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Mahnbescheid trotz Rücksendung der Rechnung und ohne Mahnung
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ovid66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 14:12    Titel: Mahnbescheid trotz Rücksendung der Rechnung und ohne Mahnung Antworten mit Zitat

Liebes fachkundiges Puplikum!
Ich bekam über eine Kurzberatung und über ein Anschreiben von einer A4-Seite eine Rechnung von knapp 400,-€. Da ich den Anwalt schon 15 Jahre glaubte zu kennen und er mich bisher gut vertreten hat, schrieb ich ihm einen netten Brief zurück, mit der Bitte die Rechnung zu prüfen, da sie für mich nicht verhältnismäßig war. Die Rechnung wurde diesem Brief beigelegt. Dies war Mitte Dezember. Gestern erhielt ich einen Mahnbescheid, ohne eine neue Rechnung und eine Mahnung bekommen zu haben!
Er RA ist sicher kurz vor der Rente und wußte, dass ich im Moment keine Rechtsschutz habe. Für mich völlig abgezockt. Was kann ich bitte tun?
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zahlen oder Widerspruch einlegen und das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Forderung entscheiden lassen.
_________________
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

ovid66 hat folgendes geschrieben::
Ich bekam über eine Kurzberatung und über ein Anschreiben von einer A4-Seite eine Rechnung von knapp 400,-€.
Es ist immer wieder ein großer Irrtum von Mandanten, daß der Anwalt nach getippten Anschlägen bezahlt werde. Tatsächlich richten sich die Gebühren in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Streitwert, im Sozial- und Strafrecht gibt es Betragsrahmengebühren. Vielleich stellen Sie einmal eine Aufstellung der Gebührenpositionen hier ein, das hilft meist weiter.

Beste Grüße

Metzing
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:23    Titel: Re: Mahnbescheid trotz Rücksendung der Rechnung und ohne Mah Antworten mit Zitat

ovid66 hat folgendes geschrieben::
Ich bekam über eine Kurzberatung und über ein Anschreiben von einer A4-Seite eine Rechnung von knapp 400,-€.

die gebühren des anwalts richten sich nach den gebührensätzen und nach dem streitwert. sie haben daher keinen konkreten bezug zur aktuell aufgewandten arbeitszeit. der mandant, der das will, kann eine stundenhonorarvereinbarung treffen.

das ergebnis anwaltlicher tätigkeit läßt sich selten an der anzahl der geschriebenen seiten festmachen. wenn ich in einer einfach gelagerten sache einen 50 seiten besinnungsaufsatz voll unerheblichem, aber wohlformulierten kram abgebe, kann ich deshalb nicht mehr oder weniger berechnen als wenn ich das wesentliche auf einer seite darstelle. so sind die gesetzlichen gebühren - sie berücksichtigen ja auch nicht, dass ich in mancher sache erstmal literatur ohne ende wälzen muß, oder stundenlange besprechungen mit dem mandanten, oder stundenlanges warten auf diversen gerichtsfluren, weil sich herr amtsrichter mal wieder in der terminierung vertan hat.

400 brutto macht 336 netto. nach abzug der kosten von 50% bleiben 170 euros. sie können sich selbst ausrechnen, wieviel stunden ihr RA mit ihrer sache zubringen durfte, um auf den stundenlohn eines kfz-mechanikers zu kommen.


ovid66 hat folgendes geschrieben::
Gestern erhielt ich einen Mahnbescheid, ohne eine neue Rechnung und eine Mahnung bekommen zu haben!

ein mahnbescheid setzt nur eine fällige forderung voraus, und die scheint ja zu bestehen. und wie jeder andere reagiert auch der RA ein wenig allergisch darauf, nach getaner arbeit auf die rechnung ein schreiben wie das ihre nebst zurückgesandter rechnung zu bekommen.


ovid66 hat folgendes geschrieben::
Er RA ist sicher kurz vor der Rente und wußte, dass ich im Moment keine Rechtsschutz habe. Für mich völlig abgezockt.

wenn ich beim bäcker ein brötchen kaufe, interessiert den bäcker meine versicherungslage "im moment" nicht die bohne. mit abzocken hat das nun mal rein gar nix zu tun, vorausgesetzt, die rechnung ist richtig, hat er sie auch verdient.

anders wäre dies höchstens dann zu beurteilen, wenn sie ihren RA vor beginn des mandats über das nichtbestehen einer RSV aufgeklärt und zudem erklärt hätten, ohne kostendeckung von irgendwo kein mandat erteilen zu wollen. davon lese ich aber nix.
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wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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mindamino
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Alles stimmt und alles stimmt nicht.
Man kann die Gebühr auch mittlerweile mit dem Anwalt frei vereinbaren!
Es gibt auch Rechtsberater für Rechtsanwätle und Richter! Diese Rechtsberater berechnen gegenüber Mandanten von ihren Mandanten in der Regel weit weniger als die Hälfte der Gebühr! Gleichzeitig erhält man eine mehr als kompetente Antwort, da eben sogar Richter und Rechtsanwälte durch diese Rechtsberater entsprechend beraten werden.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

mindamino hat folgendes geschrieben::
Es gibt auch Rechtsberater für Rechtsanwätle und Richter


Was sind das denn für interessante Menschen und wo finde ich die?
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Was sind das denn für interessante Menschen und wo finde ich die?

wenn ich dich berate und du mich, dann beraten wir uns gegenseitig.
und wenn das was mit recht zu tun, dann sind wir "rechtsberater".



(meine frau ist im auto aber immer eine linksberaterin)
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Boah...... Wieviele Minuspunkte braucht's eigentlich für 'ne Sperre? Oder haben Jurastudenten hier irgendeinen Bonus, von dem ich nichts weiß? Weil sie Jura ja noch "lernen"? Sehr böse
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ovid66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:43    Titel: Mahnbescheid trotz Rücksendung der Rechnung und ohne Mahnung Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre Beiträge.
Ich sehe es ähnlich, dass er gallig reagiert hat.
Nach 15 Jahren kann ich erwarten, dass er dieses Thema mit mir bespricht vorher und nach Rücksendung der Rechnung.
Noch einmal, es liegt mir keine Rechnung und keinerlei Mahnung vor!
Er wartet ein Viertel Jahr und haut drein.
Wie ist dies geregelt?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es liegt keine Rechnung vor?!

Pfeil § 10 Abs. 1 S. 1 RVG: "Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern."
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ovid66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 12:04    Titel: Mahnbescheid trotz Rücksendung der Rechnung und ohne Mahnung Antworten mit Zitat

Die Rechnung habe ich ihm mit einem netten Brief zurück geschickt.
Seit dem ist nichts passiert und ich habe keinerlei neue Rechnung, etc.!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich habe keinerlei neue Rechnung, etc.!
Na ja, Sie hatten ja durchaus eine Rechnung. Wenn Sie die zurückschicken, ist das weniger das Problem des Anwalts als Ihres. Offenbar ist der Rechtsanwalt, dafür spricht auch der Mahnbescheid, der Auffassung, daß seine Rechnung in voller Höhe berechtigt ist.

Beste Grüße

Metzing
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, da wurden von Anfang in erster Linie vom Mandanten Fehler gemacht. ... Wenn ich einen Rechtsanwalt so lange kenne, ihm stets vertraute und er seine Sache gut gemacht hat (war wohl so, sonst hätte man den RA nicht 15 Jahre immer wieder bemüht).....da bin ich der Meinung, schreibt man keine Briefe und steckt noch oberdreist die Rechnung mit dazu ! Ein klärendes Telefonat hätte es sicherlich auch getan und eine freundliche Nachfrage, wie er zu den Kosten kommt. Ich bin ziemlich sicher, dann wäre die Sache längst vom Tisch. Das der Anwalt sauer ist, ist für mich eigentlich ganz klar. "Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück" LG Phönix
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 16:18    Titel: Re: Mahnbescheid trotz Rücksendung der Rechnung und ohne Mah Antworten mit Zitat

ovid66 hat folgendes geschrieben::
Nach 15 Jahren kann ich erwarten, dass er dieses Thema mit mir bespricht vorher und nach Rücksendung der Rechnung.

wie jetzt, sie beauftragen ihn, er arbeitet, schreibt dafür eine rechnung, die sie ihm im original zurückschicken und dann erwarten sie, dass er etwas bespricht ?

<kopfschüttel> manchmal habe ich das gefühl, ich liege mit meinen vorstellungen über sozialadäquates verhalten vollkommen daneben ...
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engelchen-mail
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal von ganz vorne anzufangen, wie hoch war denn der Geschäftswert und was ausser der Beratung hat der Rechtsanwalt geleistet ?
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