Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Aufsichtspflicht verletzt!?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Aufsichtspflicht verletzt!?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lydi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 18:50    Titel: Aufsichtspflicht verletzt!? Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,

Folgener Sachverhalt:

Eine Mutter hat zwei Kinder, 9 und 12 Jahre alt.
Seit einiger Zeit hat die Mutter einen Freund, der sich weigert bei der Mutter zu übernachten.
Aufgrund dessen, lässt die Mutter ihre beiden Kinder Nacht für Nacht allein in der Wohnung um bei ihrem Freund zu übernachten.
Der Freund wohnt ca. zwei Häuserblocks von der Mutter entfernt.

Verletzt die Mutter damit ihre Aufsichtspflicht?
Wo genau ist das geregelt? Denn der § 1631 BGB sagt inhaltlich nicht viel aus, wie z.Bsp. wo die Altersgrenze liegt etc.
Oder habe ich falsch gesucht?

GLG Lydia
_________________
Wenn du zählen kannst, dann zähl auf dich !
http://www.pseudo-memories.de/index.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 19:55    Titel: Re: Aufsichtspflicht verletzt!? Antworten mit Zitat

Lydi hat folgendes geschrieben::
...
Verletzt die Mutter damit ihre Aufsichtspflicht?
Wo genau ist das geregelt? Denn der § 1631 BGB sagt inhaltlich nicht viel aus, wie z.Bsp. wo die Altersgrenze liegt etc.
Oder habe ich falsch gesucht?
...

Hallo Lydi,

die Aufsichtspflicht selbst ist nicht gesetzlich geregelt. Ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht hat ebenfalls keine Konsequenz. Interessant wird die Aufsichtspflichtverletzung erst dann, wenn dadurch ein Schaden entsteht (Kausalzusammenhang) (Siehe § 832 BGB und § 171 StGB - ferner § 1666 BGB). Ich kann zudem aus dem Thread bisher keine Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung erkennen.

Das Alter ist zwar ein Faktor, der für die Aufsichtspflicht interessant ist, aber nicht der alleinige Faktor.

Vertiefend siehe: Liebe Grüße

Klaus

PS: Ich habe Ihnen hier und hier eine weitere Info gepostet. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lydi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dipl.-Sozialarbeiter,

erst einmal ganz lieben Dank für die Antwort und angemerkt sei noch, dieses Fallbeispiel ist ein ganz anderes wie mein Tread zum Thema Kinderbonus. Die beiden fälle haben rein garnichts miteinander zutun.

Zitat:
Ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht hat ebenfalls keine Konsequenz


Die Aufsichtspflicht ist doch mit dem Alter eines Kindes gekoppelt. Wenn ich die Aufsichtspflicht verletze, dann handel ich doch Fahrlässig.
Außer ich bin in eine Pflichtenkollision geraten. Bsp. kümmere mich um das schreinde Baby und in der Zeit verbrüht sich das 3j. Kind.
Aber wenn ich bewußt zwei Kinder für 6-8 Stunden allein lasse....
Aber ich denke mal Sie haben recht, auch wenn es mir im Moment nicht ganz logisch erscheint. Es kommt ja auch aus den Paragraphen deutlich hervor.
eine Anwältin sagte mal zu mir, die kunst besteht darin zwischen den Zeilen zu lesen und nur so kann man Gesetze ausschöpfen. Winken

GLG Lydia
_________________
Wenn du zählen kannst, dann zähl auf dich !
http://www.pseudo-memories.de/index.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Lydi hat folgendes geschrieben::
...
Die Aufsichtspflicht ist doch mit dem Alter eines Kindes gekoppelt. Wenn ich die Aufsichtspflicht verletze, dann handel ich doch Fahrlässig.
Außer ich bin in eine Pflichtenkollision geraten. ...

Hallo Lydi,

ich nehme mal an, daß Sie den Beitrag von Dr. Alfons Hölzl (Rechtsanwalt) genau gelesen haben. Winken

Das Alter eines Kindes ist ein Faktor (neben vielen anderen) bezüglich der Anforderung und Durchführung der Aufsichtspflicht.

Zudem müssen wir zwischen der beruflich ausgeübten Aufsichtspflicht (an der höhere Anforderungen gestellt werden) und der Aufsichtspflicht der Eltern einige Unterscheidungen vornehmen.

Eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern (ohne einen Schadenseintritt), hat in der Regel keinerlei Konsequenzen. Dies sieht aber z.B. bei einer Heilpädagogin anders aus. Verletzt diese ihre Aufsichtspflicht (ohne einen Schadenseintritt), dann verstößt diese gegen (arbeits-)vertragliche Bestimmungen und dies kann u.U. zu Konsequenzen (bis zur Kündigung) führen (Siehe auch Garantenpflicht).

Beiden Formen der Aufsichtspflicht gemein ist der § 832 BGB.

§ 832 BGB hat folgendes geschrieben::
Haftung des Aufsichtspflichtigen

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

Die Eltern sind "kraft Gesetzes" zur Aufsicht über ihre Kinder verpflichtet (§ 832 Abs. 1 BGB). Wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügen, dann tritt keine Verpflichtung zum Schadensersatz ein.

Dies wird in der Regel aber von den Gerichten nach einem Schadensereignis entschieden.

Für die weitere Diskussion ist es aber wichtig, daß wir uns zunächst mal darauf einigen, ob wir über die Aufsichtspflicht der Eltern, oder aber über die (arbeits-)vertragliche Aufsichtspflicht (nach § 832 Abs. 2 BGB) unterhalten. Winken

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.