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heini12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 19.03.09, 09:01 Titel: Ersttatung der Umsatzsteuer |
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Hallo,
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.11.19/5R6103.html
kann man aufgrund dieser Entscheidung von seinem Wasserversorger die zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück bekommen.
Als Beispiel Wasserhausanschluss 2000,00 Euro + 16 % MwSt. 2002 320,00 Euro
Nach dem Urteil 2000,00 Euro + 7 % MwSt. 140,00 Euro
Wäre dann der Erstattungsbetrag 180,00 Euro.
Wie ist die Rechtslage wenn der Rechnungsempfänger auch den Versorgungsvertrag mit dem Wasserversorger hat?
Oder habe ich hier etwas übersehen?
Mit freundlichen Grüßen
Heini |
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suwi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.10.2007 Beiträge: 454
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Verfasst am: 19.03.09, 18:30 Titel: |
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In unserer Nachbarschaft (alles EFH-Häuser, gebaut zwischen 2000 und heute) haben schon einige Hausbesitzer die entsprechende Differenz von den Wasserbetreiben erstattet bekommen.
Gilt lt. einer Zeitungsmeldung, die ein netter Nachbar kopiert und verteilt hat, wohl für alle Hausanschlüsse (Trinkwasser), die ab April 2000 erstellt worden sind.
Ein Schreiben an den Wasserversorger, Angabe Rechnungsnummer , mit der Bitte um Neuberechnung der Mehrwertsteuer und entprechender Erstattung genügt.
Ich such jedenfalls grad unsere Rechnung von 2003 raus und mach das- sind für uns immerhin 300 Euro! |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 19.03.09, 18:45 Titel: |
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Wo gibts denn sowas? 19% auf Trinkwasser. Ich kenn das nur mit 7% seit immer(und ich bin schon ein bischen alt ) _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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suwi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.10.2007 Beiträge: 454
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Verfasst am: 20.03.09, 05:21 Titel: |
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Tastenspitz hat folgendes geschrieben:: | Wo gibts denn sowas? 19% auf Trinkwasser. Ich kenn das nur mit 7% seit immer(und ich bin schon ein bischen alt ) |
Nun, es geht ja auch nicht um das Trinkwasser, sondern um die Erstellung des Hausanschlusses FÜR die Trinkwasserlieferung. Und diese Leistung wurde mit (seinerzeit) 16% Mehrwertsteuer belegt (heute: 19%). Und nun wurde eben höchstrichterlich festgestellt, dass da auch nur 7% MWSt. hätten erhoben werden dürfen. Den Differenzbetrag können sich Häuslebauer nun erstatten lassen, sofern sie ab April 2000 sich einen Hausanschluss zur Trinkwasserversorgung haben legen lassen. |
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BigMasterD noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.12.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 20.03.09, 21:45 Titel: |
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Gilt das eigentlich auch für die nachtägliche Installation oder den Austausch von Privatwasserzählern - zum Beispiel zur Erfassung von Sprengwassermengen - selbst wenn diese Leistungen durch einen normalen Installationsbetrieb (nicht der lokale Wasserversorger) durchgeführt wurden? |
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heini12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 21.03.09, 18:39 Titel: |
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Hallo,
kann das seien, das es seitens des Finanzministerium noch eine Anweisung zur Auszahlung
der Differenz der Mehrwertsteuer aussteht?
Bei uns behaupten dies die Stadtwerke.
Mit freundlichen Grüßen
Heini |
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heini12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 24.03.09, 08:14 Titel: |
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@BigMaster0
nein |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 24.03.09, 13:34 Titel: |
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suwi hat folgendes geschrieben:: |
Nun, es geht ja auch nicht um das Trinkwasser, sondern um die Erstellung des Hausanschlusses FÜR die Trinkwasserlieferung. Und diese Leistung wurde mit (seinerzeit) 16% Mehrwertsteuer belegt (heute: 19%). Und nun wurde eben höchstrichterlich festgestellt, dass da auch nur 7% MWSt. hätten erhoben werden dürfen. Den Differenzbetrag können sich Häuslebauer nun erstatten lassen, sofern sie ab April 2000 sich einen Hausanschluss zur Trinkwasserversorgung haben legen lassen. |
Upsalla. Da hätt ich wohl genauer lesen sollen..... _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
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