausgebeutet werden.

Fazit:
Allein aus der Regelung, dass eine Seite lediglich einen Unterhaltsanspruch erhalten soll an Stelle des beim gesetzlichen Güterstand vorgesehenen Zugewinnausgleichs lässt sich keinerlei Sittenwidrigkeit ableiten.

Hierzu bedarf es zunächst einer objektiven Unangemessenheit der Regelung - das ist bei angemessenem Unterhalt in fixer Höhe problemlos vermeibar - sowie weiterer Umstände bei Abschluss des Ehevertrages die eine bewußte eine Ausbeutung einer strukturellen Unterlegenheit eines Ehegatten annehmen lassen.

Und das ist im Einzelfall zu ermitteln.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Crisi hat folgendes geschrieben::
wie sieht das aus wenn beide Teile gemeinsam alles zusammen
aufgebaut haben und im Ehevertrag steht nur eine Unterhaltszahlung steht zu ?


..."beide Teile gemeinsam alles zusammen" heißt für mich, beide hatten vorher nix.
Keine Millionen, keine Immobilien, kein Vermögen.

Im zweiten Teil des Zitates lege ich die Betonung auf das kleine Wörtchen "nur".

Multimillionäre würden wohl eher ihren Anwalt konsultieren als hier im Forum zu fragen, also gehe ich von Durchschnittseinkommen und Otto-Normal-Haushalt aus.

Liebe Grüße,
Michaela
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Crisi
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nein,nein wir haben beide gemeinsam alles aufgbaut,wir hatten am Anfang gar nicht´s,mußten wie jeder andere auch erst mal alles über Banken finanzieren,
wir fingen ganz klein erstmal an und haben dann alles ,nach einer durststrecke von ca. 1 Jahr sehr gut ausgebaut ,da viel es meinem Mann plötzlich ein , einen Ehevertrag zu machen um ich zitiere " Mir nichts passieren kann ,falls etwas schief geht " es ging nicht´s schief sondern wurde immer besser ,wir arbeiteten oft bis zum umfallen ,keine freies Wochenende über einen sehr lange Zeitraum , nun ja nach 27 jahre ehe das aus
leider hat viel Geld die Macht einen Menschen zu verändern ,auch meinen Mann ,nur noch unterwegs und hm naja Geld zieht Frauen an , nun bekomme ich von den damaligen Ehevertrag leider auch noch das volle Brett , das was wir gemeinsam aufgebaut haben läuft alles auf seinen Namen und ich bin die blöde,so ist das Leben Weinen
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Crisi,

so ganz würde ich die Hoffnung noch nicht aufgeben, ggf. kommt es auf die Höhe des Unterhalts an.

Wenn ein Ehevertrag einen Ehepartner ausnahmslos benachteiligt, kann der Ehevertrag für nichtig erklärt werden.
Bitte lesen Sie sich folgendes durch: http://www.meyer-koering.de/de/aktuell/Sittenwidrige-Ehevertr%C3%A4ge-insgesamt-oder-teilweise-nichtig.html

Ich würde Ihnen dringend raten, sich einen guten Anwalt zu nehmen und sich ausführlich beraten zu lassen.

Liebe Grüße,
Michaela
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Crisi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

guten morgen

Vielen Dank für die lieben Antworten

Ich kämpfe um den Unterhalt der mir laut Ehevertrag zusteht ,leider bin ich drauf angewiesen den seit mein noch Mann eine neue Freundin hat wurde ich ENTLASSEN zu Weihnachten ,und mit 54 Jahren bekomme ich keinen Job mehr,mein Anwalt meinte das ich keine Chance hätte mit dem Ehevertrag und für einen anderen Anwalt habe ich das Geld nicht .
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Crisi,

hoffentlich ist die Unterhaltshöhe irgendwie prozentual an das Vermögen gekoppelt und auch Ihre Altersvorsorge ist in "trockenen Tüchern".

Wenn ich richtig vermute, beziehen Sie nun derzeit Arbeitslosengeld und leben getrennt.
In diesem Fall können Sie Prozesskostenhilfe für die Scheidung beantragen und diese deckt auch die Kosten für den anwaltlichen Aufwand beim Streit um Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Rentenpunkte.

Sie könnten also den Anwalt wechseln.
Wieso werde ich das Gefühl nicht los, Ihr derzeitiger Anwalt könnte irgendwie mit Ihrem Noch-Ehemann zu tun haben?? *grübel*

Liebe Grüße,
Michaela
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Crisi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

nein, ist nicht geregelt nach % , und auf einmal geht es ihm so schlecht und die beiden Firmen laufen so schlecht ,nach seinen Angaben ,was aber nicht stimmt,für eine Finanzprüfung habe ich das Geld nicht ,mein Anwalt meinte das würde so um die 30.000 Euro kosten ,ganz ehrlich ich bin im moment froh nicht auf der Strasse schlafen zu müssen.
Vielen herzlichen Dank für die Ratschläge
gruß Crisi
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Finanzprüfung 30T€? Geschockt Für was?

Btw ein Anwaltswechsel kann je nach Stand des Verfahrens zu doppelten Kosten führen, das sollte man bedenken und bzgl. einem Wechsel den richtigen Zeitpunkt ggf. abwarten.

Zunächst sollte geguckt werden, wie es um den Ehevertrag und dessen Wirksamkeit bestellt ist, um dann etwaige Ansprüche zu prüfen. Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, bekommt Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe.

Neben den ggf. doch wirksam per Ehevertrag ausgeschlossenen Ansprüchen bestehen u. U. noch andere Ansprüche, z.B. familienrechtliche Ausgleichsansprüche, u.a..

Eine Finanzprüfung zur Geltendmachung von familienrechtlichen Ansprüchen ist mir noch nicht untergekommen und weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, wer für so etwas so viel Geld verlangen könnte und - wie gesagt - für was das dienlich sein sollte.

Die Überprüfung von Unterlagen wie Bilanzen, GuV, etc. solte auch einem erfahrenen Anwalt, nötigenfalls unter Hinzuziehung eines StB möglich sein. 30T€ kostet das sicher nicht!

Es gibt familienrechtliche Auskunftsansprüche, die zwar insgesamt sicher manchmal eher ein stumpfes Schwert sind, jedoch schon mal - geschickt eingesetzt - einen zumindest ein wenig weiter bringen.
_________________
Gruß
Peter H.
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Crisi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

guten morgen

Eine Finanzprüfung ,damit man den Unterhalt ausrechnen kann , da mein noch Mann
keinen Einbick in seine Finanzen spricht sein Gehalt und Gewinn ausschüttung der beiden Firmen gewährt und da kommen noch die Mieteinnahmen von einem
6 Partein Mietshaus und einem 2 Parteien Mietshaus ,hinzu und anderweitige vermietungen ,Firmen die sich auf den
einen Firmegelände mit eingemietet haben Grundstücke und Gebäude gehören ja meinen noch Mann.
Mein Anwalt sagte noch dazu wäre es jetzt eh zuspät ,den Er mein Noch Mann ,hatte ja nun genug Zeit alles zu manipulieren und auch Zeit einiges zu verstecken und eben das sollte soviel Geld kosten ,ich habe das nicht.
Es tut verdammt weh wenn man mit einem Mann 37 Jahre verheiratet war und davon über 25 Jahre alles mitaufgebaut ,was wir alles zusammen geschaffen haben und dann mit einem Fusstritt , ohne Rückhalt gehen muß.Das man froh ist eine Decke über den Kopf zu haben und noch etwas zu essen kaufen kann .Was der Ehe und Erbvertag wenigsten´s noch drin stehen hat , das keiner der Partner ,ohne den anderen Veränderungen machen darf und das sollte einer der Partner sterben ,der andere der alleinige Erbe für alles ist und das sich das auch nach einer Scheidung nicht ändert,sollte es doch einmal dazu kommen.. Das wollte der Notar so damals .
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