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Würgeattacke

 
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Potsie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:24    Titel: Würgeattacke Antworten mit Zitat

Man stelle sich folgendes Szenario vor: A packt B mehrmals am Hals und würgt ihn. Stellt dies schon einen Straftatbestand dar?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Körperverletzung.
Je nachdem wie fest und mit welcher Absicht auch mehr.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Potsie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt also der § 223 des StGb Körperverletzung zum Tragen.
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
,
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Oder auch "mehr". Wie geschrieben.
Bei entsprechenden Absichten theoretisch bis zum versuchten Mord.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Potsie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Das hat mir sehr weitergeholfen.
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