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Verfasst am: 20.03.09, 21:33 Titel: Einschränkung der alleinigen Nutzung von Allgemeineigentum
Ein WEG-Beschluss erlaubt einem einzelnen Eigentümer die ausschießliche Nutzung von Allgemeineigentum. In diesem Fall einer Abstellkammer auf der halben Etage.
Kann der WEG-Beschluss gegen die Zustimmung des einzelnen Eigentümers aufgehoben bzw. rückgängig gemacht werden?
Erfordert die Veränderung an diesem Allgemeineigentum durch den einzelnen Nutznießer i. d. Fall die Veränderung des Bodenbelags die Zustimmung der WEG?
(allstimmig heißt: alle waren da, und alle haben dafür gestimmt - und mit alle meine ich alle WE´er die vorhanden sind) _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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