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Jemand ist auf dem Arbeitsheimweg über eine ungesicherte Steinplatte, die ein Loch im Boden verdeckt, gestolpert. Diese Steinplatte gehört zu einem Lokal. Das Ordnungsamt hat sich den Bereich angesehen, den Lokalbesitzer nur mdl. ermahnt, dass die Platte gesichert werden muss.
Die Gestolperte ist nun arbeitsunfähig. Hat sie möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld? Beweisphotos liegen vor und eine schiftliche Rückmeldung des Ordnungsamtes auch. Eine Meldung ist natürlich auch an die BG gegangen. Wird von dort ggf. ein Anspruch gegen den Lokalbesitzer erhoben?
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