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Körperverletzung.
Je nachdem wie fest und mit welcher Absicht auch mehr. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Es kommt also der § 223 des StGb Körperverletzung zum Tragen.
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Oder auch "mehr". Wie geschrieben.
Bei entsprechenden Absichten theoretisch bis zum versuchten Mord. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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