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Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 96 Wohnort: München
Verfasst am: 23.03.09, 11:48 Titel: Reisekosten bei Zivilprozess
In einer Zivilklage hat der Beklagte dem schriftlichen Verfahren widersprochen und es ist eine mündliche Verhandlung angesetzt worden. Die Verhandlung findet leider in 500 km Entfernung statt. Wie sieht das ganze für den Kläger aus wenn er den Prozeß gewinnt? Kann er dann die Reisekosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses vom Beklagten einfordern?
Ja, kann er. Entweder die tatsächlich entstandenen Kosten (Zugfahrt) oder aber 0,25 € pro gefahrenem Autokilometer. _________________ Karma statt Punkte!
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