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Zustand der Ware weicht von Beschreibung ab - gar Betrug ?

 
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Trickbetrüger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 16:20    Titel: Zustand der Ware weicht von Beschreibung ab - gar Betrug ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich stell diese Frage mal ins Strafrecht, weil es mir um die Strafrechtliche Bewandniss des Falls geht. Aus sicht des Verbraucherrechtes ist der Fall klar.

Also:

Der A. kauft eine Ware (Tauchflasche) bei einem Internetfachhaendler. Es handelt sich um Gebrauchtware mit folgender beschreibung:

"Gebrauchte Tauchflaschen, mit nur ganz geringen Gebrauchspuren. Flaschentuev: NEU !"

Als der A. die Ware zugestellt bekommt ist bei einer Flasche das Ventil defekt, (Versandschaden) was einen Austausch erforderlich macht, beim Entfernen des Ventils, also dem Oeffnen der Flasche (Was sonst nur alle 18 Monate noetig ist, naemlich beim "Tuev") stellt der A. fest, dass das Ventil und die Flasche innen schwer angerostet sind.
Dies steht im krassen Widerspruch zu der Beschreibung des Haendlers, dass die Flasche neuen Tuev habe.
In diesem Zustand kann die Flasche unmoeglich eine Pruefung bestanden haben.

Der Fachhaendler fuert die Pruefungen an den Flaschen nicht selbst durch, sondern gibt diese an ein anderes Unternehmen. Dort muessten ja "Sachverstaendige" die Pruefung durchfuehren.

Ich frage mich nun, ob der Fachhaendler die Verantwortung fuer den einwandfreien Zustand der Ware hat, oder ob der Pruefbetrieb in der Verantwortung steht.

Wie ist das Verhalten des Pruefbetriebs zu bewerten, man muss ja davon ausgehen, dass die Pruefung nicht den Pruefvorschriften entsprechend durchgefuehrt wurde.

Dies wuerde in "Normalfall" aber erst nach 18 Monaten auffallen und dann wuerde man schlechten Umgang seit der vorrangegangenen Pruefung vermuten.

Zur Erlaeuterung: Man kann den Zustand der Flasche von aussen nicht erkennen, nur beim Oeffnen, was nur zur Pruefung alle 18 Monate gemacht wird kann und muss man die Flasche von innen begutachten.
Das Tauchen mit einer rostigen Tauchflasche stellt eine Gefaerdung des Tauchers da, weil sich durch lose Rosteile das Ventil oder der Lungenautomat zusetzen koennen, was zu toetlichen Situationen unter Wasser fuehren kann.
Nur zufaellig wurder verhindert, dass sich der A ueber einen Zeitraum von 18 Monaten einer Gefahr ausgesetzt hat.

mfg
_________________
windalf hat folgendes geschrieben::
Man könnte also auch mit der Todesstrafe leben.

Wirklich wahr ? Sehr glücklich
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:00    Titel: Re: Zustand der Ware weicht von Beschreibung ab - gar Betrug Antworten mit Zitat

Trickbetrüger hat folgendes geschrieben::
...
ich stell diese Frage mal ins Strafrecht, weil es mir um die Strafrechtliche Bewandniss des Falls geht. Aus sicht des Verbraucherrechtes ist der Fall klar.
...

Hallo Trickbetrüger,

Anzeichen für Betrug oder (versuchter) Körperverletzung vermag ich nicht zu erkennen. Da aus Sicht des Verbraucherrechtes der Fall klar ist, wäre die Diskussion über den fiktiven Fall schon fast zu Ende.

Liebe Grüße

Klaus
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Trickbetrüger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 23:02    Titel: Re: Zustand der Ware weicht von Beschreibung ab - gar Betrug Antworten mit Zitat

Moin,
in den von dir genannten Punkten bin ich deiner Meinung, ich dachte mir schon, dass es darauf hinauslaufen wuerde.

Trickbetrüger hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich nun, ob der Fachhaendler die Verantwortung fuer den einwandfreien Zustand der Ware hat, oder ob der Pruefbetrieb in der Verantwortung steht.

Wie ist das Verhalten des Pruefbetriebs zu bewerten, man muss ja davon ausgehen, dass die Pruefung nicht den Pruefvorschriften entsprechend durchgefuehrt wurde.


Diese Frage wuerde ich aber in diesem fiktiven Fall noch gerne beantwortet wissen.

mfg
_________________
windalf hat folgendes geschrieben::
Man könnte also auch mit der Todesstrafe leben.

Wirklich wahr ? Sehr glücklich
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Trickbetrüger hat folgendes geschrieben::
"Gebrauchte Tauchflaschen, mit nur ganz geringen Gebrauchspuren. Flaschentuev: NEU !"

und
Trickbetrüger hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich nun, ob der Fachhaendler die Verantwortung fuer den einwandfreien Zustand der Ware hat, oder ob der Pruefbetrieb in der Verantwortung steht.

Der Fachhändler wird m.E. der erste Ansprechpartner sein. Dieser wird sich dann mit dem TÜV auseinandersetzen können.

Siehe weitere Infos (PDF-Datei).

Trickbetrüger hat folgendes geschrieben::
ich stell diese Frage mal ins Strafrecht, weil es mir um die Strafrechtliche Bewandniss des Falls geht. Aus sicht des Verbraucherrechtes ist der Fall klar.

Ich verschiebe mal ins Verbraucherrecht. Winken
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