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Verfasst am: 22.03.09, 11:37 Titel: Kündigung eines Garagenmietvertrages
Hallo,
zur Kündigung eines Garagenmietvertrages hätte ich folgendes.
Gem. Mietvertrag ist die Garagenmiete bis zum dritten Werktag d. M. fällig.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Quartalsende.
Weiterhin heißt es, daß der Vermieter aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen kann. Als wichtiger Grund wird z.b. Zahlungsrückstand aufgeführt.
Weiterhin heißt es:
"Ein Zahlungsrückstand in diesem Sinne liegt vor, wenn der Mieter mit mehr als einer Rate im Rückstand ist"
Die Garagenmiete beträgt übrigens 85,00 € monatlich.
Bei der Miete Februar wurden fünf € zu wenig überwiesen.
Die Miete März liegt immer noch nicht vor.
Ab wann ist der MIeter mit mehr als einer Rate im Rückstand ?
- per heute, weil neben der Märzmiete auch noch fünf € von der Februar-Miete fehlen ?
- oder erst ab 04.04.2009, falls dann auch die Aprilmiete fehlen sollte ? _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 22.03.09, 13:16 Titel:
Würde ich auch sagen: Seit dem 5. März. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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