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Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 22.03.09, 09:40 Titel:
Zum Betrieb eines Gewerbes, auch eines Kleingewerbes, bedarf ein Minderjähriger der Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter. Die gesetzlichen Vertreter können einen Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Gewerbes nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ermächtigen (§ 112 BGB).
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