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Vermieter oder Bevollmächtigter? Haftung?

 
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Rhya
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 08:10    Titel: Vermieter oder Bevollmächtigter? Haftung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

für ein mögliches Mahnverfahren benötige ich die Auskunft, ob mein ex-Vermieter haftbar ist oder der Bevollmächtigte? Im Vertrag ist der Name (nur der Name) des Vermieters genannt, aber jegliche Abwicklung erfolgte über einen "Verwalter".

Jetzt renne ich meiner restlichen Kaution sowie einem Guthaben der NK hinterher. An wen muss ich den Mahnbescheid schicken, wenn es korrekt sein soll?

Habt vielen Dank für Eure Information.

Ein schönes Wochenende
Rhya
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde es an den Vermieter, vertreten durch Bevollmächtigten schicken.
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wie das Wort bevollmächtigter schon sagt, ist der Verwalter nur ein Erfüllungsgehilfe. Es vertragliche Rechtsperson gilt immer noch der Vermieter.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Ich würde es an den Vermieter, vertreten durch Bevollmächtigten schicken.

Ich würde es an den Vermieter richten, aber nicht vertreten durch den Bevollmächtigten.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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