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Gilt §12 BGB bei Domains?

 
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coldfox
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:10    Titel: Gilt §12 BGB bei Domains? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich besitze eine Domain (Privatperson) und habe heute eine EMail bekommen von einer Webseite (ebenfalls Privat) die fast den selben Namen trägt (3 Buchstaben unterschied), dass ich meine HP doch löschen solle dar sie das Recht an dem Namen haben.
Betonnen tuen sie dies mit dem §12 BGB.

Muss ich das ernst nehmen?
Was kann mir passieren?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe ich das richtig:
Sie haben eine Domain: vvvvvv.pampelmusen.xy
Die andere Person heisst Pimpelmoser und hat die Domain: vvvvvv.pimpelmoser.xy?
Die Domains unterscheiden sich genau in 3 Buchstaben.
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coldfox
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Fast
Ich habe beispiel123.de
Und der andere hat beispiel.de

Sind übrigens keine Personennamen sondern beide erfundene Namen.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dann greift §12 BGB aber nicht.
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coldfox
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.

Was kann ich denen jetzt schreiben?
Oder einfach gar nicht drauf reagieren?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich reagiere auf so etwas im allgemeinen nicht. Jeder macht sich so gut lächerlich, wie er kann. Das muß man ihm nicht auch noch vor Augen führen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte es nicht sein, daß der Besitzer der ersten Domain durch die Verwendung und einen gewissen Bekanntheitsgrad ein Recht am Namen der Domain erlangt hat?
_________________
Geist ist Geil!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Domainnamen begründen nach ständiger Rechtsprechung kein Namensrecht im Sinne des § 12 BGB.

Beste Grüße

Metzing
_________________
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