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Wohnung gekündigt, neuer Mieter vorher einziehen?
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mitch26
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:54    Titel: Wohnung gekündigt, neuer Mieter vorher einziehen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe mit meiner Freundin eine neue
Wohnung am 19.03.2009 übernommen, der Mietvertrag gilt ab den
01.04.2009.
Nun möchte die Vormieterin von uns die Miete für den Zeitraum vom
19.03.2009 bis 31.03.2009.

Sollten wir diese Miete nicht zahlen will sie da wir schon in der
neuen Wohnung wohnen auf Hausfriedensbruch klagen.

Ist dies denn rechtens?

Danke schon im voraus.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 14:22    Titel: Re: Wohnung gekündigt, neuer Mieter vorher einziehen? Antworten mit Zitat

mitch26 hat folgendes geschrieben::
Ich habe mit meiner Freundin eine neue
Wohnung am 19.03.2009 übernommen,


Von der Vormieterin, dem Vermieter oder eigenmächtig?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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mitch26
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Am 19.03.2009 hatte die Vormieterin die Wohnung an die Verwaltung übergeben und ich habe sie im gleichen Zug von der Verwaltung übernommen.

Im Protokoll wurde geregelt das ich als Mieter die Schönheitsreparaturen übernehmen und die Vormieterin nichts mehr machen muss.

Sie hat dann auch die Schlüssel abgegeben, ich habe sie dann bekommen.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 14:32    Titel: Re: Wohnung gekündigt, neuer Mieter vorher einziehen? Antworten mit Zitat

mitch26 hat folgendes geschrieben::
Ich habe mit meiner Freundin eine neue
Wohnung am 19.03.2009 übernommen, der Mietvertrag gilt ab den
01.04.2009. Nun möchte die Vormieterin von uns die Miete für den Zeitraum vom
19.03.2009 bis 31.03.2009.

Sollten wir diese Miete nicht zahlen will sie da wir schon in der
neuen Wohnung wohnen auf Hausfriedensbruch klagen.


Die Wohnung wurde zum 01.04.09 angemietet.
Die Wohnung wurde vorab bereits zum 19.03.09 übernommen.

Von wem übernommen (Übergabe mit Vermieter)? Zu welchen Bedingungen übernommen (Mehrmiete vereinbart oder nicht)?

Wenn die Wohnung einfach vom VM vorab schon an M übergeben wurde und keine Vereinbarung über zusätzliche Zahlung getroffen wurde, so wird der VM keinen Anspruch haben auf eine Mietzahlung für den Zeitraum 19.3.-31.3. Sowas ist bei freien Wohnungen (also Vormieter schon raus) durchaus üblich. Bei vorzeitiger Übergabe hätte man den Vertrag ja auch auf den 19.3. schließen können.... Oder zur vorzeitigen Übergabe eine Vereinbarung (z.B. halbe Mietzahlung) treffen können.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

mitch26 hat folgendes geschrieben::
Am 19.03.2009 hatte die Vormieterin die Wohnung an die Verwaltung übergeben und ich habe sie im gleichen Zug von der Verwaltung übernommen.


Dann hätte die Verwaltung ohne Zustimmung des VM wohl ihre Kompetenzen überschritten und hat hier einen Fehler gemacht! Der VM möge sich an die Verwaltung wenden, die hier eigenmächtig die Wohnung zu früh abgegeben hat.

(Außerdem gehe ich mal davon aus, dass die Vormieterin bereits Miete bis 31.3. gezahlt hat? Sehr böse
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mitch26
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Vormieterin war bei der Übergabe an mich dabei und wusste somit das ich Zugang zur Wohnung habe.

Es gab keine zusätzlichen Vereinbarungen zum Thema Mietzahlungen. Es ist klar geregelt das die Vormieterin zum 31.03.2009 Vertragsende hat und ich ab dem 01.04.2009 Mietbeginn.

Und das alles unter "Aufsicht" der Verwalterin.

Nachtrag: Die VW sagt das wir die Sachen selbst klären sollen. Und die Vormieterin droht nun mit einer Klage wegen Hausfriedensbruch.
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Jetty
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Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 130
Wohnort: Werdau

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Vormieterin kann ruhig gegen Euch klagen, Sie wird damit nur keinen Erfolg haben.

Die Verwaltung hat Euch eher reingelassen und arbeitet im Auftrag vom Vermieter. Deshalb ist der Vermieter bze. seine Hausverwaltung Ansprechpartner der Vormieterin.

Die Vormieterin kann nur den Vermieter auf Rückzahlung der Miete für den Zeitraum vom 19.03.09 - 31.03.09 klagen, da die Wohnung schon eher bezogen wurde - die Frage wäre nur, ob sie auch damit Erfolg hätte, da Ihr für diesen Zeitraum noch keine Miete zahlt uns sie die Wohnung eher zurück gegeben hat. Euch gegenüber hat sie jedenfalls keinerlei Ansprüche.

VG

Jetty
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mitch26
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die Antworten.

Sie waren sehr hilfreich.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ach jetzt verstehe ich es auch - überall ist nur vom Vormieter die Rede und nie vom Vermieter ... Jetty stimme ich 100% zu in dem Fall!
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Vormieterin eine Wohnung an den Vermieter oder Verwaltung übergibt, ist das ihr Problem, niemand hat sie dazu gezwungen. Wenn die Verwaltung dann einen Nachmieter in die Wohnung läßt, ist das ihr gutes Recht. Daraus entsteht auch kein Anspruch der Vormieterin gegen den Nachmieter.

Einen Anspruch gegen den Vermieter durch verfrühte Rückgabe hätte die Vormieterin vor Rückgabe geltend machen können, der Vermieter hätte vermutlich abgelehnt, da hätte die Vormietein maximal die Wohnung erst zum Monatsende übergeben können, ein Anspruch auf vorzeitige Rückgabe und Mieterstattung gibt es nicht, dafür ist die Kündigungsfrist da. Alternativ hätte die Vormieterin die Nachmieter vor der Übergabe in die Wohnung lassen können, gegen Geld als Untermieter oder gegen Übernahme der Renovierung, was immer.

Hausfriedensbruch bedingt daß der Nachmieter unbefugt in die Wohnung vom Vormieter eindringt. Weder ist der Nachmieter hier unbefugt, noch ist das nach Rückgabe noch die Wohnung des Vormieters.

Nur eins darf nicht passieren, der Vermieter darf für die selbe Wohnung für den fraglichen Zeitraum nicht zweimal Miete kassieren.
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mitch26
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das klingt alles nachvollziehbar....

wie würde es denn jetzt aussehen wenn die Vormieterin nochmal in ihre Wohung zurück möchte, bis zum 31.03.2009?
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Jetty
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Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 130
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BeitragVerfasst am: 23.03.09, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat sie Pech gehabt.

Die Wohnung wurde schon ordentlich übergeben. Und da sie keine Renovierungsarbeiten mehr durchführen muss, hat sie auch keinen triftigen Grund, nochmals in die Wohnung zu müssen.

Viele Grüße


Jetty
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
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BeitragVerfasst am: 23.03.09, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Trotz der Schlüsselübergabe gehört die Wohnung aber bis einschließlich 31.03 ihr. Sie zahlt ja auch dafür.
Für mich stellt sich die Frage, ob die Vomieterin zugestimmt hat, dass der Nachmieter für Renovierungszwecke die Wohnung schon vor dem 31.03 betritt oder ob sie auch dem vorzeitigen Wohnungszweck zugestimmt hat.
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Jetty
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Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 130
Wohnort: Werdau

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber durch die vorzeitige Schlüsselrückgabe hat sie ja auf ihr Recht verzichtet, die Wohnung noch einmal zu betreten. Uns die wusste auch, dass die neuen Mieter schon die Schlüssel erhalten haben.

Ich würde das ganze aussitzen. Vor allem, da sie nur an den Vermieter ran kann.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Jetty hat folgendes geschrieben::
Vor allem, da sie nur an den Vermieter ran kann.
Das stimmt natürlich. Ihr Anspruch gegen den Nachmieter ist unbegründet.
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