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Steuererklärung, Korrektur möglich oder gleich Steuerbetrug?

 
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JE13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 18:04    Titel: Steuererklärung, Korrektur möglich oder gleich Steuerbetrug? Antworten mit Zitat

Hallo,
aufgrund einer Behinderung (ich kann keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und nicht Auto fahren) fahre ich mit einem Taxi zur Arbeit (Hin und Zurück). Für die Fahrten bekomme ich monatlich eine Rechnung mit Auflistung der Fahrten. Zwischendurch sind auch Privatfahrten dabei (5/50 Dienstfahrten ungefähr).
Nachdem ich in den ersten Jahren die komplette Auflistung der Fahrten mit Rechnung bei meiner Steuererklärung abgeben musste, wurde in den vergangenen drei Jahren dies ohne Vorlage der Unterlagen anerkannt und ich konnte die Gesamtkosten steuerlich absetzen.

In diesem Jahr habe ich wieder die Gesamtkosten angegeben (inklusiver einiger Privatfahrten, mir ist klar das das nicht korrekt gewesen ist!), und diesmal will die Sachbearbeiterin alle Unterlagen sehen. Dabei wird ja dann ersichtlich, das ich Fahrten absetzen wollte, die ich nicht hätte absetzen dürfen.

Wie ist jetzt das beste Vorgehen? Kann ich meine Steuererklärung zurück ziehen und korrigiert einreichen?
Muss ich mit einer Anzeige wegen Steuerbetrugs rechnen?

Vielen Dank!
herzl Gruss
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bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abgabe der geänderten Steuererklärungen stellt eine strafbefreiende Selbstanzeige dar. Eine "Strafe" wird also nicht fällig, aber natürlich die Steuer selbst zzgl. Zinsen nach §233a AO (6% p.a.).

Für weitere Info zur Selbstanzeige entweder wikipedia und/oder §371 AO:
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