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ALG und Kindergeld nach Ausbildung

 
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Ich lerne noch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 22:05    Titel: ALG und Kindergeld nach Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo,

Junior (21) wird nächste Woche hoffendlich seine Abschlußprüfung bestehen.

Hat aber auch leider heute erfahren, das er nicht übernommen wird. D.H. er wird arbeitslos.

Dazu hab ich mal zwei Fragen:

Wonach berechnet sich das ALG, nach dem Ausbildungsgehalt oder nach dem was er als Ausgelernter verdient???

bekommt Muttern dann noch Kindergeld?

Wäre schön wenn das einer beantworten könnte
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 22:23    Titel: Re: ALG und Kindergeld nach Ausbildung Antworten mit Zitat

Ich lerne noch hat folgendes geschrieben::
...
Hat aber auch leider heute erfahren, das er nicht übernommen wird. D.H. er wird arbeitslos.
...

Dann sollte am Montag umgehend die Agentur für Arbeit aufgesucht und die bevorstehende Arbeitslosigkeit mitgeteilt werden (§ 38 SGB III und § 122 SGB III), da ansonsten direkt eine Sperrzeit droht (§ 144 SGB III und Arbeitslosigkeit).
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Ich lerne noch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist klar.
Und wird natürlich erledigt.
beantwortet aber meine Frage nicht ;-(
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich lerne noch hat folgendes geschrieben::
Ja, das ist klar.
Und wird natürlich erledigt.
beantwortet aber meine Frage nicht ;-(


Da wird die Frage direkt mit beantwortet.
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wonach berechnet sich das ALG, nach dem Ausbildungsgehalt oder nach dem was er als Ausgelernter verdient???


Das ALG1 richtet sich nach seinem Ausbildungsgehalt.


Kindergeld wird wohl nichts. Normalerweise bis 18 Jahren und bei Ausbildung bis deren Ende.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich lerne noch hat folgendes geschrieben::
...
beantwortet aber meine Frage nicht ;-(

Hallo "Ich lerne noch",

bei der Arbeitssuchend-/Arbeitslosmeldung werden die anderen anderen Fragen gleich mit beantwortet. Ziel des § 38 SGB III ist es, durch frühzeitige Meldung (bis zu 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit) die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungszahlung erst gar nicht entstehen zu lassen. Bezüglich der Sperrzeiten hat die Agentur für Arbeit nämlich keinen Handlungsspielraum.

Ferner gibt der Eingangsthread zuwenig her, um die anderen Fragen zu beantworten. Die Familienkasse beantwortet zudem die Fragen zum Kindergeld (siehe auch §§ 62 ff EStG oder BKGG).

Neben den Leistungen nach dem SGB III kann zu dem ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II (Aufstockungsleistung) bestehen. Aber auch hierzu gibt der Ausgangsthread zuwenig her.

Daher beantworte ich nur die Fragen, die bei einem ausreichenden Input auch zu beantworten sind. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
...
Kindergeld wird wohl nichts. Normalerweise bis 18 Jahren und bei Ausbildung bis deren Ende.

Ausnahme wäre, wenn das Kind die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken muß. Winken
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grottenolm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kindergeld wird für junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag gezahlt, wenn diese arbeitslos gemeldet sind.
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