Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe am 13.02.2007 einen PC gekauft. Dieser ging Ende Januar 2009 defekt. Der Versand zum Händler erfolgte am 03.02.2009 und Eingang bei diesem am 05.02.2009.
Nach einigen Anfragen wann ich mit einer Rücklieferung rechnen kann, wurde ich vertröstet, dass der Rechner zu alt sei und zum Hersteller eingesandt wurde.
Soweit so gut. Darauf setzte ich schriftlich eine Frist bis zum 19. März, was der Händler nicht akzepierte.
Nun meine Frage. Wie lange muss ich auf eine Reparatur warten?
Das hängt davon ab, ob sie beweisen können, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Ich kann nichts beweisen. Der Rechner ist seit dem 3.2. unterwegs.
Die Reklamation war innerhalb der 2 Jahre. Nach meiner Fristsetzung schrieb der Händler, dass die Bearbeitung reine Kulanz wäre.
Wenn es nach dem Händler geht, kann dass zum Beispiel 3 Monate oder länger gehen.
Wie lange muss ich auf eine Reparatur warten / mir das gefallen lassen?
Wenn sie nicht beweisen können, dass der Defekt beim Kauf vorlag, haben sie überhaupt keine Ansprüche gegen den Verkäufer.
Da dieser das Gerät an den Hersteller weiterleitet, existiert offenbar eine Garantie, deren Bestimmungen vielleicht etwas über diesen Fall beinhalten. Wenn nicht, muss der Hersteller lediglich seiner Verpflichtung aus der Übernahme dieser Garantie nachkommen, gesetzliche Fristen hierzu gibt es nicht. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Das ist doch für den Käufer unzumutbar im Rahmen der Gewährleistung!
So wie es aussieht, haben Sie hier aber die Herstellergarantie in Anspruch genommen und nicht die Gewährleistung.
Um die gesetzliche Gewährleistung des Händlers in Anspruch zu nehmen, hätten Sie in diesem Fall beweisen müssen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Übergangs, also beim Kauf, vorlag. Gewährleistung bezieht sich immer darauf, dass die Sache zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war - sie ist keine Haltbarkeitsgarantie
Die Herstellergarantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Deshalb gelten auch dessen Garantiebedingungen. Und die kann er relativ frei festlegen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Zuletzt bearbeitet von nordlicht02 am 23.03.09, 13:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
Um Gewaehrleistung in Anspruch nehmen zu koennen, muessen sie nach 6 Monaten beweisen, dass der defekt zum Kaufzeitpunkt bereits vorlag. Da sie das nicht koennen (eigene Aussage) besteht kein Anspruch.
Die Reklamation war innerhalb der 2 Jahre. Nach meiner Fristsetzung schrieb der Händler, dass die Bearbeitung reine Kulanz wäre.
Kulanz bedeutet das sich hieraus alleine kein Rechtsanspruch ableiten läßt. Vieleicht existiert noch nicht einmal eine Garantie?
Man könnte ja einen Schadenbericht anfordern, für den Fall das eine Kostenpflichte Reparatur entsteht. Ich weiß nur nicht, ob die Erstellung und Aushändigung eines Schadenberichtes Geld kosten wird?
Würde bei der Untersuchung herauskommen, das ein Sachmangel tatsächlich bei Gefahrenübergang bereits vorgelegen hat, so könnte man die Berichtskosten im Rahmen des Schadenersatzes vom Händler/Vertragspartner einfordern.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.