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Hundebiss - Hund gehört dem Vermieter

 
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hamburger_jung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:23    Titel: Hundebiss - Hund gehört dem Vermieter Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr A wird auf seinem gemieteten Grundstück vom entflohenen Nachbar"köter" gebissen (agressiver, ordnungsamtbekannter Doberman) - zum Glück nur leichte Wunde am Knie, die im Krankenhaus behandelt wird (ambulant).

Anzeige wurde gestellt. Ordnungsamt verdonnert Besitzer zur Errichtung eines 1,80 m hohen Zaunes, und zur reinen "Haltung auf eigenem Boden" mit absolutem Ausgangsverbot - als einzige Möglichkeit für den Besitzer, da der Hund sonst einkassiert werden würde.

Frage 1: Hat der gebissene Mieter Anrecht auf Schmerzensgeld? Gibt es dazu eine Mindesthöhe?
Frage 2: Verjährt dieser Anspruch?

Danke!
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:34    Titel: Re: Hundebiss - Hund gehört dem Vermieter Antworten mit Zitat

hamburger_jung hat folgendes geschrieben::

Frage 1: Hat der gebissene Mieter Anrecht auf Schmerzensgeld?
ja
hamburger_jung hat folgendes geschrieben::

Gibt es dazu eine Mindesthöhe?
nein
hamburger_jung hat folgendes geschrieben::

Frage 2: Verjährt dieser Anspruch?
ja
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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hamburger_jung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:13    Titel: ... Antworten mit Zitat

hallo,

danke sehr:-)

ich präzisiere weiter:

Nach wievielen Jahren verjährt der Anspruch (Kalenderjahre? Zeitjahre?)?

Gibt es irgendeinen Richtwert? Sind z.B. 300 Euro angemessen? Oder 500 Euro? Oder am Besten 1000 Euro fordern, damit mind. 199 bei herauskommen?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:57    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

Winken SCNR

kurze Fragen, kurze Antworten......


Aber jetzt mal etwas ausführlicher:

hamburger_jung hat folgendes geschrieben::

Nach wievielen Jahren verjährt der Anspruch (Kalenderjahre? Zeitjahre?)?


vgl. BGB § 199 Abs. 2: Verjährung 30 Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

hamburger_jung hat folgendes geschrieben::

Gibt es irgendeinen Richtwert? Sind z.B. 300 Euro angemessen? Oder 500 Euro? Oder am Besten 1000 Euro fordern, damit mind. 199 bei herauskommen?


Das ergibt sich nur aus den "Umständen des Einzelfalles": Art und Umfang der Verletzung, Dauer und Art der Heilbehandlung, Folgeschäden (Bewegungseinschränkungen, Narben, psychische Schäden....). Ist praktisch unmöglich hier im Forum einzuschätzen. Dein Rechtsanwalt wird´s wissen oder abschätzen können. Das Rechtsanwaltshonorar ist vom Schädiger bzw. dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung zu übernehmen.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Malinois
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dazu hat mir mein Versicherungvertreter mal gesagt das man am Besten fährt, wen man sich als Geschädigter gleich direkt mit der Versicherung des Hundehalters in Verbindung setzt - die haben da so "Richtwerte" zu vorliegen und gehen im Normalfall auf eine Forderung von 1000€ oder selbst 2000€ denk ich mal locker ein - denn wenn du dir einen Anwalt nimmst ect.pp. wirds ungleich teurer für die Versicherung - daher.....
Zahlen muss die Versicherung eh - Verdienstausfall - Arztrechnungen - Taxifahrten usw. - das kann schon mal angegeben werden und dann sag denen platt vor den Kopf was du dir vorstellt und man wird entweder direkt darauf eingehen oder ein Gegenangebot machen.

Einer meiner Hunde hat vor ein paar Jahren mal eine "Dame" - ihres Zeichens Hundehasserin - in den Oberschenkel gebissen nachdem sie ihn getreten hatte - das spielt aber letztlich keine Rolle in einem solchen Fall und gilt als fahrlässige Köperverletzung durch den Hundehalter. Dafür sollte man dann eben Haftpflichtversichert sein als Hundehalter. Dein Fall ist da sicher anders gelagert und bei einem Hund diesen Wesens sollte dein Vermieter besser aufpassen wo der Bursche rumturnt.

LG
Malinois
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Malinois
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzung:

Meine Antwort bezieht sich lediglich auf die Frage nach dem Schmerzensgeld - sollten hier in irgeneiner Form Folgeschäden ect. pp. zu befürchten sein, dann sollte man sicherlich sicherheitshalber eine RA hinzuziehen. Ich bin hier jetzt von einer vergleichsweise "leichten" Verletzung ausgegangen wie sie damals die" Dame" davongetragen hat - in dem Fall damals einen dicken Bluterguss am Oberschenkel.
Ich wollte das nur noch kurz hinzufügen denn Leichtsinn lohnt natürlich nicht nur um des Geldes willen was man sicher auch ohne RA erhält.

LG
Malinois
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Malinois hat folgendes geschrieben::
Zahlen muss die Versicherung eh - Verdienstausfall - Arztrechnungen - Taxifahrten usw.
Malinois hat folgendes geschrieben::
Ergänzung:

Meine Antwort bezieht sich lediglich auf die Frage nach dem Schmerzensgeld
Verdienstausfall, Arztrechnungen und Taxifahrten gehören m.W. nicht zum Schmerzensgeld, sondern stellen einen normalen i.d.R. erstattungsfähigen Schaden dar. Schmerzensgeld ist m.W. ein immaterieller Schaden (§ 253 BGB).
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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