Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einwilligung in die Datenübermittlung bei Forderungsabtretun
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einwilligung in die Datenübermittlung bei Forderungsabtretun

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
JE13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 20:14    Titel: Einwilligung in die Datenübermittlung bei Forderungsabtretun Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zu: Einwilligung in die Datenübermittlung bei Forderungsabtretung.
-----------------------------------------------
In den Vertragsbedingungen eines Konsumenten-Kreditvertrages (kein Immobiliendarllehen) steht folgender Passus:

Ich willige ein, dass xxx ihre Forderungen aus dem Kreditvertrag an die [Klarname gelöscht, report -Mod-]., Cayman Islands und ggf. auch an andere Ankaufgesellschaften für Forderungen abtritt, die den Erwerb der Forderungen ihrerseits durch die Emission von Wertpapieren refinanzieren (sogenannte "Asset-Backed Securities-Transaktionen").
Zum Zwecke der Abtretung und um die [Klarname gelöscht, report -Mod-]. bzw. weitere Ankaufgesellschaften in die Lage zu versetzen, die abgetretenen Forderungen geltend machen zu können, willige ich hiermit darin ein, dass xxx im Falle einer solchen Forderungsabtretung der [Klarname gelöscht, report -Mod-] bzw. den entsprechenden anderen Ankaufgesellschaften und den von der [Klarname gelöscht, report -Mod-] oder den anderen Ankaufgesellschaften mit dem Forderungsankauf und der Geltendmachung der Forderungen betrauten Dienstleistern meine personenbezogenen Daten übermittelt, die diesen Kreditvertrag und seine Abwicklung betreffen (insbesondere Name, Anschrift, Höhe der Forderungen etc.). In diesem Rahmen entbinde ich die xx zugleich vom Bankgeheimnis.
-----------------------------------

Jetzt meine Fragen:
1) in welchem Fall dürfte die Bank meinen Kreditvertrag abtreten? nur bei säumigkeit oder grundsätzlich jederzeit?
2) bedeutet das, das mir jederzeit die kreditkündigung durch die Ankaufgesellschaft droht?
3) ist solch ein passus rechtens? oder lässt das auf ein unseriöses bankverhalten schliessen?

vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 09:31    Titel: Re: Einwilligung in die Datenübermittlung bei Forderungsabtr Antworten mit Zitat

Hallo,

JE13 hat folgendes geschrieben::
in welchem Fall dürfte die Bank meinen Kreditvertrag abtreten? nur bei säumigkeit oder grundsätzlich jederzeit?


die Rechte der Bank aus dem Vertrag (also z.B. auf Zinszahlung und Rückzahlung des Darlehensbetrags) dürfen in beiden Fällen abgetreten werden. Die Pflichten der Bank (z.B. auf Sicherheitenfreigabe bei Tilgung oder die Erstellung von Abrechungen) kann die Bank in beiden Fällen nur mit Zustimmung des Kreditnehmers an Dritte übertragen.

JE13 hat folgendes geschrieben::
bedeutet das, das mir jederzeit die kreditkündigung durch die Ankaufgesellschaft droht?


Nein. Die Bank kann nur Rechte abtreten, die sie hat. Verfügt die Bank nicht über ein Kündigungsrecht, verfügt auch der Abtreungsgläubiger über kein Kündigungsrecht.

JE13 hat folgendes geschrieben::
ist solch ein passus rechtens? oder lässt das auf ein unseriöses bankverhalten schliessen?


Ja, das ist rechtens. Der Kreditnehmer hat durch eine eventuelle Abtretung keinen Nachteil. Und nein, dass ist kein Hinweis auf unseriöses Bankverhalten.

Wenn der Kreditnehmer eine Finanzierung wünscht, bei der die Bank auf die Möglichkeit der Abtretung verzichtet: Es gibt Banken die das anbieten. Allerdings wäre das für mich kein Entscheidungsgrund und sicher kein Grund einen höheren Zins zu akzeptieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.