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Wie wirkt sich Selbständigkeit auf ALG 1 aus

 
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Katharina1211
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 17
Wohnort: Lampertheim

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 01:25    Titel: Wie wirkt sich Selbständigkeit auf ALG 1 aus Antworten mit Zitat

Folgendes Beispiel: Herr A. hat seit 2006 ein Gewerbe angemeldet, (Zeitaufwand wöchentlich ca 8 Stunden) das er neben seinem Hauptberuf ausführt. Nun wird er arbeitslos und erhält ab Mai 2009 ALG 1 - also 60 % seines Gehaltes. Er hat durchschnittlich NEBEN seinem Einkommen ca. 3.000,00 Gewinn p.a. eingenommen. Inwieweit wird das Nebeneinkommen aus der Selbständigkeit auf die monatlich mögliche Zuverdienstgrenze von 165,00 Euro angerechnet?

Danke schon mal für Euere Antworten

Geschockt
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grottenolm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Absatz 2 müßte m.E. hier zutreffen:

SGBIII
141 Anrechnung von Nebeneinkommen

(1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen. Satz 1 gilt für selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger entsprechend mit der Maßgabe, dass pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben angesetzt werden, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.



(2) Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine geringfügige Beschäftigung mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Arbeitsentgelt bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer geringfügigen Beschäftigung durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.
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