Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kur - Kinder unter 12
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kur - Kinder unter 12

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
zonealarm1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 21:48    Titel: Kur - Kinder unter 12 Antworten mit Zitat

Also,

wenn der Mann zur Kur muss, die Ehefrau auch berufstätig (30 Std/Wo im Nachtdienst)ist, und die Kinderbetreuung durch beide erfolgt.

Ist es dann möglich das die Ehefrau als "Haushaltshilfe" von der Krankenkasse von der Arbeit freigestellt wird, da die Kinderbetreuung ohne den Ehemann nicht möglich ist? Und wenn ja, muss das bei der Kasse des Mannes beantragt werden? Die Kinder sind bei der Frau versichert - alle gesetzlich und im Angestellten Verhältniss

Oder muss sie ihren Urlaub nehmen?

Eine Freistellung des Mannes bei einer Reha der Frau ist ja meines Wissens jederzeit möglich.

Die Kinder sind 4 und 6 Jahre alt.

Vielen Dank für Eure Meinungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 23:16    Titel: Re: Kur - Kinder unter 12 Antworten mit Zitat

zonealarm1 hat folgendes geschrieben::

Ist es dann möglich das die Ehefrau als "Haushaltshilfe" von der Krankenkasse von der Arbeit freigestellt wird, da die Kinderbetreuung ohne den Ehemann nicht möglich ist?


Nein, sie könnte nur von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden. Anders als bei dem Fall, daß das Kind selbst krank ist, gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Arbeitgeber kann das also auch ablehnen (und ebenso regulären Urlaub ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange dagegen sprechen).

Sollte der Arbeitgeber aber mit einer unbezahlten Freistellung einverstanden sein, kann die Krankenkasse (bei der der Mann versichert ist) den Verdienstausfall ganz oder teilweise übernehmen. Die Höhe muß in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen, was eine fremdbeauftragte Haushaltshilfe kosten würde; besonders hohe Gehälter werden wohl nicht voll ersetzt.

Bedingung ist außerdem, daß das Kind jünger als 12 ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da der Vater berufstätig ist, gehe ich davon aus, dass die Reha nicht von der Krankenkasse sondern vom Rentenversicheurngsträger zu übernehmen ist. Dieser ist dann auch für etwaige Erstattung des Verdienstausfalles zuständig.

MfG

ratte1
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre aber ungünstig, weil nach § 54 Abs. 3 SGB IX die Frau dann höchstens 2 x 130 Euro im Monat bekommt (erhöht um die Steigerung der Bezugsgröße sei Inkrafttreten des SGB IX, also jetzt vielleicht insgesam ca. 300 Euro). Etwas knapp für den Verdienstausfall für mehrere Wochen.

Oder gibt`s eine andere Rechtsgrundlage im SGB VI oder IX, nach der mehr geht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rainer Zufall
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine andere Rechtsgrundlage wäre bspw. der eben genannte § 54 SGB IX, insbesondere Abs. 1 Satz 2. Dieser ermöglicht ein analoges Anwenden des § 38 SGB V bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Grüße aus Bielefeld
rz
_________________
Als Dädalos sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, daß er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf. (Wolfram Weidner)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.