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Unterlassene Hilfeleistung durch Arbeitgeber! Schwerer Unfal

 
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WishingWell
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 09:55    Titel: Unterlassene Hilfeleistung durch Arbeitgeber! Schwerer Unfal Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

falls ich hier falsch bin. Bitte Verschieben . Danke im voraus.

So nun zu der Lage:

Person A hatte während der Arbeit einen schweren Arbeitsunfall ( sehr starke Rückenschmerzen nach STurz). Er informierte den Chef bezüglich des Unfalls per Telefon.
Person A wird von der Abteilungsleiterin sitzend abgeholt!
Der Unfall wird aufgenommen und gefragt, ob man einen Arzt rufen soll oder ob man selber ins KH fährt bzw. gefahren wird. Person A verneint im Schock (aufgrund der starken Schmerzen) keinen Krankenwagen.
Also wird Person A von einem Bekannten, der in der Nähe war, im Auto in das nächste KH transportiert. Dort wird festgestellt, dass eine instabile Wirbelfraktur vorliegt d.h. Querschnittslähmung drohte.

Inwiefern muss sich der Arbeitgeber für unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches juristisch verantworten?


Danke im Voraus!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Hilfe wurde denn unterlassen?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird wohl entscheidend darauf ankommen, ob der Verletzte wirksam auf die Hilfe verzichtet hat oder sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand.

Auch müsste der vermeintlich Unterlassende die Erforderlichkeit der Hilfe erkannt haben.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.


Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 23.03.09, 10:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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WishingWell
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Welche Hilfe wurde denn unterlassen?


denke die 1. Hilfe? Also Notruf absetzen etc.

Habe was zu dem Thema gefunden im Internet:

Leitlinien bei vorgehensweise bei einem Arbeitsunfall:


• Bevor die im folgenden beschriebene Dokumentation zum Umfallgeschehen erfolgt, hat die ärztliche bzw. notärztliche Versorgung des Verunfallten absoluten Vorrang (siehe Alarmplan)

• Informieren Sie die Rettungskräfte – je nach Schwere des Unfallgeschehens – Im Zweifelsfall zögern Sie nicht, den Notarzt zu rufen (19222)

• Der Verunfallte darf in keinem Fall allein oder in Begleitung eines Kollegen in einem Privatfahrzeug ärztliche Hilfe aufsuchen

• Angaben zur Person des Verunfallten
• Wo und Wann geschah der Unfall?
• Angaben zu Zeugen des Unfallgeschehens
• Mittels (digitaler) Fotografie möglichst frühzeitig das Geschehen umfassend dokumentieren
• Unfallbeteiligte Gegenstände und Materialien sichern und nach Maßgabe der Gefährdung möglichst nicht verändern
• Erstatten Sie eine Unfallanzeige


Zuletzt bearbeitet von WishingWell am 23.03.09, 10:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hätte die aussehen sollen?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:54    Titel: Re: Unterlassene Hilfeleistung durch Arbeitgeber! Schwerer U Antworten mit Zitat

WishingWell hat folgendes geschrieben::

Inwiefern muss sich der Arbeitgeber für unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches juristisch verantworten?

M.E. überhaupt nicht.
Der Arbeitgeber hätte zuersteinmal erkennen müssen, wie schwer die Verletzung tatsächlich ist um hier irgendwie belangt zu werden.
Das war dem Arbeitgeber unmöglich, zumal der Arbeitnehmer einen angebotenen Krankenwagen bzw. Arzt sogar ablehnt.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht dazu zwingen sich von einem Krankenwagen ins Krankenhaus bringen zu lassen.

Vielleicht tu ich ihnen unrecht, aber das ganze liest sich nach dem Motto:
Arbeitnehmer verletzt sich. Erkennt selbst nicht, in welch mißlicher Lage er sich befindet und lehnt angebotene Hilfe ab.
Als ihm im Krankenhaus erklärt wird, wie gefährlich die ganze Nummer eigentlich war, überlegt er sich: Mal gucken, wie ich dem Arbeitgeber einen reinwürgen kann bzw. wie ich evtl. sogar noch irgenwas an Kohle aus der Nummer rausholen kann.
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Tehlak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Da steht aber nicht von irgendwelchen Leitlinien drin. Die gesetzlich notwendigen Maßnahmen wurden ja eingeleitet -> der Verunfallte ist ins Krankenhaus gekommen.

Eventuelle versichungsrechtlichen Aspekte könnte man zwar noch Disktuieren, aber die sind kein Fall fürs Strafrecht.
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