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bekanntlicherweise gehört es zu den Aufgaben eines Professors, Prüfungen (insb. pflichtmäßige mündliche Einzelprüfungen) von Studenten durchzuführen.
Nun stelle man sich den rein fiktiven Fall vor, dass sich ein Professor zwar nicht weigert, einen Prüfungstermin an den Studenten zu vergeben. Der Student wird aber bereits im Voraus vom Prof darüber "belehrt", dass Studenten bei ihm in der Regel schlecht abschneiden, er sich deshalb nicht als Prüfer empfehle und eine etwaig dennoch von ihm durchgeführte Prüfung somit "auf eigenes Risiko" des Studenten erfolge.
Die Übersetzung Prof->Deutsch lautet damit: "Ich habe keine Lust, eine Prüfung abzunehmen, und wer trotzdem zu mir kommt wird sehen, was er/sie davon hat".
Ist hier bereits der Straftatbestand der Nötigung erfüllt, da der Student gezwungen wird, sich von einem anderen als dem favorisierten (fiktiven) Professor prüfen zu lassen, um Nachteile zu vermeiden?
Wie ist die Rechtslage? Was droht dem Professor realistischerweise?
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 17.03.09, 12:36 Titel:
hellome hat folgendes geschrieben::
Weil sich der Prof durch Androhung eines empfindlichen Übels Studenten-Prüfungen "vom Hals hält"...
...Denn nicht immer stellt eine ehrliche Antwort keine Rechtsverletzung dar.
... und wo, bitte, ist das empfindliche Übel? Fehlende Großzügigkeit bei der Leistungsbewertung? Und wo ist die Androhung? Ankündigung einer strengen Bewertung ist meines Erachtens keine Drohung.
Da sehe ich aber gar kein Tatbestandsmerkmal erfüllt. Warum will denn A sich unbedingt bei diesem Prof prüfen lassen?
Das empfindliche Übel ist das schlechte Abschneiden. Und das scheint dem Prof offenbar bereits im Voraus "bekannt" zu sein. Und demzufolge darf doch geschlossen werden, dass es dem Prof von Anfang an nicht an einer objektiven Leistungsbewertung gelegen ist.
Und klar ist auch: Wenn der Prof den Prüfling auf "nicht bestanden" prüfen möchte, schafft er das auch. Es geht also grunsätzlich nicht darum, etwas geschenkt zu bekommen, sondern eine dem Vorlesungsstoff angemessene Prüfung anzubieten.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.03.09, 17:22 Titel:
hellome hat folgendes geschrieben::
Das empfindliche Übel ist das schlechte Abschneiden. Und das scheint dem Prof offenbar bereits im Voraus "bekannt" zu sein.
Das steht dort oben aber nicht.
hellome hat folgendes geschrieben::
Der Student wird aber bereits im Voraus vom Prof darüber "belehrt", dass Studenten bei ihm in der Regel schlecht abschneiden, er sich deshalb nicht als Prüfer empfehle und eine etwaig dennoch von ihm durchgeführte Prüfung somit "auf eigenes Risiko" des Studenten erfolge.
1. Keine Regel ohne Ausnahme
2. Von der Vergangenheit lassen sich nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Zukunft ziehen.
3. Seinen Ermessenspielraum, den er als Prüfer hat, zieht er wohl eher eng. Aber er ist so fair, vorher darauf hinzuweisen.
hellome hat folgendes geschrieben::
Die Übersetzung Prof->Deutsch lautet damit: "Ich habe keine Lust, eine Prüfung abzunehmen, und wer trotzdem zu mir kommt wird sehen, was er/sie davon hat".
Ist das nicht eine etwas freie Übersetzung? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Natürlich ist das eine freie Übersetzung aber bei allem Taktieren wissen wir ja alle, was dieser fiktive Professor rein fiktiv meint Aber zum Glück ist das ja nur Fiktion und solche Leute bekommen nicht wirklich einen Lehrauftrag an einer Universität
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