Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Betriebskostenabrechnungen müssen nachvollziehbar sein. Kann der Vermieter eine nicht nachvollziehbare BK-Abrechnung noch präzisieren, nachdem die Abrechnungsfrist abgelaufen ist, oder dürfen nicht nachvollziehbar berechnete Kosten dann nicht mehr erhoben werden? _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Schauen Sie sich doch mal den allerersten Beitrag von Frank Oseloff- Betriebskosten - Fristen und Modalitäten ganz oben in diesem Forum an, das steht eigentlich alles Wesentliche zum Thema drin. Insbesondere der Verweis zum BGH - Urteil VIII 115/04 und die darin vorgenommene Differenzierung von formellen und materiellen Fehlern. Daran wird die Abrechnung zu messen sein.
vielen Dank für die Antwort. _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.