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Verfasst am: 20.03.09, 08:36 Titel: Einmalbezug als Rückrechnung ins alte Jahr
Guten Morgen zusammen,
fiktiver Fall:
ein AN scheidet zum 31.12.08 aus einem Unternehmen aus und hätte im Dezember 08 eine Einmalzahlung erhalten sollen. Der Mitarbeiter nimmt ab 01.01.09 bei einem neuen Arbeitgeber eine Anstellung an. Nach der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung 08 fällt dem alten AG auf, dass diese Einmalzahlung vergessen wurde. Was nun?
Bin der Meinung, dass das Steuerjahr abgeschlossen ist und eine Rückrechnung nicht rechtens wäre. Ebenfalls wäre sie nach dem Zuflussprinzip in 2009 zu versteuern?
Diese Frage bezieht sich nur auf die lohnsteuerliche Behandlung, da die Sozi aufgrund der 5-telung ja entfallen würde.
Wie müsste hier korrekt gehandelt werden??? Vielleicht hat Jemand eine Idee/Meinung???
Verfasst am: 20.03.09, 11:04 Titel: Re: Einmalbezug als Rückrechnung ins alte Jahr
M. E. braucht der (frühere) Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6. Er ermittelt den für die Einmalzahlung anfallenden Betrag anhand der Jahreslohnsteuertabelle 2009, führt den entsprechenden Betrag ab und überweist dem Arbeitnehmer den Restbetrag.
cat1 hat folgendes geschrieben::
... Diese Frage bezieht sich nur auf die lohnsteuerliche Behandlung, da die Sozi aufgrund der 5-telung ja entfallen würde. ...
Das habe ich nicht verstanden. Kein Sozialversicherungsabzug wegen einer "Fünftelung"?
Gehe bei dem Einmalbezug von einer Abfindung aus. Entfällt bei Anwendung der Fünftelregelung nicht die Sozi??????
Wenn ich nach Klasse VI abrechne und somit diese Zahlung im z.B. Jan. 09 durchführe, müsste ich ihn wieder für 1 Monat "eintreten" lassen. Glaube nicht, dass bei einer Sozipflicht, automatisch eine "Nachverbeitragung" in der Sozi ins Jahr 2008 durchgeführt würde. (Vorausgesetzt der Mitarbeiter lag unter den Beitragsbemessungsgrenzen)
War bis dato von einer Sozifreiheit ausgegangen. Dem ist nicht so????
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