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Verfasst am: 21.03.09, 11:07 Titel: Behandlung von Trinkgeld bei ALG II
Guten Tag.
Zum Thema Hartz IV ist ja schon fast alles hier geschrieben worden was es so gibt
Allerdings habe ich zu diesem Thema noch nichts gefunden.
Ich schildere nun kurz den Sachverhalt.
Die mit dem Studium fertige Anneliese (im folgenden A genannt) muß nun einige Monate bis zu ihrer neuen Stelle überbrücken. Sie beantragt nun ALG II und bekommt dies auch bewilligt.
Nun nimmt A einen Minijob auf 400 Eurobasis im 50 km entfernten Dorf an. Sie fährt dorthin mit ihrem alten privaten PKW. Sie arbeitet dort 20 Tage im Monat. Da sie ales Kellnerin tätig ist erhält sie monatlich 20 Euro Trinkgeld über welches sie auch genau Buch führt (Es ist also klar an welchem Tag sie wieviel Tirnkgeld bekommen hat.
Nun ist es beim ALG II ja so, daß vom Einkommen auus nichtselbstständiger Arbeit einige Beträge abgezogen werden können.
Das sind zum einen Steuern,Sozialabgaben, die mit dem Beruf verbundenen Ausgaben, sowie die Freibeträge nach § 20 SGB II.
Bei dem 400 Euro Job, darf A jedoch keine Ausgaben geltend machen, die mit ihrem Beruf in Zusammenhang stehen. § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II.
Meine Frage: Kann das trinkgeld zum Einkommen hinzugerechnet werden, so daß A über die 400 Euro Grenze kommt und somit ihre berufsbedingten Ausgaben geltend machen kann???
Es kann nicht nur hinzugerechnet werden, es muß sogar.
Man beachte aber: wenn sie eine Abrechnung auf Basis der tatsächlichen anzuerkennenden Ausgaben wünscht, fällt der Freibetrag von 100 Euro weg, da dieser die Werbungskosten (und anderes) pauschaliert. Man kann auch bei mehr als 400 Euro diesen Freibetrag beibehalten, muß es aber nicht. Ist also in erster Linie eine Rechenaufgabe, was mehr ausmacht.
Verfasst am: 22.03.09, 15:14 Titel: Re: Behandlung von Trinkgeld bei ALG II
i2330247 hat folgendes geschrieben::
Guten Tag.
Meine Frage: Kann das trinkgeld zum Einkommen hinzugerechnet werden, so daß A über die 400 Euro Grenze kommt und somit ihre berufsbedingten Ausgaben geltend machen kann???
Ohne hier zum Betrug oder Leistungsbetrug anstiften zu wollen - wieso will sie das Trinkgeld überhaupt angeben...
Das ist meiner Meinung nach die gleiche Diskussion wie bei den sogenannten "Flaschensammler" die sich mit Pfandflaschen etwas "dazu verdienen". meine sogar das es hier bereits ein Urteil gibt, das dieses "Einkommen" nicht angerechnet werden darf. _________________ ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG!
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