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Verfasst am: 20.03.09, 22:23 Titel: Re: ALG und Kindergeld nach Ausbildung
Ich lerne noch hat folgendes geschrieben::
...
Hat aber auch leider heute erfahren, das er nicht übernommen wird. D.H. er wird arbeitslos.
...
Dann sollte am Montag umgehend die Agentur für Arbeit aufgesucht und die bevorstehende Arbeitslosigkeit mitgeteilt werden (§ 38 SGB III und § 122 SGB III), da ansonsten direkt eine Sperrzeit droht (§ 144 SGB III und Arbeitslosigkeit).
bei der Arbeitssuchend-/Arbeitslosmeldung werden die anderen anderen Fragen gleich mit beantwortet. Ziel des § 38 SGB III ist es, durch frühzeitige Meldung (bis zu 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit) die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungszahlung erst gar nicht entstehen zu lassen. Bezüglich der Sperrzeiten hat die Agentur für Arbeit nämlich keinen Handlungsspielraum.
Ferner gibt der Eingangsthread zuwenig her, um die anderen Fragen zu beantworten. Die Familienkasse beantwortet zudem die Fragen zum Kindergeld (siehe auch §§ 62 ff EStG oder BKGG).
Neben den Leistungen nach dem SGB III kann zu dem ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II(Aufstockungsleistung) bestehen. Aber auch hierzu gibt der Ausgangsthread zuwenig her.
Daher beantworte ich nur die Fragen, die bei einem ausreichenden Input auch zu beantworten sind.
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