Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verbraucher kauft vor 1 1/2 Jahren ein Notebook, es war in der Zwischenzeit, 4 mal beim Hersteller Kundendienst immer wegen dem gleichen Fehler. Es wurde immer das gleiche Bauteil gewechselt.
Jetzt steht eine Wandlung bevor, welcher Preis kommt hier zum tragen ..?
Der Kaufpreis ( Preisverfall in 2 Jahren ca. 30 % ) ... oder Zeitwert ?
Wenn mit Wandlung der Rücktritt nach 437 ivm 323 BGB gemeint ist, so darf der Verkäufer die gezogene Nutzung (=Wertersatz) vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen.
Allerdings kommt auch eine Garantieleistung in Frage, für die alleine die Garantiebestimmungen maßgeblich sind. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.