Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - VOB-Gewährleistung zu DIN 52460
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

VOB-Gewährleistung zu DIN 52460

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pluto
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.05.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 14:55    Titel: VOB-Gewährleistung zu DIN 52460 Antworten mit Zitat

Hallo,
sind Wartungsfugen gem. DIN 52460 nach VOB/aktuelle Fassung
von der Gewährleistungshaftung AUTOMATISCH ausgeschlossen, oder
gilt ein Ausschluß nur bei AUSDRÜCKLICHER Vertragsvereinbarung?
Dank für hilfreiche Hinweise.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das sagt doch das Wort schon in sich. Eine Wartungsfuge ist immer ausgeschlossen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Quatsch.

Eine Fuge ist nur dann eine Wartungsfuge,wenn sie auch den Bedingungen der Norm zur Wartungsfuge entspricht.

Die bloße Deklaration "So meine Fuge nun bist Du eine Wartungsfuge" macht sie noch lange nicht dazu

und

selbst wenn es eine Wartungsfuge ist,muss zu dieser ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden (jährliche Fugenwartung). Fällt dann innerhalb dieses Jahres ein Mangel an, hat man selbstverständlich einen Mangelbeseitigungsanspruch ("Gewährleistung, nicht Garantie").


DIN lesen!
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen Lachen Wenn Sie das sagen wird es schon stimmen Lachen Lachen
Ich weiß aus der Praxis, dass es nicht stimmt. Winken

Aber betrachten wir die Warungsfuge mal richtig.
Die Definition des Begriffes „Wartungsfuge“ wird in der DIN 52 460 beschrieben

Die Wartungsfuge ist eine starkem chemischen
und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge,
deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen über-
prüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um
Folgeschäden zu vermeiden.“


Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung -Sinn > Wartung- Deshalb ist es vor Beginn der Arbeiten zwischen den Beteiligten Bauherr, Architekt und Auftragnehmers sinnvoll, festzulegen welche Fugen Wartungsfugen sind und welche nicht. Es ist klüger dies vorher zu klären, als danach zu streiten.

Man stelle sich vor dass das Gebäude durch Einflüsse die nicht im Bereich der Auftragsnehmers liegen der die Wartungsfugen anbrachte,dafür gerade stehen soll,dass diese Wartungsfugen reißen,na dann gute nacht.

Zeigen Sie mir bitte wo ich in meiner Antwort eine Gewährleistung ausschließe
Sofern sieht Fach und Sachgerecht nach den Regeln des jetzigen Handwerkes
ausgeführt wurde kommt eine Gewährleistung nicht in Betracht und kann auch nicht gegeben werden s .DIN, und die damit verbundenen Gefahren sowie die damit verbundene Gefahrenübernahme die nicht im Bereich des Auftragsnehmers lag für eine Wartungsfuge.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hinnerk14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

=muss zu dieser ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden =

Muss nicht, ist aber besser.
Auch kostet ein Wartungsvertrag zusätzliches Geld, was viele aber sparen wollen.

Alle dauerelastischen Fugen sind Wartungsfugen, wenn sie der Umwelt ausgesetzt
sind. Ob und wie oft die nun gewartet werden müssen, hängt vom Einzelfall ab.
_________________
Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.