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Betriebskosten

 
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 18:43    Titel: Betriebskosten Antworten mit Zitat

Hallo die Experten,

Betriebskostenabrechnungen müssen nachvollziehbar sein. Kann der Vermieter eine nicht nachvollziehbare BK-Abrechnung noch präzisieren, nachdem die Abrechnungsfrist abgelaufen ist, oder dürfen nicht nachvollziehbar berechnete Kosten dann nicht mehr erhoben werden?
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Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie sich doch mal den allerersten Beitrag von Frank Oseloff- Betriebskosten - Fristen und Modalitäten ganz oben in diesem Forum an, das steht eigentlich alles Wesentliche zum Thema drin. Insbesondere der Verweis zum BGH - Urteil VIII 115/04 und die darin vorgenommene Differenzierung von formellen und materiellen Fehlern. Daran wird die Abrechnung zu messen sein.
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
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Gruß
V.K.
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